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Gedanken zum UNO-Beitritt der Schweiz

Wir dürfen uns anhören: “Die Schweiz steht heute als fast letztes Land abseits und soll endlich etwas Mut zeigen.”
Dabei stehen wir in Sachen Freiheitsrechte der Bürger, niedrige Arbeitslosenquote und einzigartiger Wohlstand ganz
gern abseits! Und erfordert es den geringsten Mut, um als hundertneunzigstes Land auch noch der UNO beizutreten?
In Tat und Wahrheit ist es doch gerade mutig, dem Gebilde der politischen UNO aus freiem Entschluss nicht anzu-
gehören.
Man sagt uns weiter: “Der Gedanke von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit verlangt den UNO-Beitritt.” Sind neuer-
dings unser global tätiges IKRK, das Katastrophenhilfekorps und die guten Dienste nicht mehr der Rede wert? Ist ei-
gentlich der solidarisch, der das Geld der andern verteilt? Und sind diejenigen am sozialsten, die am lautesten nach
Staatsgeldern schreien – oder nicht doch eher die, welche täglich für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt erar-
beiten?
“Globale Probleme wie die Flüchtlinge, die Erderwärmung, der Welthunger, die Stellung der Frau gehen auch uns et-
was an.” Richtig, darum arbeitet die Schweiz aktiv in allen UNO-Organisationen mit, die sich mit solchen Sachthe-
men beschäftigen. Wir bezahlen dafür eine halbe Milliarde Franken, pro Kopf ein Vielfaches des Beitrags, den etwa
die Amerikaner im Verhältnis an die UNO leisten.
Auch hören wir: “Als Nichtmitglied haben wir keinen Einfluss auf die internationale Rechtsentwicklung.” Hat eigent-
lich das, was die UNO beschliesst, in jedem Falle etwas mit Recht zu tun, oder könnte es sein, dass in dieser Orga-
nisation die jeweiligen Machtstrukturen eine weit grössere Rolle spielen?
Wir vernehmen den Einwand: “Man kann doch nicht gegen die ganze Welt neutral sein.” Gewiss, zwischen Recht
und Unrecht ist die Schweiz nicht neutral. Aber auch hier muss mit Blindheit geschlagen sein, wer glaubt, Beschlüs-
se der UNO seien gleichbedeutend mit Recht. Wenn wir unsere Neutralität als geistige Unabhängigkeit auffassen, ist
Neutralität gegenüber vielen UNO-Beschlüssen geradezu Pflicht. Und wo wir Recht anerkennen können, steht es uns
frei, entsprechende UNO-Beschlüsse aus eigener Entscheidung mitzutragen. Die Neutralität ist keine Fessel, sondern
erlaubt uns, das menschlich Rechte nach eigenem Ermessen zu tun.
Weiter beschwört uns: “Wir müssen bei der UNO mitreden und unsere Stimme zur Geltung bringen.” Abgesehen da-
von, dass mit “wir” nur die Politiker, keinesfalls die Bürgerinnen und Bürger gemeint sind, dürfte diese eine Stimme
im Konzert von 190 Mitgliedern ziemlich verhalten tönen. Und im UNO-Chor haben fünf mächtige Mitglieder mit Son-
derrechten die Macht, jeden Gesang abrupt zum Verstummen zu bringen.
Auch wird uns weisgemacht: “Wir sind mit dem Ausland ohnehin aufs engste verflochten.” Dies gilt selbstverständlich
für unsere wirtschaftlichen Beziehungen. Aber die starke wirtschaftliche Stellung hat sich unser Land durch seine wirt-
schaftliche Leistung erworben. Dazu ist die UNO-Mitgliedschaft belanglos, sonst besässe das Nichtmitglied Schweiz
heute ja unmöglich dieses ökonomische Gewicht.
