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Fünf vor zwölf – für die Pensionierung

Bei unserer Berufsarbeit haben wir festgestellt, dass die bevorstehende, gesamtschweizerische Erhöhung der Besteu-
erung der Renten der Bevölkerung kaum gegenwärtig ist. Direkt betroffen sind ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
welche die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung haben. Häufig ist nicht bekannt, dass diese Personen die Steu-
ererhöhung allenfalls vermeiden können.
Ablaufende Übergangsregelung
Die am 1. Januar 2002 wegfallende Übergangsregelung besagt, dass Rentner, die am 31.12.1986 (in einigen Kanto-
nen am 31.12.1985) bereits einer Pensionskasse angeschlossen waren und im üblichen Rahmen eigene Beiträge
geleistet hatten und bis am 30.11.2001 pensioniert werden (so dass ihre Rente im Dezember 2001 bereits läuft), ihre
Rente auch für die kommenden Jahre nur zu 80% zu versteuern haben. Für heutige Rentner ändert sich also nichts,
wohl aber für Neurentner.
Für die Auszahlung von Kapitalleistungen vor Jahresende 2001 (zum Beispiel Wohnbauförderung, Tilgung von Hypo-
theken) gilt ähnliches.
Rasches Handeln notwendig
Personen, welche die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung haben und durch die bevorstehende Änderung in der
Besteuerung betroffen sind, sollten prüfen, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Wenn ja sollen sie sich sofort mit
ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, denn bis zum 30. November 2001 bleibt nur noch kurze Zeit.
Kurt Bosshard, alt Stadtrat, Kantonsrat (SVP), Uster ZH, Inhaber eines Treuhandbüros
Theo Leuthold, alt Gemeindepräsident, alt Kantonsrat (SVP), Volketswil ZH, Steuerberater Wenig bekannter Zusammenhang zwischen Pensionierungsdatum und Besteuerung der Renten aus der
PensionskasseEnde dieses Jahres läuft eine in den achtziger Jahren beschlossene Übergangsregelung ab: neu begin-
nende Renten aus der Pensionskasse werden ab 1. Januar 2002 nicht mehr – wie bisher – zu 80% besteuert
werden, sondern neu zu 100%. Eine Überprüfung der individuellen Situation ist angezeigt.

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