Erneuter Skandal im Straf- und Massnahmenvollzug
Ein Basler Gericht hat festgestellt, dass die Zürcher Behörden wieder einmal mehr geschlampt haben. In einem Urteil eines Basler Gerichtes wird festgehalten, dass das Psychiatriezentrum Rheinau nachweislich einen groben Fehler begangen hat. Das nachlässige Handeln des Psychiatriezentrums hat dazu geführt, dass ein Gewaltstraftäter die Flucht ergreifen konnte, ohne dass dieser zur Rechenschaft für seine Taten gezogen wird.
Für die Anstaltsleitung ist die Resozialisierung eines Straftäters oberstes Gebot. Was aber das Nichtbeachten von klaren Weisungen seitens der Basler Behörden mit der Resozialisierung zu tun haben soll, kann wohl niemand erklären. Der Täter kann nun nämlich weder bestraft noch resozialisiert werden, da die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden und der Täter flüchtig ist.
Dass die Anstaltsleitung dabei behauptet, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe, ist eine wagemutige Einschätzung. Auch die Vermutung, dass sich der offensichtlich türkischstämmige Mann in die Türkei begeben habe, macht die Sache nicht besser. Zudem ist die Resozialisierung nur ein Aspekt des Strafrechts. Die Sicherheit der Bevölkerung kommt vor der Resozialisierung.
Die Sicherheit der Bevölkerung vor schweren Gewaltstraftätern hat absolute Priorität. Die Fluchtgefahr war in diesem Fall hinlänglich bekannt. Das Psychiatriezentrum war durch die Basler Behörden gewarnt. Es ist eine faule Ausrede, wenn das Psychiatriezentrum zum Wohle des Täters und im Sinne der Resozialisierung diesem freien Auslauf gewährt hat.
Wohlgemerkt kommt die Kritik dieses Mal nicht von der SVP, sondern von einem Basler Gericht. Diese Kritik muss ernst genommen und kann nicht als politisch gefärbt beiseite geschoben werden.
Die SVP des Kantons Zürich fordert den Zürcher Regierungsrat auf, dafür besorgt zu sein, dass solche Fälle sich nicht wiederholen können. Zusätzlich muss die kantonsrätliche Aufsichtskommission diesen Fall untersuchen.
Basler Gericht kritisiert Schlendrian im Zürcher Strafvollzug