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Gängelung der Gemeindeexekutiven – Demokratieabbau bei den Schulpflegen

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Totalrevision des Gemeindegesetzes zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Die SVP begrüsst grundsätzlich die Anpassung des Gemeindegesetzes an die Anforderungen einer zeitgemässen Gemeindeorganisation. Der nun vorgelegte Antrag beinhaltet aber einige Pferdefüsse. Insgesamt werden die Gemeinden gegängelt und in ihrer Organisationsautonomie gestört. Die Abgabe von Kompetenzen an Dritte bedeutet zudem eine Schwächung der Exekutivfunktionen im Gemeindewesen.
Der von Justizdirektor Martin Graf heute vorgestellte Antrag an den Kantonsrat enthält für die SVP zahlreiche problematische Punkte, die vor allem das Leben der kleineren Gemeinden beeinträchtigt. So sieht das neue Gemeindegesetz einen Aufgaben- und Finanzplan für alle Gemeinden als verpflichtend vor. Die SVP hat bereits in der Vernehmlassung betont, dass Planungsinstrumente generell in der Praxis zu wenig Nutzen stiften. Es ist daher schlicht unverhältnismässig, kleine Gemeinden mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand für die Erarbeitung eines Finanz- und Aufgabenplans zu belasten. Weiter bemängelt die SVP auch die Entmachtung der Rechnungsprüfungskommissionen durch den Kanton. Es sind Voraussetzungen zu schaffen, dass auch die finanztechnische Buchung von Jahresrechnungen in kleineren und mittleren Gemeinden durch die vom Volk gewählten Mitglieder der RPK erfolgen kann.
Auch in Bereich der Schulpflegen findet im neuen Gemeindegesetz ein Demokratieabbau statt. So soll es den Parlamentsgemeinden freigestellt werden, ganz auf die Schulpflegen zu verzichten und die Aufgaben der Schulgemeinden ganz der Exekutive zu überlassen. Das ist eine weitere Entwertung der Schulpflegen, die einhergeht mit einer allgemeinen Entdemokratisierung der Schulpolitik im Kanton Zürich.
Die SVP setzt sich auch gegen die vorgesehene zwingende Ausweitung der Urnenabstimmungen zur Wehr. Es soll den Gemeinden freigestellt sein, was sie an die Gemeindeversammlung und welche Themen sie an eine Urnenabstimmung knüpfen wollen. Hier gilt es, die Organisationsautonomie der einzelnen Gemeinden zu achten.
Insgesamt werden vor allem die kleineren Gemeinden Mühe haben, diese Vorgaben umzusetzen. Der ganze Prozess mit Anpassungen der Gemeindeordnungen wird den Gemeinden einiges abfordern. Statt die kleinen demokratischen Einheiten zu stärken, werden diese mit immer neuen Vorschriften weiter gegängelt. Insbesondere die finanzpolitischen Auswirkungen dieser Gemeindegesetzes bedürfen noch einer eingehenderen Prüfung. Die SVP fordert schon jetzt, dass der Regierungsrat von sich aus dieses wichtige Gesetz dem Volk freiwillig vorlegen soll.

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