Mitmachen
Artikel

Fraktionserklärung der SVP zum Bundesgerichtsurteil Oberlandautobahn

„Ein schwarzer Tag für das Zürcher Oberland“, „Ein Schock für Zürcher Oberland“, „Ein unverständlicher Entscheid“, „Lokalpolitiker empfinden eine grosse Ohnmacht“ oder „Ein Urteil, das uns um Jahre zurückwirft“. Dies waren die Schlagzeilen in den Zeitungen über das Urteil aus Lausanne. Neben den drei Hauptargumenten, die das Bundesgericht ausgemacht hat, sind uns die zwei folgenden Argumente aber auch wichtig:

  • Interessenabwägung: Die Lückenschliessung der Oberlandautobahn ist von grossem öffentlichem Interesse und da wäre eine ausgewogene Interessenabwägung sicher angezeigt gewesen.
  • Gesunder Menschenverstand: Darf auf dieses wichtige Element, das für das Überleben der Menschheit über Jahrtausende von Jahren eine wichtige Rolle gespielt hat, auch in unserer hochtechnisierten Welt verzichtet werden?

Die über 30-jährige Geschichte der Lückenschliessung der Oberlandautobahn zwischen Uster und Betzholz geht nun in eine neue Runde. Der grösste Teil der Bevölkerung im Zürcher Oberland hatte gehofft, dass – nachdem das Verwaltungsgericht im Januar 2011 die Beschwerden von Birdlife und zwei Anwohnern abgelehnt hatte und der Bundesrat das Projekt akzeptiert hatte – in den nächsten Jahren mit dem Bau hätte begonnen werden können.

Viele Bürger im Zürcher Oberland hegen langsam Zweifel am Rechtsstaat. Die Linienführung wurde nach einem demokratischen Verfahren in der Region (PZO), sowie der Festlegung im Richtplan durch die Regierung und den Kantonsrat im Jahr 1995 genehmigt. Der Richtplan wurde anschliessend auch durch den Bund genehmigt. Weder gegen die Linienführung in den 90er Jahren noch gegen den Beschluss des Kantonsrates im Jahr 2003 wurden Rechtsmittel ergriffen, wie z.B. Verwaltungsbeschwerde oder Referendum. Dass die Rechtsmittel betreffend Linienführung erst jetzt beim Ausführungsprojekt ergriffen worden sind, versteht kein Bürger und er zweifelt mit Recht an Staat und Verwaltung.

Die Lückenschliessung der Oberlandautobahn ist von grossem öffentlichen Interesse und für das Wohlbefinden vieler Menschen im Oberland von grosser Bedeutung. Die Interessenabwägung ist nach Meinung der SVP nicht zu Gunsten der Bevölkerung ausgefallen. Die SVP fordert den Regierungsrat auf, Massnahmen zu Gunsten eines umsetzbaren Projektes voranzutreiben.
Fraktionserklärung der SVP-Kantonsratsfraktion vom 25. Juni 2012
Ein unverständliches Urteil lähmt das Zürcher Oberland. Praktisch niemand hat nach dem Eintrag in den Richtplan von 1995 noch damit gerechnet, dass nach 17 Jahren die Linienführung vom Bundesgericht praktisch aberkannt wird. Nachdem das Verwaltungsgericht die Einsprachen abgelehnt hatte, glaubte man sich auf der sicheren Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden