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Information und Kommunikation durch die Gemeindebehörde

Selten ist ein gut funktionierender Informationsaustausch zwischen den Gemeindevorständen und den Kontrollorganen einer Gemeinde wichtiger als in Krisenzeiten. Dazu ein kleiner Leitfaden.

Ein gutes Einvernehmen zwischen den Kontrollorganen der Kommunen (GPK und/oder RPK) und den Exekutiven ist gerade in Krisensituation von grosser Bedeutung. Auch die GPK (wo vorhanden) und die RPK sind in diesen Zeiten stark gefordert und sollten möglichst umgehend umfassend durch die Gemeindevorstände über die zur Krisenbewältigung gesprochenen Kredite und getroffenen Massnahmen informiert werden. Transparenz ist dabei von grösster Bedeutung. Mit seiner Verordnung über die Funktionsfähigkeit der Gemeindeorgane während der Corona-Pandemie vom 1. April 2020 (KR-Nr. 111/2020) ermächtigt und instruiert der Regierungsrat, gestützt auf Art. 72 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zürich, die Gemeindevorstände. Leider fehlen in der Begründung zu dieser Verordnung eindeutige und klare Aussagen zur Tätigkeit und den Aufgaben von GPK und RPK.

Damit die RPK und/oder die GPK ihre Aufgaben wahrnehmen können, sind beide Kontrollorgane darauf angewiesen, dass ihnen die Exekutiven die gesprochenen Verpflichtungskredite, inklusive Vergabekriterien, möglichst umgehend kommunizieren. Dazu gehört eine regelmässig aktualisierte Liste der gewährten Einzel-Kredite und -Darlehen (und deren Benutzung), von Garantien, allfälligen A- Fonds-perdu Beiträgen, sowie eine Liste der nicht berücksichtigten Antragsteller und von etwaigen Rekurrenten und Einsprechenden. Haben die Exekutiven im Krisenmodus weitere finanzrelevante Beschlüsse (insbesondere betreffend den Personalbereich, für Sicherheitsdienste, Mietzinsreduktionen, Anschaffungen etc.) gesprochen, so sollen diese den Kontrollorganen ebenfalls kommuniziert werden. Innert nützlicher Frist, spätestens aber zusammen mit der Jahresrechnung, soll auch eine Liste der Kreditausfälle vorliegen.

Anfragerecht in Versammlungsgemeinden

Gemäss § 17 Gemeindegesetz des Kantons Zürich (GG, 131.1) können einzelne Stimmbürger über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse (hier gesprochene Massnahmen und Kredite in einer Krisensituation) Anfragen zur Beantwortung in der Gemeindeversammlung einreichen. Die Anfragen müssen spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden und der Gemeindevorstand muss sie spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich beantworten. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Nachbehandlung

In den Kommunen soll die Gemeindeordnung auf fehlende Notstandsmassnahmen und ungenügende Kontrollmechanismen überprüft werden und entsprechende Defizite müssen korrigiert werden, wie dies etwa in der Gemeinde Dübendorf durch die SVP Gemeinderatsfraktion, KR und GR-Fraktionschef Orlando Wyss, mittels einer Motion verlangt wird.

Zusammen mit der Liste der Verpflichtungskredite, welche der Jahresrechnung angehängt ist, soll den Behörden eine Liste der Kreditausfälle vorgelegt werden, respektive bei Nichtvorliegen durch die GPK und/oder die RPK eingefordert werden.

Fazit

Ist die Berichterstattung der Gemeindevorstände ungenügend oder intransparent, so sind die Kontrollorgane (GPK und/oder RPK) gehalten, die Angaben gemäss Fragenkatalog einzufordern.

In Gemeinden, wo ein Kommunikationsdefizit durch die Behörden besteht, ist die Möglichkeit einer Anfrage gemäss § 17 GG durch einzelne Bürger in Betracht zu ziehen.

 

Möglicher Fragenkatalog für Kontrollorgane (GPK, RPK) oder für Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz (GG) zu Verpflichtungskrediten und Notstandsmassnahmen der Gemeindevorstände:

  • Liste der Verpflichtungskredite, der Vergabekriterien und deren Benutzung
  • Liste gesprochener Garantien
  • Liste ausbezahlter A-Fonds-Perdu Beiträge
  • Liste gewährter Mietzinsreduktionen und deren Laufzeit
  • Liste der während der Krise getroffener Personalmassnahmen (ausser Budget Einstellungen, Beratungsmandate, Mehrarbeit, Überzeit, Kompensationen, verordnete Ferien, Personalverschiebungen etc.)
  • Liste weiterer, während der Krise getroffener finanzrelevanter Massnahmen (Beiträge, Begünstigtenkreis)
  • Liste der Kreditausfälle
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SVP Kantonsrätin (ZH)
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