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Fraktionserklärung: „Im Zweifel gegen das Opfer – oder – Kapitulation unseres Rechtstaates!“

6x verurteilt – u.a. wegen Gefährdung des Lebens, Körperverletzung und wegen Besitzes von 6 Kilogramm Kokain -, Gefängnisausbruch, seit 2010 ohne Aufenthaltsbewilligung und bis 2018 mit Einreisesperre belegt. Trotz dieser doch recht eindrücklichen kriminellen Energie lebt gemäss gestrigem Medienbericht ein 38-jähriger Dominikaner auf Kosten der Sozialhilfe recht bequem und logiert in einem Hotel im Kanton Zürich.
Besonders tragisch: Wäre er ausgeschafft worden, hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit das wohl brutalste Delikt seiner „Rohgewalt“ – Karriere vermieden werden können: Er begeht im Juni 2014 mit 2 dominikanischen Komplizen eine Messerattacke im Kanton Aargau. 13x wurde brutal und erbarmungslos auf das Opfer eingestochen, welches nur dank Glück und schneller Hilfe überlebt hat. Und was passiert vor Gericht: Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes.
Was ist das, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, wenn kriminelle Ausländer nie arbeiten, aber Sozialhilfe beziehen und in Hotels logieren, wenn sich diese Leute trotz Einreisesperre immer wieder in der Schweiz aufhalten und wacker Aufenthaltsbewilligungen anfordern, schwerste Gewaltdelikte begehen und nie ausgeschafft werden, wissen Sie, was das ist? Wir von der SVP sagen dem „Kuscheljustiz vom Feinsten!“
Dass jetzt schliesslich das Migrationsamt aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht offenlegen will, ob die drei Dominikaner nach Verbüssung ihrer Strafe ausgeschafft werden, ist noch das berühmte Tüpfelchen auf dem i! Herr Sicherheitsdirektor und oberster Chef des Migrationsamtes: Die Öffentlichkeit will wissen, ob die 3 gehen müssen oder nicht. Wir sehen gespannt Ihrer Antwort entgegen und reichen in dieser Angelegenheit auch gleich einen entsprechenden Vorstoss ein.

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