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EU-Turbos missachten die Bundesverfassung

Die «Paketlösung» soll den gescheiterten Rahmenvertrag ersetzen. Eine Analyse zeigt, dass die EU-Turbos unsere Verfassung noch krasser missachten.

Haben die Schweizer Verhandler in Brüssel die Bundesverfassung gelesen? (Bild: Wikipedia)

Beginnen wir bei der Präambel unserer Verfassung. Dort sind als Kerngehalt unserer Schweiz «Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt» verankert. Sie gehen einher mit unserer Freiheit. Alles hat in «Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen» zu stehen.

«Förderung der Demokratie» ist Staatsaufgabe

Das sind die Leitlinien der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Diese werden im Text der Verfassung im Folgenden konkretisiert. Gemäss Art. 2 BV wird die Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und damit ihren Organen zur Pflicht gemacht. In den Art. 5 und 9 BV werden alle staatlichen Organe zum Handeln nach Treu und Glauben verpflichtet. Unter dem Titel «Beziehungen zum Ausland» (Art. 54 ff. BV) werden der Bund und damit logischerweise auch immer seine Organe verpflichtet, sich für die Unabhängigkeit und für die «Förderung der Demokratie » einzusetzen. Eine Verpflichtung stipuliert die Verfassung sodann für die Wahrung der «wirtschaftlichen Sicherheit ». Auch die demokratischen Rechte wie Initiative und Referendum sind fest in der Verfassung verankert. Neben den dargelegten Verpflichtungen der Staatsorgane wird in der Verfassung auch die Stellung des Bundesgerichtes als «oberste rechtsprechende Behörde» (Art. 188 BV) definiert.

Verheerendes Prüfungsergebnis

Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bei jeglichem staatlichen Handeln zu beachten. Es sind nicht einfach Verfassungsbestimmungen, sondern sie bilden den Kern der Schweizerischen Bundesverfassung. An ihnen ist das Verhandlungspaket – oder ehrlicher das Rahmenabkommen II – zu messen. Auch bei Zurückhaltung fällt das Ergebnis verheerend aus. Dient eine automatische Rechtsübernahme der in der Verfassung vorgeschriebenen Förderung der Demokratie? Dabei ist die automatische Rechtsübernahme auch für zukünftiges EU-Recht vorgesehen. Ist die Ausschaltung des Referendumsrechtes mit der Pflicht zur Wahrung und Förderung der Demokratie vereinbar? Ist die Verpflichtung zu sogenannten Kohäsionszahlungen an die EU-Länder mit der wirtschaftlichen Sicherheit und der Wohlfahrt der Bevölkerung verantwortbar? Wie steht es um die eigenständige Regelung zur Personenfreizügigkeit? Und die Streitbeilegung bei Abkommen des Binnenmarktes sollen fremde Richter endgültig entscheiden? In Art. 188 BV heisst es doch, dass das Bundesgericht die oberste rechtsprechende Behörde ist.

Staatliche Organe handeln verfassungswidrig

Alle diese Fragen hätten zum Voraus beachtet, gründlich geprüft und offengelegt werden müssen. Niemals hätten unbesehen einfach die Verhandlungen mit der EU eröffnet werden dürfen. In der Verfassung ist wiederholt verankert, dass alle staatlichen Organe nach Treu und Glauben zu handeln haben. Darauf haben die Mitglieder des Bundesrates und des Parlaments einen Schwur oder ein Gelübde abgelegt. Besorgt frage ich mich, ist die Schweizerische Eidgenossenschaft noch ein Rechtsstaat?

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Karl Spühler
SVP (ZH)
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