Mitmachen
Artikel

Geschlossene Erziehungsanstalten, Verschärfung des Jugendstrafrechts und Ausschaffung

Hinter den Namen Thiago, Hamza, Montazar, Leonardo, Alejandro, Sardar, Sabahudin, Dzemail, Pllumb und Taulant stehen zehn kriminelle Jugendliche. Sie werden beschuldigt, in mehreren Fällen bewaffneten Raub auf Passanten unter physischer Gewaltanwendung in Winterthur verübt zu haben. Wir wissen heute: Alle Täter sind minderjährig, der Bandenanführer ist 14-jährig, fast alle Täter sind Schulabbrecher, die restlichen stehen kurz davor, 6 der 10 Täter sind vorbestraft und alle Täter haben einen Migrationshintergrund.

Das Jugendstrafrecht aus dem Jahr 2003 sieht für Straftäter unter 18 Jahre grundsätzlich Schutzmassnahmen oder Strafen vor. Strafen in Form von Geldbussen von maximal 2’000 Franken und Freiheitsentzug bis zu einem Jahr können ab 15 Jahren erfolgen. Freiheitsentzug bis zu vier Jahren ist ab 16 Jahren möglich. Für alle jüngeren Straftäter sind Strafen in Form von persönlichen Leistungen und Verweisen oder Schutzmassnahmen vorgesehen. Schutzmassnahmen sind Aufsicht, Betreuung, Behandlung oder geschlossene Anstalt.

Die Räuberbande aus Winterthur deckt die Problematik des Jugendstrafrechts schonungslos auf: Alleine durch ihr Alter ist die Mehrzahl der Täter grundsätzlich vor (eigentlicher) Strafe geschützt. Bei brutalster Gewaltanwendung oder überhaupt beliebigen Strafdelikten droht ihnen lediglich persönliche Leistung von maximal 10 Tagen, ein Verweis oder Schutzmassnahmen. Die abschreckende Strafwirkung fehlt in diesem Altersbereich gänzlich.

In Anbetracht der grenzenlosen Brutalität heutiger Jugendstraftaten fordert die SVP des Kantons Zürich von den Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sofort einen verschärften Vollzug und eine Verengung des Spielraums unter konsequenter Umsetzung des Artikels 15 JStG (Schutzmassnahme geschlossene Erziehungsanstalten).1

Weiter reichen Vertreter der SVP des Kantons Zürich in der kommenden Herbstsession der Eidgenössischen Räte diverse Vorstösse zur Verschärfung des Jugendstrafrechts auf gesetzlicher Ebene ein.

Seit 1956 ist der Ausländeranteil an der Jugendkriminalität in der Schweiz von rund 8 auf heute über 50 Prozent gestiegen. 70 Prozent der Strafgefangenen in der Schweiz sind Ausländer. Die SVP des Kantons Zürich stellt sich vehement gegen die Einbürgerung von Kriminalität und fordert dezidiert die Ausweisung krimineller (jugendlicher) Ausländer mit der Ausschaffungsinitiative.

 

1 Die SVP des Kantons Zürich reichte am 1. Oktober 2007 die Motion „Korrektionsanstalten für Jugendliche“ ein (KR-Nr. 288/2007). Die Motion ist im Kantonsrat noch hängig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden