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Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich: Woher, wohin?

Das Gesundheitsgesetz wurde seit seiner Einführung vielfach angepasst. Aktuell steht eine Entlastung des Notfalls im Zentrum, der insbesondere von der ausländischen Bevölkerung stark beansprucht wird. Eine zentrale Triage-Stelle soll das Problem richten.

Die Notfallstationen sind chronisch überlastet. (Bild: Wikipedia)

Das Gesundheitsgesetz (GesG LS810.1) vom 2. April 2007 ist ein relativ junges Gesetz und wie in der modernen Gesetzgebung üblich, werden regelmässig Anpassungen nötig. Solche Änderungen werden in den meisten Fällen von eifrigen Politikern und etwas seltener von Volksinitiativen angestossen. Eine Totalrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes ist für das Jahr 2027, also knapp 20 Jahre nach Inkrafttreten im Jahr 2008, vorgesehen. In diesem Zeitraum werden circa 30 kleinere und grössere Änderungen ins GesG eingeflossen sein.

Inhalt des Gesetzes

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich umfasst sieben Teile, von der Einleitung mit Zweck und Zuständigkeit über die Berufe im Gesundheitswesen, die Gesundheitsinstitutionen, Gesundheitsförderung und Prävention bis zum Bestattungswesen und den Schlussbestimmungen. Dieses Gesetz bildet eine der gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des neu geschaffenen Amts für Gesundheit der Gesundheitsdirektion (GD) von SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli. Das Amt für Gesundheit nimmt zwei grundsätzliche Aufgaben wahr: – A1: Planung, Sicherstellung und Steuerung der Gesundheitsversorgung – A2: Aufsicht und Bewilligungen im Bereich der Gesundheitsberufe und -institutionen Mit der Neufassung des Spitalplanungsund Finanzierungsgesetzes (SPFG) wurde die Aufgabe A1 auf eine zeitgemässe Grundlage gestellt.

Umsetzung der Pflegeinitiative verzögert sich

Mit der anstehenden Umsetzung der eidgenössischen Pflegeinitiative werden weitere Anpassungen nötig. Hier warten alle Kantone auf den Bund, der die Grundlagen dazu verabschieden müsste. Der abtretende SP- Bundesrat Berset sieht sich aber lieber an repräsentativen Anlässen im In- und Ausland, statt an der tatkräftigen Umsetzung des Volkswillens zu arbeiten. Es ist erschreckend, wie die SP den Erfolg der Pflegeinitiative für sich verbucht, die siegreiche «Bundeslösung» aber nicht aus den bürokratischen Startlöchern der linken Genossen kommt. Der im Abstimmungskampf zur Pflegeinitiative verhöhnte, von Linksgrün als unzulänglich dargestellte, abgelehnte Gegenvorschlag wird heute als einzig brauchbarer Teil aus der Volksinitiative umgesetzt.

Visionen ohne Realitätsbezug

Für die SVP-Fraktion gibt es hier noch viel Arbeit und es besteht auch in diesem Bereich viel Aufklärungsbedarf. In der Politik gibt es zwei typische Erscheinungen. Die stillen Schaffer und die lauten Heuler! In der Gesundheitspolitik heulen zurzeit die linken Gewerkschafter mit ihren überrissenen Forderungen und einem schädlichen Umverteilungsdrang. Berufspolitikerinnen ohne jegliche Berufserfahrung fordern nicht nur bessere Arbeitsbedingungen für alle, sondern auch höhere Prämienverbilligungen (IPV). Wie sie ihre politischen Visionen finanzieren wollen, wissen sie nicht, aber eines ist sicher: «Die Wohlhabenden» müssen zwingend mehr beitragen respektive bezahlen.

Individuum ist für Gesundheit verantwortlich

Die zuständige Gesundheitsdirektion muss also das Gesundheitsgesetz umsetzen und für den Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit in ihren biologischen, psychologischen und sozialen Dimensionen sorgen. Die dafür nötigen Massnahmen des Kantons und der Gemeinden sollen die Eigenverantwortung des Individuums wahren – ein kleiner gesetzgeberischer Spagat mit weitreichenden Folgen. Ganz im Sinne der SVP und auch als Kostenbremse wird stark auf die Eigenverantwortung des Individuums fokussiert. Die Maxime für eine gesunde Bevölkerung liegt also bei der Eigenverantwortung und nicht beim Staat. Jeder Einzelne kann also selbst zu tieferen Gesundheitskosten und somit zu tieferen Krankenkassenprämien beitragen. Der grösste Hebel, in Bezug auf die steigenden Gesundheitskosten, liegt also in den Händen der Bevölkerung.

