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Es sind endlich Lösungen gefragt

Die SVP stieg mit dem Schwerpunkt Asylpolitik in die letzten Wahlen. Allerdings wollen die anderen Parteien das Problem nur punktuell lösen. Die Konkretisierung des Schutzstatus S in der jetzigen Situation ist nur ein kleiner, weiterer Erfolg.

Es sind Modelle zu prüfen, die Asylsuchende von den gefährlichen Fluchtwegen nach Europa und der Schweiz abhalten. Bild: Adobe Stock

Seit dem russischen Einmarsch 2022 hat die Schweiz 65 000 Ukrainerinnen und Ukrainern mit dem Status S vorübergehenden Schutz gewährt. Die Kosten dafür belaufen sich seither auf insgesamt rund drei Milliarden Franken – nicht eingerechnet sind der zusätzliche Personalbedarf beim Staatssekretariat für Migration sowie die Kosten bei Kantonen und Gemeinden.

Einschränkung des Schutzstatus S

Der Schutzstatus S soll in Zukunft nur noch für Ukrainer gelten, die aus einem Kriegsgebiet kommen. Sichere Gebiete gibt es in diesem grossen Land. Konkret sollen nur noch Personen vorübergehend Schutz erhalten, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden. Das Votum der grossen Kammer war positiv und ein klarer Hinweis, dass endlich Lösungen gesucht werden. Der Druck auf den für die Asylpolitik zuständigen SP-Bundesrat Beat Jans muss damit aufrechterhalten werden.

Grössere Anstrengung reicht nicht

Der Unmut über die verfehlte Asylpolitik wächst in der Bevölkerung stetig. Dies auch wegen der grassierenden Asylkriminalität, die das Land vor immense Kosten stellt. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass Asylsuchende oft mehr unterstützt werden als bedürftige Einheimische. Der Bundesrat sagt in einer Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Thomas Knutti (SVP/BE), er habe alles verbessert: schnellere Verfahren, bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen usw. Aber eine grössere Anstrengung beim grösser werdenden Problem ist noch lange nicht die Lösung des Problems.

Bockiger Bundesrat

Der Bundesrat zeigt sich weiter relativ bockig, wenn es darum geht, die Entwicklungshilfe in denjenigen Ländern einzustellen, die bei uns abgewiesene Asylbewerber nicht zurücknehmen. Ein sofortiger Stopp der Entwicklungshilfe kommt für den Bundesrat aus fadenscheinigen Gründen wie etwa der Gefährdung der internationalen Zusammenarbeit nicht infrage. Auch im Interesse der Asylsuchenden wären endlich neue Ansätze in der Asylpolitik nötig. Es sind Modelle zu prüfen, die Asylsuchende von den gefährlichen Fluchtwegen nach Europa und der Schweiz abhalten. Beispielsweise könnten mit der Verlagerung der Asylverfahren in sichere Drittstaaten erhebliche Geldmittel eingespart werden. Damit würden zahlreiche Leben gerettet und den Schlepperbanden ziemlich umfassend das Handwerk gelegt werden. Und die Asylbewerber würden in den Drittstaaten noch eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Auch hier ist die Arbeit des Bundesrates ungenügend. Er führt die Themen Menschenrechte und Völkerrecht an, um nicht aktiv werden zu müssen.

Zwangsweiser Vollzug von Wegweisungen

Die Idee eines zwangsweisen Vollzugs von Wegweisungen in einen Drittstaat muss jetzt endlich geprüft werden. Der Hinweis auf «rechtliche und praktische Hindernisse» darf die Schweiz nicht davon abhalten, das Problem zu lösen. Auch andere europäische Staaten, zum Beispiel Polen, haben schon eine vorübergehende Notlage im Asylgesetz ausgerufen. Das könnte die Schweiz auch, wenn sie nur will.

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