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Erste Reaktion: Noch verbesserungswürdig

Den vom Bildungsdirektor anlässlich der Pressekonferenz dazu monierten Grund, der Regierungsrat habe infolge des
Sparprogramms darauf verzichtet, halten wir für unehrlich: für den Steuerzahler, der ja den Kindergarten entweder über
die Gemeinde- oder Staatssteuern ohnehin finanziert, macht dies keinen Sinn. Es ist zu durchsichtig, dass mit dieser
Nicht-Kantonalisierung Druck auf die Wiederaufnahme der Grundstufen-Diskussion gemacht wird. Ob dies allerdings
die Meinung des Gesamt-Regierungsrates ist, bezweifeln wir stark. Eine Verschulung des Kindergartens wäre aus der
Sicht der SVP falsch.
Mit Genugtuung stellen wir fest, dass unsere Anliegen im Bereich Einbezug der Eltern-Verantwortung, Mitwirkung der
Lehrerschaft, Schulpsychologischer Dienst, etc. teilweise aufgenommen wurden. Daran wird noch zu arbeiten sein.
Grosse Zankäpfel werden aber – nebst der Kindergartenfrage – sein:
* Die ganze aufgeblasene Geschichte der Qualitätssicherung mit Professionalisierung und kantonaler Fachstelle
* die vorgesehene Ausschaltung der Bezirksschulpflegen
* Kantonalisierung Schulpsychologie, Lehrplan-Änderung, eingeschränkte Methodenfreiheit, Gemeinde-Autono-
mie, verstärkte Administrierung
* summa summarum eine völlig undemokratische Machtstärkung der Zentrale nach sozialistisch-europäischem
Vorbild, das in einigen Ländern bereits gescheitert ist.
Unter dem Slogan “schlankes Gesetz” werden einmal mehr nur Strukturen angeboten. Der entscheidende Aspekt –
die Qualität des Unterrichts, die inhaltlichen Zielsetzungen der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die Verbindlich-
keit des Lehrplanes – bleibt (abgesehen vom Zweckparagrafen) völlig unbestimmt. Die Einführung von Neuem ohne
gesicherte Erkenntnis geht weiter, die zwei Modelle der Oberstufe – deren Begriffe gibt es nicht mehr – werden einem
völlig offenen Wildwuchs geopfert.
Reform-Modelle und neue Gesetzgebung werden bunt gemischt (Englisch, Computer-Einsatz etc. haben nichts mit
der Gesetzesreform zu tun). Und wer dem nicht lauthals zustimmt, wird Reformgegner geschimpft. Aber den Mut zu
haben, damit auch noch qualitative Zielsetzungen zu verbinden, das Stoffprogramm auf Kernbereiche und überprüf-
bare Ziele festzulegen, den hat man nicht. Es ist heute völlig unbestritten, dass in nicht zweisprachigen Gegenden
das Erlernen von zwei Fremdsprachen mit der heutigen “20-minütigen Plausch-Methode” die Qualität der Primarschu-
le nicht mehr gewährleistet. Das Gesamt-Sprachen-Konzept ist immer noch nicht da. Wir sind durchaus für das quali-
tativ gute Einführen der englischen und der französischen Sprache, wenn dies mit konsequentem, seriösem, nicht
zeitsparendem Unterricht und mit entsprechend gut-ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt wird.
Wir legen mehr Wert auf die Qualität der Schule als auf moderne pädagogische Versuchs-Theorie-Euphorie.
Siehe auch: Vernehmlassung Bildungs- und Volksschulgesetz, Medienkonferenz vom 29. Mai 2001 Vernehmlassung Bildungs- und VolksschulgesetzDas am 31. Mai 2001 vorgelegte neue Volksschulgesetz hat durch die Vernehmlassungs-Phase grundlegen-
de Änderungen erfahren. Positiv wirkt die Systematik des Gesetzes, und erfreulich ist, dass verschiedene
Postulate und Formulierungen der einzelnen Paragrafen aus der SVP-Vernehmlassung übernommen wor-
den sind. Wir sind erfreut darüber, dass an der Grundstufe nicht mehr festgehalten wird. Gleichzeitig ent-
täuscht es uns, dass der Regierungsrat den Kindergarten nicht – wie es die SVP vorschlägt – kantonalisie-
ren will; so dem Kindergarten der ihm gebührende Status innerhalb der Volksschule verweigert.

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