Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter klagt die Schweiz unsachgemäss der Folter an und ignoriert die Hintergründe der Ausschaffungen. Sie sind nur das letzte Kapitel eines langen Asylprozesses. Die Auszuschaffenden haben missbräuchlich die Hilfe der Schweiz beansprucht und sich zuletzt dem Entscheid widersetzt.
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