Fall Uni Zürich: Jetzt muss gehandelt werden!
Die Stellvertreterin von Prof. Flurin Condrau ist heute entlassen worden, weil sie klar gesetzeswidrig den Medien Zugang zu den vertraulichen Akten gegen Prof. Mörgeli verschafft hat. Sie hatte einem Journalisten des Tages-Anzeigers erlaubt, sich im UHZ-internen Netz vertraulicher Informationen zu bedienen.
Am 22. September 2012 veröffentlichte der Tages-Anzeiger Auszüge aus einem internen Bericht der Universität Zürich. Der Bericht erhebt schwere Vorwürfe an Prof. Christoph Mörgeli. Nun stellt sich heraus, dass die Presse die vertraulichen Dokumente gezielt durch die Stellvertretung des involvierten Prof. Condrau erhalten hat. Solche Machenschaften kommen normalerweise nur in Drittweltstaaten vor. Ist jemand den Mächtigen nicht genehmen, werden alle Register gezogen. Christoph Mörgeli war vielen Mächtigen an der Uni Zürich nicht genehm.
Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft zeigt nun klar auf, dass Prof. Mörgeli durch den Tages-Anzeiger und Frau Prof. Ritzmann aus dem Amt gemobbt wurde. Durch die Indiskretionen konnte die Universität Zürich zudem die Mitarbeiterbeurteilung von Prof. Mörgeli nicht mehr ordentlich durchführen. Auch musste Prof. Mörgeli durch den Tages-Anzeiger erfahren, was ihm konkret im noch geheimen Bericht vorgeworfen wurde, ohne dass er sich ordentlich gegen die Anwürfe innerhalb der Mitarbeiterbeurteilung zur Wehr setzen konnte. Der Fall ist damit zu einem Fall Universität Zürich geworden. Die einst hochangesehene Universität Zürich ist in der Ära Aeppli zu einem verpolitisierten Biotop von Mobbern, Neidern und Antidemokraten geworden.
Die Frage stellt sich, was Prof. Condrau vom Verhalten seiner Stellvertreterin wusste. Die Aufsicht des Kantonsrates und allenfalls die Staatsanwaltschaft sind aufgefordert, diesen Sachverhalt genauestens zu untersuchen und Rechenschaft abzulegen.
Dass ein Tages-Anzeiger Journalist zudem mit dem Log-In von Frau Prof. Ritzmann direkten Zugang auf die Datenverarbeitungsanlage der Universität Zürich hatte, ist ein staatspolitischer Skandal und wirft weitere Fragen zum Verhalten des betroffenen Journalisten auf. Sollte dieser den Log-In Zugang benutzt haben, ist eine Untersuchung wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen sowie wegen der Strafnorm „Unbefugter Zugang zu einer Datenverarbeitungsanlage“ durch die Universität Zürich in die Wege zu leiten. Allenfalls ist auch eine Klage wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung durch die Universität Zürich zu prüfen. Im Weiteren empfehlen wir Prof. Mörgeli, dass er aufgrund der neuen Kenntnisse eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung prüft.
Das Institut ist seit der Übernahme von Prof. Condrau in seiner Tätigkeit gelähmt. Prof. Mörgeli, Prof. Ritzmann, Prof. Wolff sowie Prof. Condrau selber sind nicht mehr am Institut tätig. Die Vorgänge am Medizinhistorischen Institut sind einer Schweizer Universität nicht würdig.
Die Führung der Uni Zürich ist offensichtlich ausser Rand und Band. Jetzt muss gehandelt werden: Die SVP fordert Bildungsdirektorin Regine Aeppli auf, die Konsequenzen zu ziehen und aus allen Ämtern zurück zu treten. Der verantwortliche Prof. Condrau, welcher das Debakel als Chef des Institutes letztendlich zu verantworten hat, ist unabhängig von den weiteren Untersuchungen zu entlassen.