Gemeinplätze und Selbstverständlichkeiten
Auf den Einwand, unsere Neutralität werde durch den UNO-Beitritt gefährdet, antwortet der Bundesrat, er werde im
Parlament und in New York eine Neutralitätserklärung abgeben. Nur hat eine einseitige Neutralitätserklärung ohne
Bestätigung der UNO-Organe nicht den geringsten Wert. Und das, was die meisten Bürger noch immer unter Neutra-
lität verstehen, entspricht längst nicht mehr der verwässerten Neutralitätsauffassung von Bundesrat und Parlament.
Die Aussagen der UNO-Anhänger sind genau dieselben geblieben wie 1986, als das Volk den Beitritt wuchtig verwor-
fen hat. Auch die UNO-Charta ist noch immer wörtlich dieselbe. Es gibt also für die Schweizer Bürgerinnen und Bür-
ger keinen Grund, von der damaligen Beurteilung abzuweichen. “Inzwischen ist die Welt nicht mehr in zwei starre
Machtblöcke aufgeteilt”, hören wir noch sagen. Tatsächlich hätte es aber im Kalten Krieg noch mehr Sinn gemacht,
einer UNO beizutreten, die ja noch nicht unter der Vorherrschaft eines einzigen Staates stand und in der man die
demokratischen, marktwirtschaftlichen Werte des Westens tatsächlich noch gegen die humanitäre Katastrophe des
Kommunismus hätte verteidigen können.
Wir sehen: Die “Argumente” der UNO-Befürworter bestehen zum grossen Teil aus Gemeinplätzen, aus Selbstver-
ständlichkeiten, die gar nichts über die Notwendigkeit des Beitrittes aussagen. Es wird der vereinigten Front der UNO-
Enthusiasten dann nicht gelingen, die Schweiz in die UNO zu drängen, wenn wir das grundsätzliche Denken hochhal-
ten und im Sprühnebel von Bundeshaus und Medien einen scharfen Durchblick bewahren.
Die Idee der Eidgenossenschaft
Die Aufgabe der Schweiz besteht nämlich nicht darin, es den andern Staaten gleich zu tun und sich einer Art psycho-
logischem Gruppenzwang zu unterwerfen. Unsere Vision der Schweiz ist viel anspruchsvoller und ehrgeiziger: Wir wol-
len freiheitlicher, unabhängiger und demokratischer bleiben. Wir wollen ein Vorbild sein und nicht Abbild der andern.
Denn wir alle wissen, dass die UNO alles andere ist als ein Zusammenschluss von vorbildlich demokratischen, freien
und humanen Ländern. In den meisten UNO-Staaten werden die Menschenrechte mit Füssen getreten, politische Ab-
weichler gefoltert, wird die Presse geknebelt, werden Frauen unterdrückt und Kinder ausgebeutet – von Vetternwirt-
schaft, Korruption und Geldverschleuderung ganz zu schweigen. Man möge uns also bitte vom Bild einer “fortschritt-
lichen” UNO verschonen, der die antiquierte Schweiz angeblich hoffnungslos hinterherhinkt und in deren alleinselig-
machenden Schoss wir gewissermassen als reuige Sünder endlich zurückfinden müssen!
Wir fragen nach der Idee, nach dem Gehalt unserer Eidgenossenschaft. Und diese ist von ihrem Ursprung her eine
Gemeinschaft, die von freien Menschen aus freiem Entschluss geschaffen wurde, um gegenseitig die freie Entfaltung
aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Schweiz soll infolgedessen grundsätzlich ein Rechtsstaat, nicht ein Macht-
staat sein. Die Macht ist bei uns nur insofern berechtigt, als sie im Dienst des Rechtes steht. Der Sinn unserer Aus-
senpolitik muss darin bestehen, dass wir nach Möglichkeit internationale Machtbeziehungen in Rechtsbeziehungen
überführen.
