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Gefährliche Klüngel-Politik

Allen westlichen Demokratien ist heute gemeinsam, dass sie – im Unterschied etwa zu absoluten Monarchien oder
Diktaturen – die Staatsgewalt mehr oder weniger strikt in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende
Gewalt) und in Judikative (richterliche Gewalt) aufteilen. Dieses System hat sich in seiner langen Geschichte als sehr
tauglich erwiesen.
Nach der Staatstheorie sollen sich die drei Gewalten gegenseitig hemmen und kontrollieren. Differenzen und Streitig-
keiten, ja gelegentlich sogar Blockaden gehören zum System und werden bewusst in Kauf genommen. Es sind denn
auch nicht so sehr die Differenzen, die eine Gefahr für das System von “checks and balances” darstellen, sondern
vielmehr das permanente Streben nach einer – politisch korrekten – Mainstream-Politik, in der Konflikte nicht mehr
offen ausgetragen werden. Problematisch an dieser neuen Form der Politik ist vor allem das Fehlen klarer Verant-
wortlichkeiten, denn am runden Tisch dürfen bekanntlich alle mitreden, selbst wenn sie nichts zu sagen haben. Plötz-
lich entscheiden nicht mehr die dafür Gewählten, sondern Berater und Experten. Für die Exekutive ist es in dieser
Ausgangslage ein Leichtes, ihren Einfluss auf die Gesetzgebung sogar noch zu erhöhen. Im Kanton Zürich sind wir
mittlerweile sogar so weit, dass Regierungsrat Notter die “Gesetzgebungsdienste” seiner Direktion im Internet anbie-
tet.
Innerhalb dieser aufkommenden Oligarchie betrachtet man sich zwar gerne als “Koalition der Vernunft” die “richtungs-
orientiert” arbeite, doch in Wahrheit entwickelt sich hier eine politische Klasse, die möglichst ungestört agieren will.
Eine der möglichen Störungsquellen ist bereits beseitigt: Ein grosser Teil der Medien gehört heute zu den Koalitio-
nären und entsagt daher praktisch jeglicher kritischer Berichterstattung, obwohl dies einer ihrer Aufgaben wäre. Dies
hat zur Folge, dass mittlerweile nur noch die übriggebliebenen Aufmüpfigen kritisiert werden – diese dafür umso hefti-
ger. Wer es wagt, sich der Politik des Klüngels entgegenzustellen, indem er beispielsweise ein Referendum ergreift
oder aussenpolitischen Aktivismus anprangert, kriegt den geballten Zorn des Establishments zu spüren.
Hier zeigt es sich plötzlich deutlich, dass das System der Gewaltenteilung nicht mehr richtig funktioniert. Dann an-
statt dass Parlamentarier und Interessengruppen um Gesetzesvorlagen ringen, mischen sich Vertreter der Exekutive
auf unlautere Art und Weise in den Abstimmungskampf, erteilen Zensuren und kämpfen für “ihre” Vorlagen. Diese un-
sinnige Personifizierung im Zusammenhang mit politischen Vorlagen haben wir in erster Linie den Medien zu verdan-
ken, die nach Geschichten von Siegern und Besiegten lechzen und denen die ordentliche Funktionsweise der staat-
lichen Willensbildung letzlich egal ist.
Jetzt wäre das Parlament als Kontrollinstanz über die Regierung gefragt. Es müsste sich auf seine Funktion besin-
nen und wieder klare Verhältnisse schaffen. Im Interesse des Landes wäre dies dringend nötig.
Der Aufbau unseres Staatswesens
Etwas vom Faszinierendsten
Etwas vom Faszinierendsten am Aufbau des schweizerischen Staatswesens ist seine Einfachheit:
Das Volk als Souverän wählt ein Parlament, das wiederum als sein Stellvertreter die Regierung und
die oberste Justizbehörde wählt und beaufsichtigt. Entsprechend einfach und klar hält auch die Bun-
desverfassung fest, wer Herr im Hause ist: “Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rech-
te von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.” (Art. 148, Abs. 1 BV) und das Bundes-
gericht “die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes” (Art. 188, Abs. 1 BV).Zunehmende Aufweichung des Prinzips der Gewaltenteilung
von Claudio Zanetti, Parteisekretär SVP Kanton Zürich (14. Juni 2001)Wohl seit es Menschen gibt, die ihr Zusammenleben in irgendeiner Form zu regeln hatten, gibt es die Fra-
ge, wie ein Gemeinwesen organisiert werden muss, damit es seinen Zweck wirkungsvoll erfüllen kann,
ohne dass es die Freiheit der Individuen allzu sehr einschränkt und es zu einem Machtmissbrauch kommt.
Eine Frage freilich, die im Laufe der Jahrhunderte teilweise höchst unterschiedlich beantwortet wurde. So
befremdet uns heute beispielsweise die Vorstellung, dass die Zürcher Regierung bis 1798 über Leben und
Tod richtete.

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