«Hauruck»-Lösung beim Notfalldienst

Im zweiten Teil des Gesundheitsgesetzes, unter den allgemeinen Bestimmungen, wird auch im §17 der Notfalldienst gesetzlich geregelt. Notfall – es schrillen die Alarmglocken, eine Ausnahmesituation, die sofortige Massnahmen erfordert. Die Gesundheitsversorgung muss im ganzen Kanton Zürich immer gewährleistet sein, und dazu gehört auch der Notfalldienst. Eine Änderung des Gesundheitsgesetzes und die damit verbundene Neugestaltung des Notfalldienstes inklusive Errichtung einer zentralen Triage-Stelle erfolgte Ende 2017 unter enormem Zeitdruck. Aus heutiger Sicht ein politischer Unfall der Ära Thomas Heiniger (FDP). Es stimmt, zu diesem Zeitpunkt war die Notfallversorgung von 30 Gemeinden im Kanton Zürich bedroht und aus diesem Grund wurde die Gesundheitsdirektion zum Handeln gezwungen. Die damalige, getroffene «Hauruck» Lösung war zum einen viel zu teuer und zum anderen sollte sie den Zürcher Kantonsrat noch bis ins Jahr 2022 beschäftigen.

Ausländer belasten Notfallinfrastruktur

Ja, alles rund um den medizinischen Notfall ist kostenintensiv, aber nicht alles ist ein medizinischer Notfall. Hier kann eine gut informierte und selbständige Bevölkerung, mit einem korrekten Verhalten, grosse Einsparungen erzielen. Die einheimische Schweizer Bevölkerung kennt das Hausarztprinzip und bei Beschwerden oder einer Erkrankung verhält sie sich in der Regel immer gleich. Zuerst das Hausmittelchen, dann der Gang in die Drogerie oder Apotheke, und wenn das nicht hilft, wird der Hausarzt aufgesucht. Aus staatlicher Sicht, wenn wirklich nicht zu lange zugewartet wird, eine kostengünstige Lösung. Die Krankenversicherung dankt es mit einer tiefen Prämie. Leider ist dies nicht mehr der Normalfall. Infolge der starken Zuwanderung kennen immer mehr und grössere Bevölkerungsschichten dieses Prinzip nicht mehr. Kaum verwunderlich, sind doch in den Ursprungsländern Ärzte oftmals ausschliesslich in den Spitälern zu finden. Somit bedingt das Bevölkerungswachstum nicht nur mehr Ärzte und Spitalinfrastruktur, sondern die Notaufnahmen der Spitäler werden auch mit nicht dringenden medizinischen Fällen belastet und verstopft.

Triage-Stelle soll Notfall entlasten

Hier soll die zentrale Triage-Stelle für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle – und nicht «Doktor Google» – eine deutliche Entlastung der Notaufnahmen bieten. Das Instrument ist einfach und niederschwellig konzipiert, Anruf genügt und es wird Ihnen möglichst sachdienlich geholfen. Wenn das Hausmittelchen nicht weiterhilft und Arzt oder Apotheker nicht erreichbar sind, dann ist diese zentrale Triage-Stelle die Lösung. Das Ziel ist, bei tiefen Kosten «rund um die Uhr» eine gute medizinische Versorgung ohne das unnötige Aufsuchen der Notaufnahme zu gewährleisten. Aufgrund eines SVP-Mehrheitsantrags wird der Betrieb der Triage-Stelle neu alle zehn Jahre öffentlich ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung sollte auf das Jahr 2027 erfolgen. Dabei hat der Notfalldienst drei grundlegende Kriterien zu erfüllen: Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit. Zudem soll die Oberaufsicht über die Organisation beim Kantonsrat festgelegt werden. Die entsprechende Vernehmlassung der Gesundheitsdirektion zur geforderten Anpassung des Gesundheitsgesetzes (Motion KR-Nr. 150/2019) wurde im November 2023 durchgeführt und die SVP erwartet nun eine Gesetzesvorlage. Dies nur als ein Beispiel, wie ein zentrales Gesetz mit den Anforderungen der Zeit und einer sich wandelnden Bevölkerung stetig angepasst werden muss. Die SVP bringt sich in Vernehmlassungen, in den zuständigen Kommissionen und im Parlament immer für eine adäquate finanziell tragbare Lösung mit einem Mehrwert für die Bevölkerung ein. Damit unser gutes Gesundheitswesen bezahlbar bleibt, braucht es mehr Eigenverantwortung und mehr SVP!

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