Griffige Gesetze nicht voreilig ändern
Für die SVP-Kantonsratsfraktion geht es nicht an, dass zukünftig ein Glücksspielgewinn mit einer verkürzten Frist an den Staat zurückgezahlt werden sollen.
Man soll sich auch in Zukunft über einen kurzfristigen Gewinn freuen. (Bild Pixabay)
Es ist rund drei Jahre her, dass im Zürcher Kantonsrat die Revision des Zusatzleistungsgesetzes beraten und einstimmig mit 164:0 Stimmen verabschiedet wurde. In der Kantonsratsdebatte war gar von einem eher langweiligen, aber nicht minder wichtigen Thema die Rede. Es ging dabei um den Nachvollzug zum geänderten Bundesrecht. Namentlich um die Reform der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
Wichtigsten Massnahmen der Reform
Zu den wichtigsten Massnahmen der Reform gehörten die verstärkte Berücksichtigung des Vermögens, die Einführung einer Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass, die Erhöhung der Mietzinsmaxima, die Anpassung des Mindestanspruchs auf Ergänzungsleistungen und die geänderte Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien. Gleichzeitig wurden bei dieser Gelegenheit die aufgrund der Rechtsprechung notwendigen Gesetzesgrundlagen für die Rückforderung unrechtmässig bezogener kantonaler Leistungen sowie für die Kürzung oder Verweigerung des Kostenanteils des Kantons im Falle von rechtswidrig ausbezahlten Zusatzleistungen geschaffen. Also eine sehr technische Sache, welche im Kanton Zürich im Jahr 2021 umgesetzt wurde. Die Meinung im Gesetz ist, dass Zusatzleistungen, welche bezogen wurden, bei einer Einkommensquelle wieder zurückgezahlt werden müssen. Dies ist richtig so und auch die zehnjährige Frist dazu ist richtig. Wenn nun eine betroffene Person zum Beispiel die ihr zustehenden Pensionskassengelder oder Erbschaften zurückzahlen muss, dann ist dies in unserem Sinn. Ergänzungsleistungen sind dazu da, eine Notsituation mit Ergänzungszahlungen zu lindern oder zu überbrücken. Bezogene Leistungen sind, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet, zurückzuzahlen.
Im Moment keinen Anlass, die Fristen zu ändern
Wir sehen im Moment keinen Anlass, die Fristen mit einer Einzelinitiative zu ändern, und unterstützen eine solche darum vorläufig nicht. Mit der vorhin erwähnten Einzelinitiative soll eben an diesen Fristen gerüttelt werden. In der Vergangenheit bezogene Ergänzungsleistungen sollen nicht mehr in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen respektive die Fristen sind herunterzusetzen, sodass die Zurückzahlung in manchen Fällen nicht mehr nötig ist. Für die SVP-Kantonsratsfraktion geht es nicht an, dass zukünftig ein Lottogewinn, eine Erbschaft oder andere aussergewöhnliche Einkommen mit einer verkürzten Frist an den Staat zurückgezahlt werden sollen oder dann halt ganz der Verjährung zum Opfer fallen. Ergänzungsleistungen, welche vom Staat zur Überbrückung von Notlagen gedacht sind, sollen in jedem Fall mit der heutigen Frist und mit Blick zur Eigenverantwortung zurückgezahlt werden müssen.