Die UNO indessen ist keine Rechtsorganisation, sondern eine Machtorganisation, denn sie schafft für die Mächtigen
Sonderrecht, dem auch wir uns zu unterziehen hätten. Die Vereinten Nationen haben fünf ständige Mitglieder des
Sicherheitsrates mit einem Vetorecht ausgestattet, setzen also Macht vor Recht. Diesem Grundsatz darf sich ein
Kleinstaat niemals unterziehen, denn er hat auf seiner Seite immer nur das Recht, niemals die Macht. Beim Beitritt
in die politische UNO müssten wir bei jedem Machtgerangel im New Yorker Glaspalast für diese oder jene Machtpo-
sition Stellung beziehen. Denn die UNO-Beschlüsse, die sich gegen einzelne Staaten richten, haben meistens mit
Recht und Gerechtigkeit nichts zu tun. Die Amerikaner verhindern eine Verurteilung Israels wegen dessen Treiben
Palästina, die Russen unterlaufen eine Verurteilung ihres grausamen Krieges in Tschetschenien, und die Chinesen
foutieren sich dank Veto-Recht um jeden Protest gegen die Besetzung Tibets.
Neutralität als Garantin der Meinungsfreiheit
Die sinngemässe Anwendung der Grundsätze, nach denen sich die Eidgenossenschaft gebildet hat, ist die Neutrali-
tät. Unsere Neutralität ist nicht Selbstzweck oder blosse Gewohnheit, sondern sichert uns die Unabhängigkeit nach
Aussen, und zwar neben der politischen vor allem die geistige und moralische Freiheit des selbständigen Urteils – sie
ist also das Gegenteil von Abseitsstehen. Unser Staat ist keine Institution der Moral, sondern der Rechtsschöpfung
und Rechtswahrung und damit auch ein Mittel zur Erhaltung des äusseren und inneren Friedens. Er ist ein reiner
Zweckverband und unter keinen Umständen ein moralischer Vormund – wie der aktuelle Bundespräsident glaubt -,
weder des Bürgers noch der Völkergemeinschaft. Ideale zu bilden und zu verwirklichen ist Sache des Menschen, der
Familien, der Kirchen, der Vereine, aber niemals des Staates. Die politische Neutralität hat nicht zuletzt den Sinn,
die Unabhängigkeit unseres Urteils zu gewährleisten. Der Staat hat nicht das Recht, uns Bürger auf eine bestimmte
moralische Linie festzulegen. Die immer häufigeren moralisierenden Stellungnahmen des Bundesrates zu allen mög-
lichen internationalen Problemen sind fragwürdig und unakzeptabel. Denn die Bevölkerung wird kein einziges Mal
nach ihrer Meinung gefragt. Ich will mir nicht gefallen lassen, dass der Bundesrat verkündet, “die Schweiz ist der
Meinung…”, “die Schweiz verurteilt aufs Schärfste…”. Die Meinung von Herrn Deiss ist nicht meine, die von Herrn
Leuenberger ebenfalls nicht und die von Frau Dreifuss erst recht nicht!
Nein, wir Schweizerinnen und Schweizer verpflichten unsere Regierung und Verwaltung zum Stillesitzen, damit sie
nicht in unserem Namen reden, wo sie schweigen sollten, und damit sie uns nicht in Konflikte hineinziehen, die dann
die Bürger auslöffeln und mit ihrem Portemonnaie oder gar mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Man vernimmt heute unentwegt die Forderung nach “Aktivierung” unserer Aussenpolitik. Die Ergebnisse dieser Akti-
vierung sind nicht vertrauensbildend: Wir hören schon heute zunehmend eine Politik der Phrasen, die einfach das wie-
derholt, was international gerade üblich ist. Es ist eine Politik des blossen Mitschwimmens im Chor der Unwahrhaftig-
keit, der Heuchelei, der Sündenbockmentalität und der selbstgefälligen Unterscheidung zwischen “Guten” und “Bö-
sen”. Je schwächer ein Staat ist und je mehr andere auf ihm herumhacken, desto schärfer fällt die Schweizer Verur-
teilung aus. Staatssekretär von Däniken hat auf die Frage, warum sich die Schweiz nach dem demokratisch herbei-
geführten Regierungswechsel in Österreich auch noch abschätzig über unser Nachbarland geäussert habe, wörtlich
geantwortet: “Die Massnahmen, die die Europäische Union gegen Österreich eröffnet hat, wurden ja auch übernom-
men von andern westeuropäischen Staaten, welche nicht der EU angehören. (…) Wir stellen fest, dass auch in vielen
internationalen Medien die Tendenz vorherrscht, die FPÖ Österreichs und ihren Obmann gleichzustellen mit der Si-
tuation in der Schweiz (…). Und das alles sind, glaube ich, Gründe genug, die den Bundesrat veranlasst haben, dazu
Stellung zu nehmen.”
