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Angeblich im Dienst der Meinungsfreiheit: EU zensiert weiter

Mit dem Argument, die Meinungsfreiheit schützen zu wollen, will die EU-Kommission per DSA (Digital Services Act) festlegen, welche Informationen erlaubt oder nicht erlaubt sein sollen. Die EU-Kommission kann also direkt entscheiden, welche Informationen öffentlich werden und welche nicht. 

Die Meinungsfreiheit soll also einmal mehr «kanalisiert» werden und ist damit keine Meinungsfreiheit mehr. Es gibt ab dem 28. August 2023 eine vollständige inhaltliche Zensur digitaler Inhalte in sozialen Netzwerken. So will die EU die Verbreitung von Desinformation, Hass und Hetze durch Internetplattformen bekämpfen. 

Ausnahme Twitter

Twitter hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass es ernsthaft in Erwägung ziehe, sich aus dem EU-Verhaltenskodex für Desinformation zurückzuziehen. Über die freiwilligen Selbstverpflichtungen hinaus werde der Kampf gegen Desinformation im Rahmen des EU-Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) vom 25. August an sowieso für alle verpflichtend sein. “Unsere Teams werden zur Durchsetzung bereit sein”, droht der zuständige EU-Kommissar. Und weiter: „Wir sind nicht hier, um zu kommentieren. Wir sind hier, um zu regulieren.“

„Ein Europa für das digitale Zeitalter“ lautet einer der Propagandasprüche der EU-Kommission. Eine „Beaufsichtigungsstruktur“ wird also geschaffen. Diese wird so kleinlich umgesetzt, dass die Mächtigen alleine entscheiden, was genau wahr und was falsch ist. Das angeblich Falsche müssen die Internetkonzerne unter akuter Strafdrohung schnell löschen. 

Inzwischen sind es 19 Plattformen und Suchmaschinen, die unter dem DAS besonders in die Pflicht genommen werden. Darunter Firmen wie Google, Snapchat oder Facebook. 

Die EU verlangt von diesen Firmen Rechenschaft. Sie müssen analysieren, ob „durch Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation eine Gefahr für Grundrechte, die Achtung der Menschenwürde, den Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit ausgeht oder ob sie Gewalt an den Frauen fördern“. Der Bericht und die Vorschläge, wie diese von den Algorithmen ausgehenden Risiken eingedämmt werden könnten, würde dann „von unabhängiger Seite“ geprüft. 

Die bevorstehende Implementierung des Digital Services Act (DSA), die am 25. August vollständig in Kraft treten soll, verstärkt alle Befürchtungen. Die Notwendigkeit, gegen Desinformation und Cybergewalt vorzugehen, ist nicht zu bestreiten, Jedoch scheint die Auslegung dieser Regeln die freie Meinungsäusserung unverhältnismässig einzuschränken.

Wer ist das «Wahrheitsministerium»?

Ein zentrales Anliegen der Kritiker dieses Gesetzes ist die Frage, wer als “Wahrheitsministerium” fungiert und entscheidet, was als “Fake News” betrachtet wird. In diesem Prozess herrschen eine erschreckende Transparenzlosigkeit und Unklarheit. Für die Bürger sind die Kriterien und Definitionen, die zur Klassifizierung von Inhalten verwendet werden, völlig unbekannt und inakzeptabel. Eine solche Praxis droht eine einseitige Informationskontrolle zu fördern und läuft den Grundprinzipien der Demokratie zuwider.

Darüber hinaus fühlen sich viele Bürger durch den Mainstream und dessen Berichterstattung manipuliert und falsch informiert. Beispielweise durch die öffentlichen Sender. Die Transparenz ist zu stärken und eine objektive, faire und ausgewogene Berichterstattung sicherzustellen.

Zensur sollte auf extreme und klar definierte Fälle beschränkt bleiben, wie z. B. Kinderpornografie, explizite Gewalt und ähnliches – nicht zur Unterdrückung von Dissens und kontroverser Diskussion. Die Meinungsfreiheit ist also auf digitalen Plattformen zu schützen und für Transparenz bei der Durchsetzung der Zensurvorschriften zu sorgen. 

Einseitige Informationskontrolle

Die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte im Parlament am 9. Mai 2022: „Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Europäische Union mit dem Digital Services Act auch daran ist, mittels Gesetzgebungsverfahrens tätig zu werden. Wir beobachten das sehr genau und werden sicher auch in der Schweiz entsprechende Vorgaben prüfen.» Auch Sommaruga sprach vom Schutz der freien Meinungsäusserung – in Wahrheit geschieht mit dem DAS genau das Gegenteil.   

über den Autor
Reinhard Ulrich Wegelin
SVP (ZH)
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