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Gegen die Verschlechterung bestehender Gesetze

Die SVP des Kantons Zürich hat schon in der Vernehmlassung die Sonderstellung der Städte Zürich und Winterthur bemängelt. Der Regierungsrat ist mit der neuen Vorlage des Strassengesetzes vollumfänglich vor den Forderungen der Städte eingeknickt. Eine Verbesserung der Planungsabläufe ist mit der gewählten Form der Neuregelung der Ausgabenkompetenzen illusorisch, daran ändern auch die neuen politischen Instrumente „Grundsätze und Strassenplanung“ nichts. Zudem kollidieren die Beibehaltung der Privilegien von Bau- und Unterhaltspauschalen für die Städte Zürich und Winterthur mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz. Den gravierenden Eingriff in die Eigentumsrechte mittels Grundeigentümerbeiträgen lehnt die SVP des Kantons Zürich ab.

Gewerbefeindliche Verkehrsabgaben

Schlimmer ist nur noch die vorgelegte Anpassung des Verkehrsabgabengesetzes. Der „saldoneutrale“ Entwurf des Regierungsrates geht hauptsächlich zu Lasten des Gewerbes, werden doch die Abgaben für Lieferwagen und Kleinbusse vervielfacht. Die SVP lehnt das unausgegorene Rabattsystem in aller Form ab. Die faktische Befreiung einzelner Verkehrsteilnehmer von der Finanzierung der Strassennutzung und eine Mehrbelastung ausgesuchter Nutzer kommen einer sozialistischen Umverteilung gleich. Eine Abstützung auf die umstrittene Energieetikette des Bundes und die Hoffnung nach Kompensation des Ertragsausfalles ist weltfremd. In der heutigen wirtschaftlichen Lage wird diese Gesetzesvorlage eine massive Verteuerung der Dienstleistungen, inklusive des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs, nach sich ziehen.

Die SVP des Kantons Zürich wird dieses Strassenverkehrsgesetz, auch in zwei getrennten Vorlagen (Strassengesetz und Verkehrsabgabengesetz), bekämpfen.

Das Strassengesetz vom 27. September 1981 und das Verkehrsabgabengesetz vom 11. September 1966 sollen nach dem Willen des Regierungsrates angepasst werden. Eine Revision dieser Gesetzte an das geänderte Umfeld wird nicht bestritten, dass diese Anpassung zu Lasten des privaten Eigentums und des Gewerbes gehen soll, ist inakzeptabel.

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