Gemäss dieser fast unglaublichen Aussage des höchsten Beamten unseres Departements für auswärtige Angelegen-
heiten bestimmen also heutzutage die andern Staaten und die internationalen Medien über den Kurs der schweizeri-
scher Aussenpolitik!
Heuchelei der UNO-Charta
Nun verstehen wir hierzulande unter Neutralität – auch wenn wir sie sehr weit auslegen – zumindest noch immer die
militärische Nichteinmischung, wenn sich fremde Staaten in kriegerischen Auseinandersetzungen gegenüberstehen.
Die UNO aber ergreift Partei und führt Kriege, was mangels eigener Streitkräfte allerdings die Nato bzw. Amerika be-
sorgt. Kollektive Sicherheit – wie sie die UNO proklamiert – und die gleichzeitige Führerschaft eines einzelnen Staates
aber schliessen sich gegenseitig aus. Unsere Neutralität ist mit der Anerkennung des globalen amerikanischen Füh-
rungsanspruchs nicht vereinbar. Ein UNO-Beitritt wäre demnach nichts anderes als ein Akt des voreiligen Gehorsams
und Ausdruck einer unschweizerischen Unterwerfungshaltung.
Die Heuchelei beginnt bereits in Artikel 2 der UNO-Charta, wonach die UNO auf dem “Grundsatz der souveränen
Gleichheit aller ihrer Mitglieder” beruhe. Tatsächlich kann von Gleichheit keine Rede sein, geniessen doch die Gross-
mächte USA, Russland, China, Grossbritannen und Frankreich dank ihrem Veto weitgehendes Sonderrecht. Souverän
im eigentlichen Sinne sind demnach nur noch diese fünf Staaten sowie ein Nichtmitglieder der UNO wie die Schweiz.
In Artikel 4 wird festgehalten, dass sich in der UNO die “friedliebenden” Staaten zusammenfinden. Zu diesen zählte
man 1945 bei Genehmigung der Charta auch die Sowjetdiktatur des Massenmörders Stalin! Unzählige Kriege haben
diese “friedliebenden” UNO-Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg gegeneinander geführt, und die fünf “friedliebenden”
ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates sind zufällig gleichzeitig auch die fünf grössten Waffenhändler der
Welt. In der Tat wurden Kriege seit je nicht geführt, um das Recht durchzusetzen oder Schuldige zu bestrafen, son-
dern einzig und allein, weil das Interesse des jeweiligen Staates dies verlangte.
Artikel 25 verpflichtet uns, die Beschlüsse des Sicherheitsrates und damit der Grossmächte mit Veto-Recht “anzu-
nehmen und durchzuführen”. Die gewaltsamen Massnahmen der UNO sind im Kapitel VII der UNO-Charta festgehal-
ten. Demnach trifft der Sicherheitsrat wirtschaftliche und kriegerische Massnahmen gegen Drittstaaten. Der Bundes-
rat hat nie erklärt, dass eine Mitgliedschaft zumindest im UNO-Sicherheitsrat vollkommen unvereinbar mit der Neutra-
lität wäre. Im Gegenteil würde er uns bald nach einem UNO-Beitritt wohl in den Ohren liegen, wir müssten unbedingt
auch in den Sicherheitsrat, um unserer Stimme noch mehr Gehör zu verschaffen.
