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Folter in der Schweiz?

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter klagt die Schweiz unsachgemäss der Folter an und ignoriert die Hintergründe der Ausschaffungen. Sie sind nur das letzte Kapitel eines langen Asylprozesses. Die Auszuschaffenden haben missbräuchlich die Hilfe der Schweiz beansprucht und sich zuletzt dem Entscheid widersetzt.

Folterland Schweiz? Die Vorwürfe der Migrationslobby werden immer absurder. (Quelle: Pixabay)

Gemäss der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) besteht offenbar eine Gefahr von Folter in unserem hoch zivilisierten Land. Stimmt das? Gemäss ihrer Homepage ist die NKVF eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Die Kommission prüft also, ob den Häftlingen in den Strafanstalten die Grundrechte nicht zu stark beschnitten werden. Man traut diese Kontrolle den Gefängnisdirektoren und ihren Mitarbeitern nicht zu.

Antifolterkommission unter Rechtfertigungsdruck

Meiner Ansicht nach gibt es in der Schweiz keine staatliche Folter. Denn diese hat – gemäss Wikipedia – den Zweck, durch gezieltes Zufügen von Leid, Aussagen zu erpressen, einzuschüchtern oder zu bestrafen. Dies ist weder in unseren Gefängnissen noch bei Ausschaffungsflügen das Ziel und schon gar nicht sind solche Machenschaften in unserer Gesellschaft verankert. Es geht bei allen Massnahmen um die Durchsetzung unserer Gesetze, welche von uns allen abgesegnet wurden.

Diese «Antifolterkommission» muss ihre Existenzberechtigung immer wieder verteidigen. Also sucht man für den Jahresbericht Fälle, welche angeprangert werden können. Noch lustiger ist die ‘Unabhängigkeit’ welche uns vorgegaukelt wird. Denn diese Organisation ist komplett finanziert von uns Steuerzahlern, und zwar nicht zu knapp.

NKVF ignoriert Hintergründe der Ausschaffungen

Renitente Auszuschaffende werden von bezahlten Polizisten, Ärzten und Beobachtern begleitet. Selten können sie auf Linienflügen in ihre Herkunftsländer gebracht werden. Kürzlich wurde von einem Abgewiesenen berichtet, welcher einzeln in einem Flugzeug zurückgeschafft wurde. Die leeren Plätze hätten wahrscheinlich mühelos mit weiteren Auszuschaffenden besetzt werden können. Es handelt sich hier aber nicht um Menschen mit der gleichen Mentalität und Werten, wie wir sie kennen. Sie setzen auf die Karte, dass mit möglichst grossem Widerstand der Wille des Gesetzgebers gebrochen werden kann. Da lauern Gefahren.

Jedem Asylbewerber steht in unserem grosszügigen Rechtsstaat für das Verfahren ein vom Steuerzahler finanzierter Anwalt zu. Kommt die Behörde nach eingehenden Abklärungen zum Schluss, dass der Asylsuchende weder politisch verfolgt noch an Leib und Leben bedroht ist, lehnt sie das Gesuch ab. Sie bekommen den Bericht der Entscheidung und müssen zurückkehren. Wenige folgen der Aufforderung. Einige tauchen unter, andere weigern sich, zurückzukehren. Was tun? Das Gesetz muss befolgt werden, eine Zwangsausweisung steht an. Für die Polizei ein unschönes Unterfangen. Die Rundschau zeigte kürzlich eine versteckt gefilmte Aktion einer auszuschaffenden Familie. Die NKVF prangert in ihren Berichten solches Vorgehen von Fesselung an. Die Gründe werden verschwiegen. Eltern drohen bei einem Vollzug der Rückschaffung nicht selten, ihre Kinder zu verletzen. Stellen Sie sich das vor, sie wollen die eigenen Kinder verletzen. Eine unglaublich niederträchtige Drohung. Für mich nicht nachvollziehbar. Um sie vor einer Selbstverletzung zu schützen, werden sie manchmal von der Polizei mit Helmen ausgestattet, es handelt sich um Schutzhelme mit Spuckschutz.

Nur die wenigsten gehen zurück

Mit einem von Steuergeldern finanzierten Anwalt an ihrer Seite, durchliefen Sie den Asylprozess. Sie hatten Einsprachmöglichkeiten und bekamen jahrelang den ganzen Lebensunterhalt finanziert, inklusive ärztlicher, zahnärztlicher und psychischer Betreuung, mussten keine Versicherungen berappen und konnten sorglos so viele Kinder bekommen, wie sie mochten. Bis der ganze Traum vom unbeschwerten Leben in der schönen Schweiz mit einem abgelehnten Asylgesuch sein jähes Ende fand und sie den Bescheid bekommen, dass kein Beweis vorliegt, dass sie in ihrer Heimat an Leib und Leben gefährdet seien und sie zurückkehren müssen.

Offenbar sind die Erwartungen auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz sehr hoch. Das kommt davon, dass nur wenige zurückmüssen. in den letzten 20 Jahren haben von den über 100’000 abgewiesenen Asylbewerbern 77’000 den Status ‘Vorläufig aufgenommen’ bekommen, 5000 haben eine Niederlassungsbewilligung C, also eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung und über 7000 (Sieben-Tausend!) dieser Abgewiesenen wurden bereits eingebürgert. Man erhält in der Schweiz also dank eines illegalen Aufenthaltes den Pass – und danach gleich die Sozialhilfe.

Die Kommission, welche sich um renitente oder straffällige Auszuschaffende kümmert, ist, wie auf der Homepage des Bundes deklariert, offenbar behördenunabhängig höchstwahrscheinlich aber nicht parteiunabhängig.

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