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Härtefallkommission – Undemokratisch, verfassungsrechtlich problematisch und parteiisch

Die SVP des Kantons Zürich hat mit Befremden von der Zusammensetzung der sogenannten Härtefallkommission Kenntnis genommen. Diese Wahl stellt in zweifacher Hinsicht einen Affront gegenüber der Justiz dar: Erstens ist der Entscheid als Misstrauen gegenüber der Rechtsprechung im Asyl- und Ausländerrecht zu werten. Da bisher von keiner Seite schlechte Arbeit der Gerichte bei der Anwendung des neuen – vom Volk mit grosser Mehrheit angenommenen – Asyl- und Ausländerrechts gerügt worden ist, braucht es keine solche Kommission, es sei denn, man lehnt die Urteile der Justiz aus politischen Gründen ab. Zweitens ist vor Bundesgericht eine Beschwerde der SVP gegen den Regierungsrat hängig, in der gerügt wird, dass sich die Exekutive mit der Einsetzung der Härtefallkommission über klare Entscheide der Legislative hinwegsetzt. Zur Erinnerung: Der Kantonsrat hat die Härtefallkommission seinerzeit – auf Antrag der Regierung! – abgeschafft und deren Wiedereinführung im Nachgang zweimal abgelehnt. Damit lässt sich festhalten, dass es dem Regierungsrat sowohl an Respekt gegenüber dem Parlament als auch gegenüber der Justiz fehlt.

Was die heute bekannt gegebene Zusammensetzung der Härtefallkommission angeht, ist festzustellen, dass sich diese durch eine geradezu groteske Einseitigkeit auszeichnet. Der Regierungsrat hätte sich die Mühe einer Wahl ersparen können und gleich „augenauf“ oder die Sanspapiers-Anlaufstelle mit der Aufgabe betreuen können. Diese Inszenierung gegenüber der Bevölkerung ist der Regierung des eidgenössischen Standes Zürich unwürdig.

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