Das Ende der Neutralität
Artikel 41 der UNO-Charta ermächtigt den Sicherheitsrat, die UNO-Mitglieder aufzufordern, die Wirtschaftsbeziehun-
gen zu einzelnen Staaten ganz oder teilweise zu unterbrechen, ebenso die Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs-, die
Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstige Verkehrsmöglichkeiten. Der Sicherheitsrat kann die UNO-
Mitglieder auch auffordern, die diplomatischen Beziehungen zu andern Staaten abzubrechen. Alle diese Möglichkei-
ten sind mit der verfassungsmässig geforderten Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz nicht vereinbar.
Wirtschaftsboykott und damit der Einsatz der Hungerwaffe ist keineswegs humaner oder moralischer als Bombardie-
rungen: Die Hungerwaffe erfordert von demjenigen Staat, der sie einsetzt, weder ein Risiko noch besondere Anstren-
gungen. Sie trifft kaum je die schuldigen Despoten und Diktatoren, sondern zuallererst die unschuldigen Ärmsten.
Nach einem von der UNO in Auftrag gegebenen Bericht des belgischen Rechtsprofessors Marc Bossuyt sind die
UNO-Sanktionen zumeist wirkungslos und verstossen gegen internationales Recht. Der Autor kommt zum Schluss,
dass die Bevölkerung der betroffenen Staaten unter den Sanktionen leidet, die Regierungen aber nicht unter Druck
geraten, sondern im Gegenteil die Sanktionen als Sündenbock für ihre Probleme vorschieben können. Boykotte, Wirt-
schaftssanktionen und Hungerwaffe sind mit einer neutralen Haltung nicht vereinbar. Dennoch handhabt der Bundes-
rat diese Waffe seit mehreren Jahren, ohne die Bürger jemals darüber befragt zu haben.
Laut Artikel 43 der UNO-Charta verpflichten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen zu Sonderabkommen, um dem
Sicherheitsrat und damit den Grossmächten Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, ihnen Beistand zu leisten und Er-
leichterungen einschliesslich des Durchmarschrechtes zu gewähren. Es ist beim besten Willen und auch nach lan-
gem Nachdenken nicht einsichtig, wie man eine solche Verpflichtung als übereinstimmend mit unserer immerwähren-
den, bündnisfreien, bewaffneten Neutralität erklären kann. Doch der Bundesrat lehnte am 22. August 2001 einen Neu-
tralitätsvorbehalt ab, weil die Schweiz damit zum Ausdruck bringen würde, “dass sie wegen ihrer Neutralität nicht wil-
lens oder nicht in der Lage ist, als künftiges UNO-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der UNO-Charta zu überneh-
men”. Nach Meinung unserer Regierung ist “die Schweiz auch willens und fähig, die Verpflichtungen aus der UNO-
Charta bedingungslos einzuhalten”. Damit spricht der Bundesrat von einer Neutralität, die um ihren Kerngehalt – die
militärische Nichteinmischung – gebracht ist. Oder unterschreibt er die Verpflichtung in der Hoffnung, dass ihre Erfül-
lung dann nicht eingefordert würde? Beim Zwang zu Sanktionen bleiben der Schweiz zwei Möglichkeiten: Entweder
werden wir gegenüber der UNO vertragsbrüchig oder wir unterziehen uns und geben damit die Neutralität auf.
Aber die Neutralität ist kein Mythos, sondern gültiges Verfassungsrecht: Artikel 173 der neuen Bundesverfassung
überträgt der Bundesversammlung als Erstes die Aufgabe, “Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit,
der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz zu treffen”. Artikel 185 überträgt dem Bundesrat genau dieselbe
Pflicht.
