Mitmachen
Artikel

Grosse Asyldebatte im Nationalrat während der Herbstsession

Während der Herbstsession in Bundesbern fand eine Sondersession zum Thema Asylstatt. Der Familiennachzug war in Bern ein grosses Thema. Hier konnte die SVP Erfolge verbuchen und sogar die FDP und Mitte für ihr Anliegen gewinnen.

Mit einer Motion erreichte die SVP, dass inskünftig abgewiesenen Asylbewerbern kein Familiennachzug mehr gewährt wird. Bild: Adobe Stock

Dank des Widerstands der SVP wurde der Ausbau des Familiennachzugs bei Eingebürgerten gestoppt. Der Ständerat stoppte eine verfassungswidrige Vorlage. Mit 27 zu 14 Stimmen lehnt der Ständerat es ab, auf die Lockerung des Familiennachzugs für eingebürgerte Drittstaatsangehörige einzutreten. Der Bundesrat hatte die Vorlage mit dem Argument verteidigt, die Familien von Schweizer Bürgern seien schlechter gestellt als jene von EU-Bürgern. Wenn aber Handlungsbedarf besteht, dann bei der Einschränkung des Familiennachzugs für die Familien von EU-Bürgern. Ständerätin Esther Friedli machte deutlich, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Sozialwerke und die Gesundheitskosten nicht einmal beziffert werden könnten. Ständerat Pirmin Schwander betonte, dass die Vorlage des Bundesrates das Problem nicht löse, sondern verschärfe. Die Vorlage geht bald an den Nationalrat zurück.

Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
Mit 105 zu 74 Stimmen nahm der Nationalrat eine SVP-Motion an, wonach «vorläufig Aufgenommenen», also abgewiesenen Asylbewerbern, kein Familiennachzug mehr gewährt werden soll. Thomas Knutti, Nationalrat der SVP, erinnerte daran, dass es sich – entgegen den Behauptungen von linksgrüner Seite – nicht um Flüchtlinge aus Kriegsgebieten handle. Diesen Flüchtlingen sei das Asyl verweigert worden und gegen sie lägen Wegweisungsentscheide vor. Es gehe deshalb nicht an, dass sie ihre Familien nachziehen können, obwohl sie kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besitzen. Sogar die FDP und die Mitte unterstützten uns und zeigen langsam Einsicht, dass es so nicht weitergehen kann.

Einstellung der Beiträge an das UNRWA Hilfswerk
Der Nationalrat hat auch ausführlich über das Verhältnis der Schweiz zum Palästinenserhilfswerk UNRWA debattiert. Für die Mehrheit des Nationalrates war klar, dass die UNRWA in die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 verwickelt war. Am Anfang der Debatte stand eine Motion von Nationalrat David Zuberbühler der SVP, die verlangte, dass die Schweiz alle Zahlungen an die UNRWA einstellt. Er argumentierte, dass die Schweiz die Gelder für die Palästinahilfe besser anders einsetzen sollte, als weiterhin die von der Hamas unterwanderte UNRWA zu unterstützen. Der Nationalrat folgte Nationalrat Zuberbühler erfreulicherweise und nahm die Motion mit 99 zu 88 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.

Eigenmietwert endlich abschaffen
Der Nationalrat hat beschlossen, an seiner Position festzuhalten und den Eigenmietwert bei Wohneigentum endlich abzuschaffen. Dies ist auch ein grosses Thema in der Bevölkerung. Dieser Systemwechsel betrifft sowohl Erst- als auch Zweitwohnungen. Damit bleibt die Differenz zum Ständerat bestehen, der nur einen teilweisen Systemwechsel will. Der Entscheid für den vollständigen Systemwechsel fiel mit 153 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich aus. Ziel des Nationalrates ist es, eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu schaffen. Damit soll den betroffenen Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben und damit die durch den vollständigen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung zu erwartenden Einnahmenausfälle zu kompensieren. In diesem Sinne wurde die Vorlage vom Nationalrat mit überwältigendem Mehr angenommen. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat.

Kündigung der EMRK
Die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention fand leider im Nationalrat bei den anderen Parteien kein Gehör. Der Ständerat will aber, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf seine Kernaufgabe konzentriert und hat eine entsprechende Motion gutgeheissen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen. Darin hielt der Gerichtshof fest, dass die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes nicht erfüllt habe und mit entsprechenden Massnahmen politisch nachbessern müsse. Aus Sicht der SVP ist dies eine unzulässige Ausweitung der Rechtsprechung. Statt sich auf den Schutz der Grundfreiheiten und Individualrechte zu konzentrieren, hebeln die Strassburger Richter demokratische Entscheide aus. In der Sommersession hatten beide Räte das Klima-Urteil in Erklärungen scharf kritisiert. Besonders in der Rechtskommission war dies ein Thema, wobei wir eine kritische Erklärung verfassten. Im Grossen und Ganzen war die Herbstsession somit sehr erfolgreich. Viele wichtige Themen wurden behandelt und die SVP konnte einige Erfolge verzeichnen.

Artikel teilen
Kategorien
über den Autor
SVP Nationalrätin (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden