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Gesetzeswidrige Abstimmungsplanung, verfassungswidrige Vorlage

Seit zehn Jahren macht die SVP auf das Problem BVK aufmerksam und verlangt Abklärungen und Massnahmen. Erst nach Jahren haben sich das Parlament zur Einsetzung einer Untersuchungskommission (PUK) und die Regierung zu konkreten Sanierungsmassnahmen durchgerungen. In der BVK-Debatte vom 2. April hat die SVP wiederholt darauf hingewiesen, dass es unbefriedigend ist, Sanierungsbeiträge in Milliardenhöhe zu sprechen, ohne die von der PUK aufgearbeiteten Hintergründe der finanziellen Schäden zu kennen. Die Regierung jedoch wollte die Sanierungsdebatte unbedingt vorziehen, weshalb der Kantonsrat das Traktandum bereits im April behandelte. Eine aussergewöhnliche Hektik und Eile.

Der PUK-Bericht lässt weiter auf sich warten – angekündigt ist er auf den Herbst. Gleichzeitig hat es die Regierung plötzlich nicht mehr eilig: Die Abstimmung über die Verbuchung der Einmaleinlage soll weder am 23. September noch am 25. November stattfinden. Die Hintergründe sind durchsichtig: Der Regierungsrat weiss, dass der buchhalterische Trick mit der Ausnahme der Einmaleinlage vom mittelfristigen Ausgleich zu unangenehmen Diskussionen führt. Diese Debatte will die Regierung nicht gleichzeitig mit der Diskussion über den PUK-Bericht führen, welcher mit aller Wahrscheinlichkeit auch gravierende Mängel und Fehler der Exekutive aufzeigen wird.

Die gesetzlichen Grundlagen aber sind klar: Gemäss §59 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) müssen Abstimmungen innert sieben Monaten seit Feststellen des Zustandekommens eines fakultativen Referendums durchgeführt werden. Diese Frist läuft im Januar 2013 ab. Wenn der Regierungsrat, wie am 30. August beschlossen, sich nun weigert, die Vorlage zur Verbuchung des mittelfristigen Ausgleichs am 25. November an die Urne zu bringen, steht als nächster Abstimmungstermin erst wieder der 3. März 2013 zur Verfügung. Damit ist die gesetzliche Frist verletzt.

Die SVP hält fest: Die im Gesetz über die politischen Rechte festgehaltenen Fristen sind zum Schutz des Stimmbürgers erlassen worden. Das Gesetz enthält darum Fristen, damit die Abstimmungsplanung nicht durch politische Taktik und Winkelzüge belastet wird. Der Regierungsrat muss auf seinen Beschluss zurückkommen. Wird die Abstimmung nicht korrekt auf den 25. November angesetzt, wird die SVP gerichtliche Schritte einleiten.
Regierungsrat missachtet Vorschriften über die Durchführung von Volksabstimmungen
Die Absicht des Regierungsrats, die BVK-Einmaleinlage im Umfang von 1,6 Mia. Franken vom mittelfristigen Ausgleich auszunehmen, widerspricht der Kantonsverfassung. Die Verrechnung mit dem Goldertrag der SNB ist ein plumper buchhalterischer Trick. Nachdem der Kantonsrat das Vorgehen der Regierung mehrheitlich stützte, hat die SVP-Fraktion das Behördenreferendum ergriffen. Nun stellt die SVP fest: Auch hier nimmt es der Regierungsrat mit den gesetzlichen Vorschriften nicht sehr genau. Statt die Vorlage vorschriftsgemäss innert sieben Monaten an die Urne zu bringen, will der Regierungsrat das Geschäft bis zum März 2013 hinauszögern. Die SVP fordert den Regierungsrat auf, die Abstimmung über die BVK-Einmaleinlage korrekt auf den 25. November anzusetzen. Andernfalls fasst die SVP gerichtliche Schritte ins Auge.

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