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Fast keine Ausschaffungshaft mehr

Die Zürcher Behörden wollten trotz der Corona-Pandemie mehrere Personen nicht aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat dies nun korrigiert und deren umgehende Freilassung angeordnet.

Weigert sich ein Ausländer trotz rechtskräftiger Ausweisung, etwa wegen Straffälligkeit in der Schweiz, das Land freiwillig zu verlassen, kann er in Ausschaffungshaft genommen werden. Die Ausschaffungshaft dient dazu, ausgesprochene Wegweisungen oder Landesverweise tatsächlich zu vollziehen. Sie wird im Kanton Zürich hauptsächlich im Flughafengefängnis vollzogen, welches über 106 Plätze zur Durchführung der Ausschaffungshaft verfügt. Anfang Oktober befanden sich dort allerdings nur 15 Personen in Ausschaffungshaft.

Behörden verfügen Ausschaffungshaft

Im Zuge der Corona-Pandemie rief die Menschenrechtskommissarin des Europarats dazu auf, die Freilassung von Ausschaffungshäftlingen wegen der Reisebeschränkungen vertieft zu prüfen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich liess daraufhin alle Personen frei, die in einen Schengen-Staat rückgeführt werden sollten. Im Falle von Drittstaatsangehörigen zeigten sich die Zürcher Behörden im Gegensatz zu anderen Kantonen jedoch erheblich restriktiver. Das Migrationsamt, das Zwangsmassnahmengericht und das Verwaltungsgericht waren in mehreren Fällen nicht bereit, straffällige Ausländer sowie Personen, die bereits früher untergetaucht waren, aus der Ausschaffungshaft zu entlassen.

So erachteten sie etwa die Verlängerung der Ausschaffungshaft eines 51-
jährigen So-maliers, der wiederholt straffällig geworden war und wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl sowie versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu verbüssen hatte, als rechtmässig. Eben-falls als rechtskonform anerkannten sie die Anordnung der Ausschaffungshaft eines 26-jährigen Algeriers, der wegen räuberischen Diebstahls und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten sowie einer Landesverweisung verurteilt worden war. In weiteren Fällen wurde die Zulässigkeit der Ausschaffungshaft damit begründet, dass die weggewiesenen Ausländer in der Vergangenheit untergetaucht waren.

Bundesgericht ordnet Freilassung an

Für diese Entscheide gab es nun eine mehrfache Rüge vom Bundesgericht in Lausanne. Das höchste Schweizer Gericht kam in diesen Fällen übereinstimmend zum Schluss, dass es wegen COVID-19 ungewiss sei, ob und wann sich die Lage in absehbarer Zeit in der Schweiz oder den Herkunftsstaaten wie Algerien, Libanon, Palästina, Iran oder Somalia wieder normalisieren werde. Weder die Zürcher Behörden noch das Staatssekretariat für Migration hätten aufzeigen können, dass die betroffenen Personen innert absehbarer Zeit in ihre Heimatländer zurückgeschafft werden könnten. Die involvierten Behörden hätten ihren Entscheidungsspielraum überschritten. Der reduzierte Flugbetrieb, die mancherorts geschlossenen Landesgrenzen und die teils prekären sanitären Verhältnisse führten dazu, dass der Vollzug der Wegweisung nicht absehbar sei und eine bloss theoretische Möglichkeit darstelle. Den Umstand, dass die Wegweisung nicht vollzogen werden könne, hätten weder die Ausschaffungshäftlinge noch ihre Herkunftsstaaten zu verantworten. Aus diesem Grund korrigierte das Bundesgericht das Vorgehen der Zürcher Behörden und ordnete die umgehende Freilassung der Ausschaffungshäftlinge an.

Sicherheit leidet

Es ist bedauerlich, dass den Sicherheitsbedenken der Zürcher Behörden, die viel Erfahrung beim Wegweisungsvollzug besitzen, wenig Beachtung geschenkt wurde. Mit den derzeit wieder steigenden Corona-Fallzahlen ist in na-her Zukunft nicht davon auszugehen, dass eine rasche Rückkehr zu einem normalen Wegweisungsvollzug möglich sein wird.

Auf absehbare Zeit wird die Ausschaffungshaft deshalb nur in ausgewählten Einzelfällen erfolgen und das Flughafengefängnis weitgehend leer bleiben. Dies motiviert uns in der SVP, uns weiterhin konsequent für die Sicherheit unseres Landes einzusetzen.

 

Dr. iur. Basil Cupa

Mitglied der SVP-Spezialkommission Justiz, Polizei und Militär Zürich

 

 

 

Das Flughafengefängnis verfügt über 106 Plätze zur Durchführung der Ausschaffungshaft. Bild: © 123RF

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