Grundstückgewinnsteuer gerät nicht in die Fänge des Kantons
Auf kantonaler Ebene hat die SVP einen weiteren gewichtigen Sieg errungen. Dank politischem Druck hat der Kanton Zürich darauf verzichtet, die Grundstückgewinnsteuern zu 25 Prozent abzuschöpfen. In der Vernehmlassung war man von links bis rechts dagegen. Das ist ein grosser Sieg des Gemeindeföderalismus.

Dank der SVP bleiben die Grundstückgewinnsteuern auch weiterhin bei den Gemeinden. Bild: Pixabay
Die Grundstückgewinnsteuer wurde ursprünglich geschaffen, um den Gemeinden Einnahmen aus der Wertsteigerung von Liegenschaften zu sichern. Insbesondere beim Gemeindebudget waren die Grundstückgewinnsteuern eine gern gesehene Möglichkeit, an Gemeindeversammlungen das Budget feinjustieren zu können.
Eingriff in Finanzautonomie
Nun wollte der Kanton diese Mittel jedoch zur allgemeinen Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten abschöpfen – ein massiver Eingriff in die finanzielle Autonomie der Gemeinden! Die SVP argumentierte in der Vernehmlassung, dass diese zusätzliche Belastung dazu führe, dass Gemeinden, die bereits sorgsam mit ihren Finanzen umgehen, bestraft würden, während andere von den kantonalen Investitionen profitierten, ohne angemessen zur Kasse gebeten zu werden – insbesondere die Stadt Zürich.
Geld für Gemeindeinvestitionen
Die SVP lehnte eine weitere Umverteilung entschieden ab und forderte den Kanton auf, mit den vorhandenen Mitteln effizienter zu wirtschaften, anstatt neue Einnahmequellen zu Lasten der Gemeinden zu erfinden. Einnahmen aus Grundstückverkäufen müssten vor Ort bleiben, um die durch die masslose Zuwanderung nötigen Investitionen zu finanzieren. Es sei inakzeptabel, dass die Gemeinden gezwungen würden, diese Mittel für kantonale Prestigeprojekte abzutreten. «Unsere Gemeinden brauchen dieses Geld für eigene zwingende Investitionen. Eine faktische Enteignung kommt nicht in Frage», stellte Kantonsrat Marc Bochsler schon damals klar.
Anfang November hat der Regierungsrat die Notbremse gezogen. Aufgrund des «eindeutigen Ergebnisses» der Vernehmlassung scheine es nicht angezeigt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Beteiligung des Kantons an der Grundstückgewinnsteuer zu unterbreiten.
Zentrumsnutzen endlich berücksichtigen
Langfristig bleibt der grösste Profiteur zukünftiger kantonaler Infrastrukturprojekte die Stadt Zürich – sie erzielt die höchsten Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer und erhält dazu noch jährlich 412 Millionen Franken für die sogenannten Zentrumslasten. SVP-Kantonsrat Marc Bochsler fordert in einer bereits im Februar eingereichten Motion, dass der Zentrumslastenausgleich nicht mehr nur die besonderen Lasten der Städte Zürich und Winterthur berücksichtige, sondern auch die Zentrumsnutzen, die diesen Städten durch ihre Funktion als kantonale Zentren entstehen.
Die bisherige Regelung berücksichtigt ausschliesslich die Lasten, nicht aber die Vorteile, die aus der Zentrumslage entstehen können. Dies führt zu einer unvollständigen Betrachtung und möglicherweise zu einer Überkompensation zulasten des restlichen Kantons.
Regierungsrat will SVP-Motion entgegennehmen
Auf der Basis eines vom Regierungsrat erarbeiteten Kriterienkatalogs sollen einmal pro Legislatur die effektiven Zentrumslasten und Zentrumsnutzen erhoben werden. Die Motion lässt die Zweckbindung des Kulturanteils bestehen; wohl um das Fuder nicht zu überladen. Der Regierungsrat will diese Motion entgegennehmen. Die Linke hat Antrag auf Diskussion im Rat gestellt.
Im Hinblick auf die Gemeindewahlen 2026 zeigt sich die SVP gut vorbereitet. Sie brachte unter anderem ein Volksnein zum schädlichen kantonalen Energiegesetz zustande und hatte jetzt Erfolg bei der Verteidigung der Einnahmen der Grundstückgewinnsteuern für die Gemeinden.