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Finanzpolitische Ziele und Forderungen zum Budget 2002 und 2003

Unsere Forderungen zur Verhandlung mit den bürgerlichen Parteien
1. Als Sofortmassnahme ist der budgetierte Aufwand jedenfalls um die Ausgabensteigerung von Fr. 800 Mio. zu
reduzieren.
2. Im weiteren hält die SVP an ihrer Forderung zur Ausgabenreduktion und Plafonierung der Staatsausgaben bei
Fr. 8.5 Mia. fest. Dies bei gleicher Rechnungslegung wie 1998. Dieses Ziel ist spätestens ab 2003 zu erreichen.
Das bedeutet eine weitere Ausgabenreduktion von Fr. 1.2 Mia. für das Jahr 2003.
3. Der Regierungsrat hat unverzüglich die entsprechenden Varianten für das Budget 2003 vorzulegen, um das Ziel
im Jahr 2003 zu erreichen.
4. Die Gesamtlohnsumme ist auf dem Stand des Jahres 1999 zu plafonieren.
5. Die Gewinne aus der Veräusserung von Staatsvermögen (Privatisierungsgewinne, Verkäufe, etc.) sind aus-
schliesslich für die Schuldentilgung zu verwenden.
6. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerreduktion von 20 % ist nach der bereits erfolgten Reduktion von 3 % der
kantonale Steuerfuss bei der Neufestsetzung im Jahr 2002 um mindestens weitere 17 % zu reduzieren.
Wie die SVP in ihrem Schwerpunktprogramm für die laufende Legislatur festgehalten hat, fordert sie die Senkung von
Staatsquote und Steuern furch folgende Massnahmen:
1. Rückführung der Staatsaufgaben auf die Kernkompetenzen: Sicherheit, Justiz, Bildung, Verkehr und Fürsorge.
2. Plafonierung der Staatsausgaben auf 8.5 Mia. Franken.
3. Reduktion des kantonalen Steuersatzes um 20 %.
4. Reduktion der staatlichen Stellen.
5. Kein weiterer Lastenausgleich zwischen Kanton und Stadt Zürich.
6. Die Stadt Zürich muss ihr Finanzvermögen bewerten wie die übrigen Gemeinden.
7. Das Projekt zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (ALÜB) ist bekannt zu machen und
umzusetzen.
8. Privatisierung ohne Staatskorsett (EWZ, Verkehrsbetriebe, Lehrmittelverlag, Pestallozianum, Informatik, Nota-
riate u.a.m.).
9. Verkehrs-/Strassenfond ist zweckentsprechend mit allgemeinen Mitteln auszustatten.
10. Altlastenkataster ist in der heutigen Form aufzulösen.
11. Kostenfolgen müssen in allen Vorlagen der Regierung enthalten sein.
12. Reduzieren der Eigentumsbesteuerung: Abschaffung des Eigenmietwertes, der Grundstückgewinnsteuer und
der Handänderungssteuer.
13. Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
14. Erhaltung des Steuerwettbewerbes: Kampf gegen interkantonale materielle Steuerharmonisierung.
15. Kampf gegen ökologische Finanz- und Steuerreform.
Ausgangslage
Der Aufwand der laufenden Rechnung hat seit 1990 gewaltig zugenommen und ist weiterhin im Wachsen begriffen
(Angaben in 1000 Fr.)
Jahre Aufwand % Ertrag Überschuss
1990 7’740’316 110 7’778’175 37’860
1991 8’647’518 112 8’230’936 -416’582
1992 9’150’848 118 8’632’169 -518’679
1993 9’211’273 119 8’993’050 -218’223
1994 9’265’473 120 9’174’370 -91’103
1995 9’521’673 123 9’409’510 -112’163
1996 10’022’494 129 9’648’417 -374’077
1997 9’842’900 127 9’678’850 -164’050
1998 9’742’584 126 9’824’375 81’791
1999 10’158’053 131 10’612’472 454’419
2000 11’018’000 142 10’833’000 -185’000
2001 10’495’000 136 10’498’000 3’000
2002 10’989’000 142 10’817’000 -172’000
2003 11’050’000 143 11’072’000 22’000
2004 11’257’000 145 11’443’000 186’000
Ohne interne Verrechnungen, die in den Jahren 1999 bis 2001 auf 1.3 – 1.4 Mia. Franken pro Jahr veranschlagt wer-
den, ergibt sich ein gegenüber dem Gesamtaufwand entsprechend geringeres Ausgabentotal. Das ohne interne Ver-
rechnungen berechnete Ausgabentotal hat sich von 1998 bis 2001 um ca. 800 Mio. Franken erhöht.
