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«Erweiterter Lernraum»: Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung

Die vielen sonderpädagogischen Massnahmen bringen heute Unruhe ins Klassenzimmer. Der «erweiterte Lernraum» möchte dies ändern. Er geniesst deshalb die Unterstützung der SVP.

In einem unruhigen Klassenzimmer lässt sich schlecht lernen. (Bild: Bing Image Creator)

Im Kanton Zürich gilt die sogenannte integrative Förderung. Deren Ziel ist es, alle Schüler in derselben Regelklasse zu unterrichten.

Unterricht wird gestört

Das Resultat: Heute werden so viele sonderpädagogische Massnahmen im Schulzimmer sowie auch ausserhalb durchgeführt, dass ein geregelter Unterricht kaum mehr abgehalten werden kann. Zudem hat es auch immer mehr Schüler, die den Unterricht stören oder sonst sehr auffällig sind. Den Grund sehen wir darin, dass die Eltern nicht mehr wirklich auf ihre Kinder achten. Unseres Erachtens sollten Eltern positive Vorbilder für ihre Kinder sein, nur ist dieser Wunsch nach Eigenverantwortung weit gefehlt.

Ein Kompromissvorschlag

An der integrativen Förderung gibt es schon lange Kritik, nicht zuletzt aus Reihen der SVP. Bei einer Umfrage unter der Zürcher Bevölkerung im Januar 2023 plädierten fast 70 Prozent für deren Abschaffung. Am schärfsten war die Ablehnung unter den Anhängern der SVP. Die Bildungsdirektion unter Führung von Silvia Steiner möchte jedoch bis jetzt nicht vollständig vom Modell «integrative Förderung» abrücken. Als Kompromiss hat die Bildungsdirektion, genauer gesagt das Volksschulamt (VSA) des Kantons Zürich, deshalb die Gesetzesänderung «erweiterter Lernraum » vorgeschlagen. Im Rahmen der Vernehmlassung haben die Gemeinden wie auch die Parteien das Recht, dazu Stellung zu nehmen.

Wieder Ruhe ins Schulzimmer bringen

Das Ziel des erweiterten Lernraums ist, wieder Ruhe ins Schulzimmer zu bringen, um die vielen sonderpädagogischen Massnahmen zu reduzieren. Kinder, die den Unterricht stören, können für kurze Zeit aus dem Klassenzimmer entfernt und in einem separaten Zimmer betreut werden. Die SVP unterstützt dieses Projekt wohlwollend und möchte diesem sogenannten Mini-Timeout eine Chance geben. Die Hoffnung dabei ist, dass die teuren sonderpädagogischen Massnahmen weniger werden. In Art. 26a des Volksschulgesetzes (VSG) ist zum Glück auch eine Kann-Formulierung, sodass die Gemeinden selbstständig entscheiden können, ob sie den erweiterten Lernraum überhaupt einführen möchten oder nicht, denn es gäbe als Alternative noch die Schulinsel bzw. die Kleinklassen.

Mehrkosten nicht ausformuliert

Nebst dem erweiterten Lernraum muss natürlich noch die Lehrpersonalverordnung hinsichtlich des Gestaltungspools angepasst werden, sodass die Änderung gesetzeskonform ist und auch das entsprechende Personal angestellt werden kann. Die Mehrkosten wurden bei der Vernehmlassung leider nicht ausformuliert und könnten ins Geld gehen. Wir sind dezidiert der Meinung, dass mit Mehrkosten die Problematik der Unruhe im Klassenzimmer nicht wirklich gelöst werden kann. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass für diese Mehrkosten die «fehlbaren» Eltern aufkommen sollen, da sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzt haben. Wie dies umgesetzt werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht würde eine proaktive Kommunikation des Volksschulamtes diese Eltern aufschrecken und sie dazu verleiten, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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