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Finanzkosmetik statt Sparprogramm

Viel zu spät hat der Regierungsrat heute seine Vorgaben für das Sanierungsprogramm präsentiert. Trotz eines besseren Rechnungsabschlusses für das Jahr 2009 bleibt der Kantonshaushalt ein Sanierungsfall. Bekannt ist dies allerdings seit längerem und die SVP hat die Regierung immer wieder aufgefordert, frühzeitig zu handeln und eine Reduktion der Ausgaben einzuleiten.

Gemäss aktueller Planung beläuft sich der kumulierte Aufwandüberschuss der Planjahre 2006 bis 2013 auf 4,2 Mrd. Franken. Die nun präsentierten Vorgaben führen zu einer Reduktion von 1,7 Mrd. Franken. Mit dieser Korrektur kann das Ziel eines mittelfristigen Ausgleichs nie erreicht werden. Es handelt sich somit lediglich um eine Reduktion des Ausgabenwachstums gemäss der aktuellen Planung. Von einer vertieften Analyse der Strukturen und einer konsequenten Überprüfungen von Leistungen und Aufgaben ist noch nichts zu spüren. Lineare Kürzungen sind zwar als Sofortmassnahme geeignet – um ein strukturelles Defizit zu beseitigen, genügen sie jedoch bei weitem nicht. Auch beim Personal macht es wenig Sinn, lineare und flächendeckende Unzufriedenheit zu erzeugen. Die lineare Kürzung beim Personal lehnt die SVP ab. Stattdessen sind als Folge einer Aufgabenverzichtsplanung Stellen gezielt abzubauen und damit die Tätigkeit der Verwaltung auf die Kernaufgaben zu begrenzen und die Effizienz zu steigern.

Ein griffiges Sanierungsprogramm liegt folglich nicht vor, die Staatsverschuldung steigt weiter an und das Eigenkapital wird abgebaut. Statt zu führen, organisiert die Regierungspräsidentin lieber im Wochentakt Schulreisli im In- und Ausland. Die mit jüngstem Datum gewählten Destinationen eignen sich als Lernorte für eine erfolgreiche Finanzpolitik aber definitiv nicht! Die Regierungspräsidentin setzt falsche Prioritäten, sie ist sich ihrer Verantwortung nicht bewusst.

Gefordert ist eine konsequente Aufgabenverzichtsplanung zur Reduktion der staatlichen Tätigkeit und damit zur Sanierung der Staatsfinanzen. Dazu passt schlecht, dass durch überstürzte Bildungsreformen und die Umsetzung des Volksschulgesetzes Folgekosten für Kanton und Gemeinden entstehen, aber keine Verbesserung der Leistungen ersichtlich ist. Vielmehr müssen alle Möglichkeiten zu echten Sparmassnahmen ausgeschöpft werden: Für Kuschelplätze im Strafvollzug ist genauso wenig Platz wie für ungebremstes Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Vor allem die Kostentreiber Gesundheitswesen und Bildung müssen bei der Sanierung der Kantonsfinanzen einen weit grösseren Beitrag leisten. Teure Investitionsvorhaben ohne unmittelbaren Nutzen sind zu sistieren. So kann die Glatt auch in den nächsten 50 Jahren im heutigen Bachbett von Glattbrugg nach Oberglatt fliessen, auch der Polizei- und Justizpalast muss nochmals einer genauen Prüfung unterzogen werden. Die Langsamverkehrsförderung braucht zudem keine neue Fachstelle.

Mit den heute im Kantonsrat präsentierten Eckwerten zum Sanierungsprogramm (San10) verfehlt der Regierungsrat sowohl seine eigenen Ziele als auch den gesetzlichen Auftrag. Das Massnahmenpaket ist deshalb ungenügend.

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