Forderungen zum Budget 2002 und 2003 ff.
1. Als Sofortmassnahme ist der budgetierte Aufwand jedenfalls um die Ausgabensteigerung von Fr. 800 Mio. zu
reduzieren.
2. Im weiteren hält die SVP an ihrer Forderung zur Ausgabenreduktion und Plafonierung der Staatsausgaben bei
Fr. 8.5 Mia. fest. Dies bei gleicher Rechnungslegung wie 1998. Dieses Ziel ist spätestens ab 2003 zu erreichen.
Das bedeutet eine weitere Ausgabenreduktion von Fr. 1.2 Mia. für das Jahr 2003.
3. Der Regierungsrat hat unverzüglich die entsprechenden Varianten für das Budget 2003 vorzulegen, um das Ziel
im Jahr 2003 zu erreichen.
4. Die Gesamtlohnsumme ist auf dem Stand des Jahres 1999 zu plafonieren.
5. Gewinne aus der Veräusserung von Staatsvermögen (Privatisierungsgewinne, Verkäufe, etc.) sind ausschliess-
lich für die Schuldentilgung zu verwenden.
6. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerreduktion von 20 % ist nach der bereits erfolgten Reduktion von 3 % der
kantonale Steuerfuss bei der Neufestsetzung im Jahr 2002 um mindestens weitere 17 % zu reduzieren.
Finanz- und steuerpolitische Positionen und Forderungen der SVP des Kantons Zürich
Die Finanzen des Kantons Zürich geben Anlass zu grosser Sorge. Sie sind im Hinblick auf eine prosperierende Ent-
wicklung und für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standes Zürich alarmierend. Schuld an dieser Entwicklung
ist in erster Linie das ungebremste Ausgabenwachstum: Über Jahre hinweg stiegen die Ausgaben wesentlich stärker
als die Einnahmen, und die Folge war eine Verschuldung, die mittlerweile ein nicht mehr vertretbares Ausmass ange-
nommen hat.
Entgegen der Zusagen, findet auch im laufenden Jahr kein substantieller Schuldenabbau statt, und die erneut vorge-
sehenen Aufwandsteigerungen lassen die massiv höheren Steuererträge dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne.
FDP, CVP und SVP ist es trotz komfortabler absoluter Mehrheit im Kantonsrat bisher nicht gelungen, das Ausgaben-
wachstum zu bremsen – geschweige denn, die Ausgaben zu senken. Die Folge dieser verfehlten Finanzpolitik wieder-
spiegeln sich im Anstieg der Staatsquote – einem der wichtigsten Indikatoren für die Qualität eines Standortes.
Die Staatsquote muss gesenkt werden
Mit dem Ziel, die Staatsquote zu senken und eine Beschränkung der staatlichen Aktivitäten auf die Erfüllung der Kern-
aufgaben zu erreichen, setzt sich die SVP seit Jahren mit Nachdruck für eine Ausgabensenkung ein. Sie ist über-
zeugt, dass der Staatsapparat dazu nur durch eine Kürzung der Mittel gezwungen werden kann. Aus diesem Grund
fordert die SVP eine deutliche Senkung von Steuern, Abgaben und Gebühren. Bisher sind im Kantonsrat alle Bestre-
bungen gescheitert, die drei bürgerlichen Parteien diesbezüglich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Im Hin-
blick auf die Regierungsratswahlen 2003 wird die Frage der Senkung der Staatsquote für die SVP von massgebender
Bedeutung sein, wenn es darum geht, sich auf eine gemeinsame Plattform für ein allfälliges Kandidatenticket zu eini-
gen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung einer niedrigen Steuerbelastung
Die Steuerbelastung gehört neben der geographischen Lage, der Infrastruktur und der politischen Stabilität zu einem
der wesentlichen Kriterien für die Güte eines Wirtschaftsstandortes. Es ist somit nicht nur für jede Bürgerin und für je-
den Bürger von Bedeutung, wie stark sie und er mit Steuern, Abgaben und Gebühren belastet werden, sondern insbe-
sondere auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Tiefe Steuern und Abgaben führen zu höheren Investitionen, för-
dern das unternehmerische Denken und tragen zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
Ziel einer guten Finanzpolitik ist es, den Wohlstandes eines Landes sowie den Wohlstand dessen Bürgerinnen und
Bürger zu erhöhen. Ein ausgeglichener Haushalt ohne Schulden gepaart mit einer massvollen Staatstätigkeit und
Steuerbelastung ist das Fundament für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Diese Faktoren sind verantwortlich für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für das Wirtschaftswachstum. Denn nur
ein stetiges Wachstum garantiert Prosperität für alle. Eine gute Finanzpolitik ist ein entscheidender Faktor zur Errei-
chung dieses Zieles.