Unterschiedliche Interessen von Politikern und Bürgern
Vor dem UNO-Beitritt wird eine einzigartige Propagandalawine auf uns zukommen. Das Parlament will erstmals Be-
träge für eine gewaltige staatliche Indoktrination sprechen – aus Steuergeldern, die auch von den UNO-Gegnern stam-
men! Als die UNO-Volksinitiative zu scheitern drohte, haben Chefbeamte des Bundes in ihrer Arbeitszeit Unterschrif-
ten gesammelt, wohlverstanden, um einen gültigen, wuchtigen Entscheid des Souveräns von 1986 umzustürzen. Hun-
derte von “Informationsbeauftragten” der Bundesverwaltung werden zahllose UNO-Hochglanzbroschüren unters mehr
oder weniger interessierte Volk streuen; nicht einmal unsere Schulkinder bleiben von der alleinseligmachenden Wer-
bewalze verschont. Wirtschaftsverbände verbandeln sich mit dem Staat in der für die Wirtschaft völlig nebensächli-
chen UNO-Frage, einzig in der frohen Erwartung, dass sie dann wieder Gegengeschenke des Staates in Empfang
nehmen dürfen.
Diese hypernervöse Aktivität der politischen Klasse hat ihren Grund: Es geht um vieles. Bundesräte, Parlamentarier
und aussenpolitische Beamte empfinden die ihnen vom Volk auferlegte aussenpolitische Zurückhaltung als mühsame
Einschränkung, sogar als Strafe. Sie haben andere Interessen als die Bürgerinnen und Bürger, denn sie gewinnen
beim Mittun in internationalen Organisationen zweifellos an Macht. Sie erhalten schöne Stellen, ein gutes Einkom-
men, interessante Reisen und üppige Konferenzeinladungen. Das einzelne Individuum aber verlöre gleichzeitig an
Macht, denn Aussenpolitik im Sinne der multinationalen Organisationen ist ja niemals Sache der Bürger, sondern
von vollamtlichen Politikern, Beamten und Funktionären. Darum wollen die Politiker in die EU, in die UNO, in die Nato.
Das Volk darf immer mehr bezahlen und hat immer weniger zu sagen!
Die Beispiele wären zahllos: Alt Bundesrat Ogi erhält für sein touristisch interessantes, ansonsten aber bedeutungs-
loses UNO-Pöstchen von den Vereinten Nationen nur gerade einen symbolischen Dollar pro Jahr, dieweil wir Schwei-
zer die tatsächlichen Kosten dafür tragen. Die Reiselust der Parlamentarier auf dem Buckel der Steuerzahler kennt
fast keine Grenzen; in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates ist die Stimmung nie so lebhaft, wie
wenn es um die Festlegung des nächsten Reisezieles geht. Da mag die Geschäftsprüfungskommission nicht zurück-
stehen und besucht demnächst die Schweizer Botschaften in Paris, Moskau, Dakar und Dehli. Wenig vom viel zitier-
ten Gemeinsinn war auch zu spüren, als sich das Parlament im Oktober 2000 – nicht einmal ein Jahr nach den Wah-
len – die damals schon stattlichen Sitzungsentschädigungen um ein volles Drittel erhöhte. Und bereits haben die
Volksvertreter wieder eine Instanz beauftragt, ihren angeblich so furchtbaren finanziellen und personellen Kalamitäten
abzuhelfen. Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein auch von der Wissenschaft beobachtetes
Phänomen. Der Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger schreibt nach Auswertung einer exakten Untersuchung,
Politiker seien zwar keine schlechten Menschen, doch strebten sie nach “profanen Grössen wie persönlichem Ein-
fluss, Prestige, einem angenehmen, konfliktfreien Leben, hoher sozialer Sicherheit, schönen Büroräumlichkeiten und
nicht zuletzt einem hohen angemessenen’ Einkommen”
Über die Entscheidungen, welche in New York gefällt werden, haben die Bürger kaum einen Einfluss; sie dürfen die
verbindlichen Beschlüsse bloss kopfnickend zur Kenntnis zu nehmen. Unsere Vorfahren mussten schwere Kämpfe
bestehen, um nach und nach ihre politischen Rechte zu erringen. Sie strebten nicht nach einem sorgenfreien Leben
und danach, dass ihnen eine bestimmte Berufsschicht die Last der politischen Verantwortung abnimmt. Widerstehen
wir der verhängnisvollen Refeudalisierung der Politik, die dazu führt, dass wie ehedem wieder einige Wenige über Vie-
le herrschen!
