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Gegen neue Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr

Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes will der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen im Strassenbau, deren Planung und Finanzierung ändern.

Die SVP fordert zwingend einzelne Anpassungen, so zum Beispiel die Aufhebung der Sonderstellung der Städte Zürich und Winterthur. Die wirtschaftsfeindliche Verkehrspolitik durch die linke Stadtregierung von Zürich ist zu korrigieren, die Pauschalabgeltungen sind einzustellen, die Oberaufsicht ist wieder vom Kanton wahrzunehmen. Die egoistische Verkehrspolitik der Abschottung des Individualverkehrs ab Stadtgrenze ist nicht tolerierbar. Der Arbeits- und Werkplatz Zürich soll auch in Zukunft über die vom Kanton bezeichneten Hauptverkehrsachsen ohne Einschränkungen der Leistungsfähigkeit durch Spurabbau, Verlegung der Tramlinien auf Fahrbahnen und Errichtung von Hindernissen im öffentlichen Strassenraum erreichbar sein.
Spezielle Punkte der Vernehmlassung:

I Allg. Bestimmungen

  • Die SVP lehnt die einseitige Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs ab. Dies betrifft technische Einrichtungen und Haltestellen des ÖV im Strassenraum.

II Planung und Bau

  • Der Regierungsrat soll dem Kantonsrat kongruent alle zwei Jahre die Strategie Strassen und die Finanzplanung Strassen zum Beschluss vorlegen. Der kantonale Verkehrsrichtplan bildet die übergeordnete Planungsgrundlage.
  • Mit der Finanzplanung Strassen wird eine Priorisierung der Vorhaben unterstützt.
  • Die Sicherstellung einer genügenden Strassenkapazität auf überkommunalen Strassen wird ausdrücklich begrüsst.
  • Der Strassenfond wird mit den zweckgebundenen Gebühren und Abgaben finanziert, mit dem Voranschlag können zusätzliche Einlagen bewilligt werden.
  • Für die Realisierung des Radwegnetzes sollen vom Kantonsrat jährlich 10 Millionen Franken im Budget eingestellt werden.
  • Die Zweckbindung der kantonalen Einnahmen aus Bundesabgaben im Strassenfond werden begrüsst.
  • Einen Sonderlastenausgleich zur Finanzierung von Gemeindestrassen wie er in der REFA vorgesehen ist, lehnen wir ab. Die bisherige Regelung soll aufrecht erhalten bleiben.
  • Der Maximalbetrag von 5 Prozent der Einlagen in den Strassenfond für Subventionen an Anlagen von überkommunalem Interesse muss ausreichen.

IV Finanzierung

  • Die neu formulierten Grundeigentümerbeiträge werden abgelehnt, sie stehen im Widerspruch zu den Eigentumsrechten. Staatlich angeordnete Fussgängerquerungen sind nicht zwangsläufig Mehrwerte für die Grundeigentümer, dies ist auch bei Tramhaltestellen nicht vorgesehen.
  • Die Aufhebung der Zuständigkeit an die Städte Zürich und Winterthur wird ausdrücklich begrüsst. Änderungen in den Aufgaben sind die Folge. Die Bewilligung der Finanzierung durch die zuständigen kantonalen Stellen ist konsequent, die vorgeschlagene Ausgabenbewilligung an die Städte wird abgelehnt.

VII Nationalstrassen

  • Mit der Übertragung der Nationalstrassen an den Bund muss die Interessenwahrung durch den Kanton neu geregelt werden. Die SVP begrüsst, wenn dies durch den Regierungsrat mit Berichterstattung an den Kantonsrat erfolgt.

Nein zum Verkehrsabgabengesetz

Dieser Vorschlag zur Revision des Verkehrsabgabegesetzes lehnt die SVP vollumfänglich ab. Wer ein Bonus-System einführt und die Verkehrsabgaben saldoneutral umsetzen will, der zieht zwangsläufig höhere Gebühren bei anderen Verkehrsteilnehmern ein. Jede Erhöhung von Abgaben oder Gebühren führt zur Erhöhung der Staatsquote, sie wird von der SVP konsequent abgelehnt.

Die Befreiung von Motorfahrzeugen von einer Verkehrsabgabe ist nicht Verursachergerecht und kann somit nicht unterstützt werden. Das Bemessungskriterium Umweltfaktor für Steuerbefreiung kommt einer neuen Umweltabgabe gleich. Die Verkehrsabgabe ist eine Nutzungssteuer und nicht eine Umweltsteuer. Jeder Verkehrsteilnehmer hat seinen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur zu leisten.

Die heutige Bemessungsgrundlage nach Hubraum ist klar und einfach umzusetzen und somit beizubehalten.

Medienmitteilung zum Strassenverkehrs- und Verkehrsabgabengesetz
Der Zustand auf den Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen in und um Zürich ist eine Katastrophe. Täglich werden Arbeitnehmer/innen, Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger mit diesen äusserst negativen Auswirkungen konfrontiert und schikaniert. Diese unhaltbare Situation belastet unseren Arbeitsplatz Zürich erheblich.

Änderungen im Strassenverkehrsgesetz unumgänglich

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