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Gebührenentlastung für Gewerbe und private Haushalte

SRG-INITIATIVE «200 FRANKEN PRO HAUSHALT SIND GENUG!»

Am 31. Mai 2022 wurde die SRG-Initiative von einem überparteilichen Komitee, angeführt vom Zürcher Nationalrat Thomas Matter, lanciert. Seit mehr als fünf Monaten läuft die Unterschriftensammlung in der ganzen Schweiz. In der breiten Öffentlichkeit scheint die Initiative bisher nicht gross registriert worden zu sein. In Zeiten von täglich steigenden Preisen und Gebühren bietet die SRG-Initiative eine von wenigen Möglichkeiten, um jährlich anfallende Kosten einsparen zu können. Nicht nur die Privathaushalte würden entlastet, sondern insbesondere auch, bedingt durch die allseits steigenden Preise, das stark belastete Gewerbe.

Mit dem Slogan «200 Franken sind genug!» fühlen sich in erster Linie die Haushalte durch die SRG-Initiative angesprochen. Die Annahme der Initiative würde eine direkte Gebührenentlastung von jährlich 135 Franken bedeuten. Für das Gewerbe sieht die Initiative indessen eine vollumfängliche Entlastung vor.

Nach neuem Gesetzestext würde jede Firma ab einem Jahresumsatz von 500 000 Franken jährlich zwischen 160 Franken und 49 925 Franken Gebühren einsparen.

Verfassungswidrige SRG-Steuer

Seit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) im Jahr 2015, wurde aus einer durch die Benützer geleisteten Gebühr ein auf alle natürlichen und juristischen Personen anwendbares Beitragssystem, unabhängig davon, ob diese Radio hören oder TV schauen. Der damalige FDP-Ständerat und Rechtsanwalt Hans Altherr sagte es so: «Damit ist es keine Gebühr (für die Leistungen der SRG) mehr, sondern eine Steuer. Steuern dürfen nur erhoben werden, wenn dafür eine Grundlage in der Verfassung besteht. Das ist nicht der Fall. Die neue Steuer ist verfassungswidrig. » Auch das Bundesgericht hat die SRG Zwangsgebühren als «Zwecksteuer oder Abgabe sui generis» beurteilt – das bedeutet eine Abgabe, die nicht ausdrücklich oder explizit geregelt ist. Vollumfängliche

 Entlastung für das Gewerbe

Die Initiative sieht vor, dass sämtliche Unternehmungen und Gewerbebetriebe unabhängig vom jährlichen Umsatz vollumfänglich von der SRG-Zwangsgebühr befreit werden. Heute unterstehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer ungerechten Doppelbesteuerung, da sie sowohl für die Firma wie auch für den privaten Haushalt die SRG-Gebühren bezahlen müssen. Im Jahr 2018 lag der durchschnittliche Umsatz der Bäckereien-Konditoreien in der Schweiz gemäss Statistik bei 1,97 Millionen Schweizer Franken. Anhand der aktuellen SRG-Tarifkategorien bezahlt heute jede dieser Bäckereien durchschnittlich 460 Franken SRG Gebühren pro Jahr. Am oberen Ende der Skala, ab einem jährlichen Umsatz von 1 Milliarde Schweizer Franken, fällt aktuell verfassungswidrig jährlich eine Gebühr von rund 50 000 Franken an.

«Service public» stärken

Im Jahr 2020 resultierten aus den Einnahmen der SRG-Gebühren von Haushalten und Unternehmen 1,464 Milliarden Franken. Davon bezog die SRG 1,3 Milliarden, während 81 Millionen beziehungsweise 6 Prozent an die privaten Radio- und TV-Anbieter gingen. Weitere Beträge betrafen Ausgaben für Kosten der schweizerischen Depeschenagentur/ Keystone, die Förderung neuer Verbreitungstechnologien, Untertitelung, Archivierung, Onlineforschung Mediapulse und Medienhilfen im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Umsetzung der SRG-Initiative würde aufgrund der Zahlen von 2020 und der Schätzungen für 2021 etwa folgende neue Situation ergeben: Mit einer Haushaltsabgabe von 200 Franken und unter Ausfall der Gebühreneinnahmen der Unternehmen würden jährlich Einnahmen von 700,8 Millionen Franken resultieren.

Weiterhin würden 81 Millionen Franken an die privaten Anbieter fliessen. Abzüglich der sonstigen Ausgaben würden der SRG für den «Service public» noch 611,5 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Dies bedingt zweifellos eine deutliche Entschlackung des Programms, zugleich aber die dringend notwendige Rückkehr zum «Service public », dem einzigen und eigentlichen Informationsauftrag der SRG.

 «Man muss etwas machen!» reicht nicht

Wir haben das Privileg, in einem Land zu leben, in welchem die direkte Demokratie die Chance bietet, neue politische Ideen zu implementieren oder bestehende Missstände zu korrigieren. In der Schweiz ist der Souverän der Auftraggeber der Politik und nicht umgekehrt. Die wertvollsten und zugleich auch die einfachsten Mittel der direkten Demokratie sind Wahlen, Abstimmungen, Initiativen und Referenden. Mit den Inhalten dieser Vorlagen einverstanden zu sein und diese inhaltlich zu unterstützen, reicht aber nicht aus, um ein Resultat zu erreichen oder eine Veränderung herbeizuführen.

Nur ein ausgefüllter, unterschriebener und retournierter Bogen bringt Wirkung ins Ziel. In diesem Sinne rufe ich alle Mitglieder der SVP Zürich auf, die SRG-Initiative nicht nur gut und notwendig zu finden, sondern diese mittels Unterschrift auch praktisch zu unterstützen.

Die Phase 1 «Man muss etwas machen! » ist abgeschlossen, die SRG-Initiative liegt ausformuliert vor und wurde lanciert. Jetzt läuft die Phase 2 «Was kann ich machen?». Die Antwort lautet: Zwei Minuten investieren – Stift in die Hand – Bogen ausfüllen und unterschreiben – Bogen retournieren. Es ist an der Zeit, Wirkung ins Ziel zu bringen! Danke das DU direkte Demokratie aktiv lebst.

 

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Michael Trachsel
SVP (ZH)
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