Anwort des Bundesrates vom 22.8.2001 auf den parlamentarischen Vorstoss Christoffel Brändli betr. “Neutralität bei UNO-Beitritt”.
Bär, Matthias: Ein Volksbegehren, warm empfohlen. In: “Die Weltwoche” Nr. 4, 27.1.2000.
Bossuyt, Marc: The Adverse Consequences of Economics Sanctions on the Enjoyment of Human Rights, 21.6.2000.
Botschaft [des Bundesrates] über die Volksinitiative “Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)”, 4.12.2000.
Charta der Vereinten Nationen, San Francisco, 26.6.1945.
Däniken, Franz von: Aussage in der Sendung “Standpunkte” (Format NZZ), SF DRS 2, 13.2.2000.
Die Schweiz und die UNO. Eine Information des Departements für auswärtige Angelegen-
heiten EDA, März 2001.
EDA-Factsheets zur UNO, März/April 1999.
Eichenberger, Rainer: Mit direkter Demokratie zu besserer Wirtschafts- und Finanzpolitik. Theorie und Empirie. In: Adäquate Institutionen: Voraussetzung für “gute” und bürgernahe Politik?, Berlin 1999.
Glucksmann, André: Viel Geld, wenig Hirn. Die UNO ist auf dem Rückzug. In: “Die Zeit”, 19.11.1999.
Fisch, Jörg: Kein vorauseilender Gehorsam. In: “Die Weltwoche” Nr. 11, 12.3.1998.
Riklin, Alois; Haug, Hans; Probst, Raymond: Neues Handbuch der schweizerischen Aussenpolitik, Bern 1992.
Schweiz-UNO: Seit über 50 Jahren eine bewährte Partnerschaft. Medienkonferenz der Informationsgruppe Schweiz-UNO, 28.6.2001.
Schlüer, Ulrich: Neutralität 2000. Gedanken über Krieg, ziellosen Interventionismus und Frieden an der Jahrtausendwende, Flaach 2000.
Wartburg, Wolfgang von: Gedanken zur Frage des Beitritts der Schweiz zur UNO, Mskr.,
o. J. [1986].
Wartburg, Wolfgang von: Die Neutralität der Schweiz und ihre Zukunft. Vorwort von Georges-André Chevallaz, Schaffhausen 1992.Von Prof. Dr. Christoph Mörgeli, NationalratIm Vorfeld der UNO-Abstimmung müssen sich die Skeptiker auf ein wahres Trommelfeuer der Befürworter
gefasst machen. Der bestimmte, zunehmend gereizte Tonfall ihrer “Informationen” erinnert an ungeduldi-
ge Pädagogen, die sich über widerborstige Kinder ärgern. Man wird uns einbläuen: “Die Ziele der Schweiz
und der UNO sind genau die gleichen, nämlich Frieden und Menschenrechte”. Doch hat uns nicht eben
erst die UNO-Rassismuskonferenz in Durban gezeigt, wie wenig friedlich und menschenrechtsorientiert es
dort zuging und zu welchen politischen Machtspielen die angeblichen Menschenrechte missbraucht wer-
den?

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