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Gute Dienste, schlechte Dienste im Namen des Steuerzahlers

Die Zahl der Asylgesuche sei im Sinken begriffen, verkünden Behörden wie auch Journalisten. Entscheidend sind indes weniger die Anzahl Asylanträge, sondern vielmehr die Bleiberechte und Familiennachzüge: Mittlerweile erhalten bis zu 60 Prozent der Asylantragsteller in der Schweiz ein Bleiberecht. 18 806 Personen erhielten 2018 ein Bleiberecht gestützt auf das Asylrecht, der Staat gewährte 2249 Personen Asyl, 9174 die vorläufige Aufnahme, 3274 Asylpersonen bekamen ein Härtefallrecht verliehen und 4109 durften über Familiennachzug, also als Ehegatte und Kinder hierherkommen bzw. waren Geburten von Flüchtlingen. Und dies während letztes Jahr wiederum 15 255 neue Gesuche um Asyl gestellt wurden.

Falsche Prioritäten der öffentlichen Mittelverwendung

Nicht nur diese grosszügige Aufnahme wirkt wie ein Werbeprospekt, ebenso die Relevanz der Genfer Flüchtlingskonvention, die vorschreibt, dass anerkannte Flüchtlinge von Anfang an Anspruch auf die gleiche Sozialhilfe wie Inländer haben. Letztere haben sich aber ein Vermögen angespart, das im Bedarfsfall zuerst aufgebraucht werden muss: Die Betroffenen müssen ihr Haus verkaufen oder von ihrem Sparkonto zehren, um ein Pflegeheim bezahlen zu können. Die hohen und fast bedingungslosen Sozialleistungen an neu Zugewanderte untergraben dieses System, das ursprünglich auf die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen geschnitten ist.

Gleicher Anspruch auf Sozialleistungen, das bedeutet für einen jungen Eritreer oder Afghanen beispielsweise monatlich 986 Fr. Bargeld, zudem eine Wohnung und die Übernahme aller Sozialversicherungsbeiträge. So stehen ihm standardmässig Leistungen von rund 2600 Fr. zu – netto und steuerfrei. Bei einem Haushalt mit fünf Personen sind es Sozialleistungen von mindestens 5500 Fr. Fast unmöglich, einen Arbeitgeber zu finden, der einen Lohn bezahlt, bei dem sich der Stellenantritt ökonomisch lohnen würde.

Immer mehr Personen wandern direkt in unsere Sozialsysteme ein. Unsere Gesetze unterscheiden nicht, wer wie lange hier schon gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt hat. Dies untergräbt den Gerechtigkeitsgedanken und war und ist weiterhin Gegenstand zahlreicher SVP-Vorstösse, die darauf abzielen, für Zugewanderte und für all jene, die noch nie ins System eingezahlt haben, tiefere Sozialhilfeansätze zu erreichen.

Mehr Hilfe vor Ort, weniger Finanzausstattung für Sozialindustrie und DEZA-Funktionäre

2018 gab der Bund rekordhohe 1,9 Mia. Franken für seine Asylpolitik aus. Das Meiste davon floss in die Sozialhilfepauschalen, die der Bund während 5 bzw. 7 Jahren zahlt, sich dann aus der Verantwortung stiehlt und Kantone und Gemeinden zahlen lässt. Hinzu kommen 190 Mio. Integrationspauschalen sowie zusätzlich eine unbekannte, sehr hohe Summe zulasten der Kantone und der Gemeinden für Deutschkurse, Integrationsbegleitungen, Verwaltung, schulische Massnahmen, Heimplatzierungen, Therapien etc. Die Intransparenz dürfte dem Sozialsektor durchaus gelegen kommen.

„mehr als 2 Mia. Bundesasylkosten stehen 61 Mio. humanitärer Hilfe für Syrien-Opfer gegenüber“

Eine Vorstellung dessen, wie wertvoll ein Franken für Menschen in echter Not sein kann, erhält man beim Studium der humanitären Tätigkeit der Schweiz: Seit Ausbruch des Syrienkrieges im Mai 2011 hat der hiesige Steuerzahler mit 460 Mio. Franken aktiv die humanitären Bedürfnisse der Kriegsopfer und Vertriebenen unterstützt.

Die Hälfte davon floss direkt in lebenswichtige Güter und Dienstleistungen in Syrien selbst, wo mehr als 13,5 Millionen Binnenflüchtlinge auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Mit der anderen Hälfte werden die Nachbarländer wie der Libanon, Jordanien, der Irak und die Türkei unterstützt. In diesem Sinne finanzierten wir beispielsweise im Jahr 2017 mit insgesamt 66 Mio. Projekte, um 40 000 Geflüchteten ein Obdach, 70 000 Menschen Zugang zu Bildung und für 120 000 Personen Lebensmittel zu ermöglichen. Und im Flüchtlingslager in Azraq mitten in der Wüste mit 36 000 echten Flüchtlingen hat der Schweizer Steuerzahler die Anlagen für sauberes Trinkwasser gebaut. Mit unseren Entwicklungshilfe-Geldern entsenden wir Experten für das Bauwesen, sanitäre Anlagen und Wasseraufbereitung. Der Libanon und Jordanien zählen rund 900 000 Flüchtlingskinder, unsere humanitäre Hilfe hat dort innert sechs Jahren 110 Schulen saniert und damit 87 000 Schulkindern den Weg zur Grundschule geebnet. Ambulanzfahrzeuge kamen ebenso aus der Schweiz wie Mithilfe bei der psychologischen Betreuung von 70 000 Kindern, die Kriegsgewalt erfahren haben. Für 2019 sind im Bundesbudget 61 Mio. für die Syrienkrise reserviert.

Nun sieht sich die SVP immer wieder dem ungerechtfertigten Vorwurf ausgesetzt, sie habe diese Geldmittel kürzen wollen. Diese Kürzungsanträge waren indes allesamt so formuliert, dass nie der humanitäre Teil im Rahmen der Entwicklungshilfe davon betroffen gewesen wäre. Von den mehr als 3 Mia. DEZA-Geldern fliesst der weitaus grösste Teil über multilaterale Gremien direkt in die Staatsbudgets hochkorrupter afrikanischer Regimes, in hochuneffiziente Planwirtschaft, in ideologische, ja oftmals rein kulturelle Projekte. Wir geben Millionen aus für Studien, Konferenzen, Workshops, runde Tische und Mietzuschüsse an Uno-Büros. Die Entwicklungshilfe ist leider ein Dschungel, aus dem sich Nicht-Regierungsorganisationen und ihre Wasserköpfe reichlich bedienen, und dies ohne wirkliche Kontrolle. Damit der Steuerfranken endlich richtig eingesetzt wird, braucht es am 20. Oktober mehr SVP im Bundesparlament.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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