– Es lässt sich statistisch nachweisen, dass die Arbeitslosigkeit dort meistens tiefer ist, wo auch die Steuerquote tief
ist. Die Industriestaaten konkurrieren heute mit günstigen Steuern um Standortvorteile.
– Eine moderate Steuerbelastung ist das beste Mittel gegen Hinterziehung und Schwarzarbeit.
– Die in den USA gemachten Erfahrungen belegen eindeutig die positiven Auswirkungen von Steuersenkungen auf die
gesamte Volkswirtschaft. Letztlich generieren sie sogar ein höheres Steuersubstrat.
Ziel einer Steuerordnung ist aus Sicht der SVP die gesunde Finanzierung der notwendigen Staatsaufgaben bei mög-
lichst geringer Belastung des einzelnen, bei gleichzeitiger Förderung der gesellschaftlichen Prosperität.
Anhand der Staatsrechnung 2000 lässt sich unschwer belegen, dass wir im vergangenen Jahr massiv zu viel Steuern
bezahlt haben. Selbst mit der von der SVP geforderten Reduktion des Steuerfusses um 20 Prozent hätte ein positi-
ver Abschluss resultiert.
Keine Verstrickung in Details der Sparmassnahmen
Konkrete Sparvorschläge haben im Zuge der Beratung erfahrungsgemäss wenig Aussichten auf Erfolg. Zu einfach ist
es für die Exekutive dank ihres Informationsvorsprungs, zu begründen, weshalb genau in diesem Bereich nicht gespart
werden kann. Diese Diskussion ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, und die Legislative ist gut beraten, sich
gar nicht erst darauf einzulassen. Statt dessen braucht es klare Zielvorgaben an die Adresse der Regierung. Diese
muss die entsprechenden Vorlagen ausarbeiten und Varianten präsentieren.
In einem dringlichen Postulat (KR-Nr. 201/1999) ersuchte die SVP den Regierungsrat, dem Kantonsrat Massnahmen
beziehungsweise einen Vorgehensplan zur Beschränkung von staatlichen Aufgaben und Bestimmungen und zur Re-
duktion der Staatsausgaben zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Staatsausgaben auf 8,5 Mia. Franken zu beschränken.
Es ging in diesem Vorstoss lediglich darum, Klarheit zu erlangen über das Ausmass der Auswirkungen einer Ausga-
bensenkung. Damit wäre noch kein Franken eingespart worden, und dennoch scheiterte das Postulat mangels Unter-
stützung von FDP und CVP am Widerstand der Ratslinken. Mit Blick auf den Voranschlag 2002 ist dieser Vorstoss
in angepasster Form nochmals einzureichen. Die SVP erwartet, dass er dann von FDP und CVP unterstützt wird.
Die Legislaturziele der SVP – eine kurze Zwischenbilanz
Zum Themenkreis “Staatsquote/Steuern” hat die SVP-Kantonsratsfraktion im Mai 1999 einstimmig die folgenden Le-
gislaturziele beschlossen:
1. Die Staatsquote ist zu senken. Daraus ergibt sich konsequenterweise die kategorische Ablehnung jeder Steuer-
erhöhung durch die SVP. Gewisse Fortschritte wurden bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer erzielt. Aus-
serdem konnte der Steuerfuss um drei Prozentpunkte gesenkt und eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern
erfolgreich verhindert werden.
2. Die Staatsaufgaben sind auf die Erfüllung der Kernkompetenzen (Sicherheit, Justiz, Bildung und Fürsorge) zu
reduzieren. Leider sind diesbezüglich keine Fortschritte zu verzeichnen. Fast jeden Montag werden dem Staats-
apparat neue Aufgaben übertragen.
3. Die Staatsausgaben sind innerhalb der Legislatur die Ausgaben um 2 Mia. Franken verringern. Es ist nicht ge-
lungen, das Ausgabenwachstum zu bremsen. Im Gegenteil, ständig werden neue Aufgaben bewilligt, ohne dass
diese andernorts eingespart würden. Das Jahr 1990 eignet sich als Basis, die es anzustreben gilt, da die Ver-
hältnisse vergleichbar sind: Damals ging eine Hochkonjunktur (Inflationszeit) zu Ende, und heute – nach einer
Phase der Rezession – ist die Arbeitslosigkeit wiederum stark gesunken, und die diesbezüglichen ausserordent-
lichen Aufwendungen fallen weg. Im Sinne eines antizyklischen Verhaltens muss jetzt der Aufwand gekürzt wer-
den.
