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Gerechtigkeit für Eigenheimbesitzer: Die Härtefallklausel muss zurück!

Parlamentarische Initiative für den Kanton Zürich. Bild: Wikipedia

Unsere Parlamentarische Initiative, die mit 127 Stimmen im Kantonsrat angenommen wurde, zielt darauf ab, eine klare gesetzliche Grundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert zu schaffen. In den letzten Monaten wurde viel über die Härtefallklausel und die Neueinschätzung von Liegenschaften berichtet. Viele Eigenheimbesitzer sehen sich plötzlich mit steuerlichen Ungerechtigkeiten konfrontiert, die besonders finanziell Schwächere treffen: unsere Rentner, Alleinerziehende und Menschen mit geringem Einkommen.

Zuhause verlieren oder sich massiv verschulden

Diese Menschen haben jahrelang in ihr Eigenheim investiert, oft auf Luxus verzichtet, um ein unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Jetzt stehen sie vor der Wahl, ihr Zuhause zu verlieren oder sich massiv zu verschulden, um die steigenden Steuern zu bezahlen. Diese Situation ist unhaltbar und muss korrigiert werden.

Ursprung des Problems liegt im Tessin

Der Ursprung des Problems liegt im Kanton Tessin, wo die Bürgerlichen im Kantonsparlament eine Härtefallklausel durchsetzten, die wir in Zürich seit über 20 Jahren erfolgreich angewendet haben. Doch die Neidkultur der Tessiner SP führte dazu, dass aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Härtefallklausel auch in Zürich rückwirkend aufgehoben wurde. Die nationale SP erkannte schliesslich, dass die Härtefallklausel vor allem Senioren mit niedrigen Renten und Vermögen zugutekommt, lancierte jedoch ein halbherziges Postulat, das im Nationalrat im März 2024 zu Recht abgelehnt wurde. Dieses Postulat wäre nur behandelt worden, wenn die Eigenmietwertabschaffung vor dem Volk Schiffbruch erleiden würde.

Erster Schritt für den Kanton Zürich geschafft

Mit der Überweisung unserer Parlamentarischen Initiative haben wir einen bedeutenden ersten Schritt für den Kanton Zürich geschafft. Jetzt ist es zwingend, dass dieses Geschäft in der Kommission rasch behandelt und danach ohne grosse Verzögerung eingereicht werden kann.

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Marc Bochsler
SVP Kantonsrat (ZH)
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