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Fall Kuster: Gravierende Probleme in der Justizdirektion

Nach sechs Monaten konnte der flüchtige Straftäter Tobias Kuster endlich in Bern gefasst werden. Das Tötungsdelikt vom 30. Juni 2016 in Zürich konnte nur passieren, weil sich Kuster im Hafturlaub befand. Dass sich Personen, welche gewaltbereit und rückfallgefährdet sind, im Hafturlaub unbegleitet bewegen können, wirft etliche Fragen auf. Dass die Justizdirektion diesen Fall völlig unkritisch kommentiert, stimmt bedenklich.
Der Fall Seefeld zeigt einmal mehr auf, dass es auch im Zürcher Justizvollzug zu gravierenden Fehleinschätzungen kommt. Das Vorgehen der verantwortlichen Behörden im Fall Kuster muss ernsthaft hinterfragt werden. Ob ein schwerkrimineller Täter im ersten oder zweiten Hafturlaub geflüchtet ist, spielt keine Rolle: Es geht nicht an, dass gefährliche und rückfallgefährdete Straftäter überhaupt Hafturlaub kriegen.
Der gefasste Kuster ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden wegen Freiheitsberaubung, versuchter räuberischer Erpressung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Drogendelikten, versuchter Nötigung, versuchten Raubes, Pornografie sowie weiterer Delikte. Damit – und auch aufgrund psychologischer Einschätzungen – musste klar sein: Der Täter ist gewaltbereit und rückfallgefährdet.
Es lag eine gravierende Fehleinschätzung seitens Behörden vor, welche mit dem Fahndungserfolg der Berner Polizei nicht weggewischt werden kann. Dies wurde an der heutigen Medienkonferenz mit keinem Wort erwähnt. Im Gegenteil: Es wurden absurde Beispiele ausgeführt, wie die Veränderung bei Essgewohnheiten der Insassen im Nachhinein anders beurteilt werden könne.
Der Justizvollzug muss so organisiert sein, dass die Zürcher Bevölkerung vor Wiederholungstätern geschützt wird. Es ist alarmierend, dass immer wieder Fälle publik werden, bei denen Straftäter aus dem Strafvollzug oder aus einer Massnahme entlassen werden müssen oder eine Massnahme mangels Bestehen einer schweren psychischen Störung nicht einmal angeordnet werden kann, obwohl der Täter gemäss Gutachten gefährlich ist und Rückfallgefahr besteht. Die SVP wird alles daran setzen, dass die richtigen Fragen gestellt und die Probleme im Justizbereich gelöst werden.
Die Vertreter der SVP Kanton Zürich sind auf Bundesebene aktiv (vgl. u.a. das Postulat Rickli, 16.3915), werden aber auch auf kantonaler Ebene entsprechende Vorstösse einreichen, um die Probleme zu eruieren und einer Lösung zuzuführen. Die öffentliche Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Staates, über die sich nicht verhandeln lässt.

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