4. Der Steuerfuss für die Staatssteuer ist um 20 Prozent zu senken. Bisher konnte lediglich eine Reduktion um
drei Prozent erreicht werden. Da die SVP mit ihren Prognosen Recht behalten hat – selbst mit einem Steuerfuss
von 88 Prozent hätte der Kanton schwarze Zahlen geschrieben – wird an ihrem Ziel festgehalten.
5. Der staatliche Personalbestand ist um 20 Prozent zu reduzieren. Auch in dieser Hinsicht sind Rückschläge zu
verzeichnen, obwohl auch die FDP sich zu diesem Ziel bekannt hat. Zumindest eine Plafonierung der Lohnsum-
me ist anzustreben.
6. Der Verkehrs- / Strassenfonds ist zweckentsprechend mit allgemeinen Mitteln auszustatten, die andernorts
durch Einsparungen zu kompensieren sind. Ein entsprechender Antrag der SVP in der letzten Budgetberatung
wurde abgelehnt. Das Thema bleibt jedoch auf der Tagesordnung.
7. Die Eigentumsbesteuerung ist zu reduzieren. In dieser Hinsicht konnten im Kantonsrat einige kleiner Fortschrit-
te erzielt werden, wobei mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung noch ein grosser Brocken zu bewäl-
tigen ist.
8. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist abzuschaffen. Zumindest für direkte Nachkommen ist die Abschaf-
fung gelungen. Ein FDP-Vorstoss auf Steuerreduktion für die restlichen Erben wird von der SVP unterstützt. Ziel
bleibt jedoch nach wie vor die vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
9. Der Steuerwettbewerb ist zu erhalten. Jede materielle Steuerharmonisierung wird abgelehnt. Steuerwettbewerb
ist das beste Mittel gegen eine überbordende Steuerbelastung, dies sowohl auf kantonaler wie auch auf Bundes-
ebene. Die SVP wendet sich daher entschieden gegen die laufenden Harmonisierungsbestrebungen.
10. Die ökologische Steuerreform wird bekämpft. In dieser Hinsicht besteht vorderhand wenig Handlungsbedarf. Da
der Regierungsrat selbst die Einrichtung eines aus Lenkungsabgaben geäufneten Ökologiefonds ablehnt, kann
davon ausgegangen werden, dass die Vorlage im Kantonsrat klar abgelehnt wird.
Die Ziele der SVP im Hinblick auf den Voranschlag 2002
Die SVP verlangt im Voranschlag 2002 eine massive Saldoverbesserungen gegenüber dem laufenden Jahr und erfolg-
versprechende Vorgaben zur Haushaltsanierung. Im Vordergrund stehen für die SVP:
1. die Reduktion der Gesamtausgaben um 800 Millionen Franken,
2. die Plafonierung der Lohnsumme auf dem Niveau des Vorjahres, und
3. ein Abbau der Verschuldung in der Höhe von mindestens 200 Millionen Franken, wie es auch in einer vom Kan-
tonsrat vorläufig unterstützen Einzelinitiative der Jungen SVP und den Jungfreisinnigen gefordert wird.
4. Dass die weitere Steuersenkung von 17% ohne weiteres realistisch ist, zeigt sich im Vergleich zur verlangten
Ausgabensenkung und den zusätzlichen Steuereinnahmen von mehreren hundert Millionen Franken, welche die
verlangte Steuerreduktion umso mehr rechtfertigen und zusätzlich eine substanzielle Schuldentilgung ermögli-
chen.
* * *
In den vergangenen Jahren fühlte sich die SVP als einsamer Rufer in der Wüste. Ihre Warnungen und Forderungen
wurden von der Kantonsratsmehrheit in den Wind geschlagen. Insbesondere wurden die in der Debatte zum Budget
2000 auch von FDP und CVP praktisch sämtliche Kostensenkungsanträge der SVP abgelehnt. Damit wurde es für
die SVP schliesslich unmöglich, dem Voranschlag zuzustimmen. Gleich zweimal hintereinander sah sich die Partei
gezwungen, ihm die Zustimmung zu verweigern. Die SVP konnte die Voranschläge 2000 und 2001 nicht mittragen
und wollte auch die Verantwortung dafür nicht übernehmen. Auch hinsichtlich des nächsten Voranschlages macht
die SVP klar, dass sie die Zustimmung dazu von substantiellen Fortschritten bezüglich der Senkung der Staatsquote
abhängig macht.

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