Gängelung der Zürcher Gemeinden: SVP fordert Rückweisung des Finanzteils
Heute hat die vorberatende Kommission zum Gemeindegesetz ihren Entwurf veröffentlicht. Die SVP begrüsst grundsätzlich die Anpassung des Gemeindegesetzes an die Anforderungen einer zeitgemässen Gemeindeorganisation, lehnt aber diese Vorlage ab. Der Entwurf atmet in vielen Dingen den Geist der Gängelung der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger. Der absolut ungenügende Finanzteil ist von der übrigen Vorlage abzutrennen und zurückzuweisen.
Heute hat die vorberatende Kommission zum Gemeindegesetz ihren Entwurf veröffentlicht. Die SVP begrüsst grundsätzlich die Anpassung des Gemeindegesetzes an die Anforderungen einer zeitgemässen Gemeindeorganisation, lehnt aber diese Vorlage ab. Der Entwurf atmet in vielen Dingen den Geist der Gängelung der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger. Der absolut ungenügende Finanzteil ist von der übrigen Vorlage abzutrennen und zurückzuweisen.
Die SVP hat bereits in der Vernehmlassung zum Gemeindegesetz betont, dass Planungsinstrumente generell in der Praxis zu wenig Nutzen stiften. Die Zürcher Gemeinden stehen – mit Ausnahme der Städte Zürich und Winterthur – im Allgemeinen finanziell solide da. Die Verschuldung ist bei der Mehrheit der Gemeinden aufgrund der vorsichtigen Abschreibungspraxis und dem gesetzlichen Ziel eines jährlichen Rechnungsausgleichs moderat. Die bisherige Rechnungslegung ist einfach gehalten, verursacht daher bisher einen vertretbaren administrativen Aufwand und kann auch in kleineren Gemeinwesen umgesetzt werden.
Die SVP sieht vor allem im Wechsel der neuen Abschreibungsmethode erhebliche Risiken: Betroffen ist das Verwaltungsvermögen einer Gemeinde, d.h. alle Investitionen, die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen (Verwaltungs- und Schulhausbauten, Tiefbauten, Werkleitungen). Mit der neuen linearen Methode entsteht zudem ein erhebliches Verschuldungsrisiko. Abschreibungen werden aufgrund von Investitionsentscheiden nur moderat erhöht. Es ist daher politisch einfacher, grosse Investitionsvorhaben durchzusetzen, da diese sich nicht unmittelbar auf den Steuerfuss auswirken. Für die SVP besonders problematisch ist jedoch das so genannte Restatement. Die Neubewertung/Aufwertung des Verwaltungsvermögens führt zu wiedereingebrachten Abschreibungen, die letztlich erneut (zum zweiten Mal) abgeschrieben werden müssen. Gleichzeitig wird das Eigenkapital durch die Neubewertung bei den meisten Gemeinden massiv erhöht, da die Abschreibung der Investitionsgüter über einen längeren Zeitraum erfolgen wird.
Insgesamt moniert die SVP im gesamten Gemeindegesetz einen massiven administrativen Mehraufwand für die Gemeinden. Die SVP-Vertreter drangen in der vorberatenden Kommission auch im Bereich der Verordnung nicht durch, Sie verlangten in Anbetracht ihrer grossen Auswirkung auf die Gemeinden, dass die regierungsrätliche Verordnung zum Gemeindegesetz vom Kantonsrat verabschiedet wird.
Die SVP-Fraktion wird in der kantonsrätlichen Beratung im Februar zahlreiche Verbesserungsanträge zur Stärkung der Gemeinden sowie den Antrag auf Rückweisung und Abtrennung des Finanzteils einbringen. Sie wird auf Grund der parlamentarischen Beratung dann über ihre definitive Haltung zum neuen Gemeindegesetz entscheiden.