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‘Im Windschatten’: Zürich ist kein Windkanton – Eine Replik Teil 2

Eine nüchterne Analyse wirft Fragen auf zu den Windturbinenplänen des grünen Baudirektors. Trotz Studien, die besagen, dass Zürich nicht für Windenergie geeignet ist, wird dieser vorangetrieben

Die Mindestabstandsregelung bewegt- auch das Staatsfernsehen. (Quelle: SRF.ch)

Zürich ist kein Windkanton. Zu diesem Ergebnis kam die kantonale Baudirektion 2014 noch unter dem SVP-Regierungsrat Markus Kägi mit einer Studie, die den bezeichnenden Titel ‘Im Windschatten’ trägt. Damals sprach man von 4-6 Windturbinen! Das war noch Realpolitik. Dass Herr Neukom nun auf 120 mögliche Windräder kommt, hat einerseits mit seiner Ideologie zu tun, andererseits mit einer frisierten Studie, welche plötzlich stärkere Winde vorhersagt. Darüber habe ich in dieser Zeitung vor 2 Jahren berichtet.

Der in Neukoms Bericht erwähnte Windpark Verenafohren an der Grenze nördlich Schaffhausens hat in all den Betriebsjahren noch nie die errechnete Jahresleistung erreicht. Die von ihm erwähnten 20GWh sind Flatterstrom, der immer mit Bandstrom hinterlegt werden muss, damit das Stromnetz auch bei Flaute noch stabil bleibt. Dasselbe muss leider von den meisten in der Schweiz bereits gebauten Windturbinen gesagt werden.

Gemäss den Tabellendaten, die ich den Webseiten der Betreiber entnommen habe, könnte man am ehesten noch den Jurakamm oder die Ebenen des Waadtlandes als Windgebiete berücksichtigen.

Ist Windstrom wirklich Winterstrom?

Auch die Mär von ‘Windstrom ist Winterstrom’, die Neukom verbreitet, ist zu hinterfragen. Die 2/3 Winterstrom der Windenergie ist wissenschaftlich nicht untermauert, und kann es auch nicht sein. Denn die Erträge von Windturbinen sind je nach Jahr und Windverhältnissen immer anders. Diese 2/3 entstanden aus monatlichen Winddaten über 2 Jahre – es wurde natürlich ein für die Theorie günstiges Jahr herbeigezogen. Aber eine monatliche Darstellung ist krass irreführend. Eigentlich müsste jede Minute der Stromversorgung betrachtet werden, denn wenn wir nur einige wenige Sekunden keinen Strom haben, bricht das ganze Netz zusammen. Deutschland musste sogar wieder schmutzige Kohlekraftwerke ans Netz nehmen, um Dunkelflauten – also Phasen ohne Sonne und Wind – überbrücken zu können.

Windexpress-Gesetz mit Geburtsfehlern

Extrem wenig Ertrag gabs z. B. am Nufenen: nur etwa 50% des errechneten Ertrages! Dies führt zu einem weiteren Problem, das im Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen, kurz Windexpress, begründet liegt. Die Gesetzgeber haben in Ihrem Drang, gleichsam in ‘Windeseile’ ein Gesetz zusammenzuschustern, grundlegende physikalische Grössen vergessen. Im Gesetz steht nämlich, dass Windanlagen welche 20GWh Strom pro Jahr produzieren von ‘nationalem Interesse’ sind.

Nun ist es aber so dass – wie oben am Beispiel Gries/Nufenen gezeigt – niemand weiss, wieviel Leistung eine Windturbine abgeben wird. Beim Nufenen war die Schätzung völlig daneben. Ausserdem Schwanken die Leistungen von Jahr zu Jahr um bis zu 25%. Soll man Anlagen welche die errechnete – oder ‘erträumte’ – Strommenge nicht zu liefern imstande sind, sofort abbrechen? Oder sollen die Betreiber ihre 60% Subventionen zurückzahlen? Eine interessante, noch offene Frage für unsere Energiepolitiker in Bern.

Subventionen auch ohne Wind

Martin Neukoms Aussage, dass die Energieunternehmen wahrscheinlich nicht an allen ‘Eignungsgebieten’ industrielle Windturbinen bauen werden, ist sehr blauäugig: Die Ersteller (EKZ, EWZ, AXPO, BKW, etc.) kriegen sage und schreibe 60% der Baukosten zurückerstattet. Wer würde da nicht möglichst viele dieser bis zu 230 Meter hohen Ungetüme in unsere Landschaft stellen wollen? Zumal wir Steuerzahler auch noch die Zufahrtswege inkl. Radiusanpassungen der Zufahrtsstrassen bezahlen müssen.

Wiederaufforstung dürfte nicht so einfach sein wie von Neukom kolportiert – bis eine Tanne wieder die Höhe der gefällten erreicht, ist deren CO2 eben nicht gebunden, und somit ist für etwa 50 Jahre mehr CO2 in der Luft. Überhaupt ist es komisch, dass ein Grüner für eine Technologie ist, für welche Schneisen in den Wald geschlagen werden müssen. Pro Windrad müssen etwa 500 Tannen gefällt werden.

Windräder erst ab 2035!Neukom rechnet, dass die ersten Windturbinen ab 2035 gebaut werden können – und dann bis etwa 2050 alle stehen. Da lobe ich mir doch die Kernkraftwerke der neusten Generation. Die sogenannten Atommüllfresser könnten sicher vor 2050 in Betrieb gehen, wenn denn politisch gewollt. Und dies bei sehr kleinem Platzbedarf. Auch hydrothermale Geothermie, bei der keine Mikrobeben entstehen, könnte in der Schweiz überall eingesetzt werden mit ebenfalls geringstem Platzbedarf ohne Beeinträchtigung unserer Landschaften. Die Erde besteht zu 99% aus über 1000 Grad heissem Material – diese kostenlose Bandenergie müssen wir nutzen. Zumal unsere ETH führend ist in dieser Forschung.

Ruhe für Städter, Lärm für Landbewohner

Die Entwertung unserer Liegenschaften und Landschaften ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, doch darauf will der Baudirektor gar nicht eingehen. Eine wichtige Frage: Ist der Kanton entschädigungspflichtig, wenn Wohnhäuser in der Nähe von Windturbinen entwertet werden? Da könnte es bald um grosse Beträge gehen.

Dass der Winterthurer Neukom nicht allen Einwohnern und besonders nicht seinen Wählern den Turbinenlärm zumuten möchte, hat er in der Pressekonferenz letzten Oktober bewiesen. Auf die Frage eines Journalisten, ob man in der Stadt Zürich nicht Windräder auf Hochhäusern bauen könnte, erwiderte er: ‘Das geht nicht aus Lärmschutzgründen’. Der Landbevölkerung mutet er diesen Lärm aber zu. Jedenfalls werden keine Windturbinen die Aussicht des gnädigen Herrn beeinträchtigen. Dafür ist gesorgt. Dass Neukom einen Volksentscheid über die Windturbinen begrüsst, ist klar, denn da würden die Städte – ohne Windturbinen auf ihrem Gebiet – das Land einfach überstimmen. Bei dieser Abstimmung müsste man dann das Bezirksmehr einführen.

Zu Teil 1 der Replik

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Therese Schläpfer
SVP (ZH)
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