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JA zur Aufhebung des PJZ-Gesetzes – JA zur Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung

Der Kantonalvorstand der SVP des Kantons Zürich fasste gestern Abend mit allen gegen je eine Gegenstimme die JA-Parolen zur Aufhebung des Gesetzes für ein Justiz- und Polizeizentrum sowie zur Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung.

Bereits die Einführung des PJZ-Gesetzes im Jahr 2003 lehnte die SVP ab. Die konkrete Umsetzungsvariante des Regierungsrates in der Folge betreffend Standort, Konzeption sowie Kostenentwicklung des Projekts bestärkte die SVP in ihrer Haltung, den Polizei- und Justizpalast auch weiterhin abzulehnen. Die SVP empfiehlt dem Zürcher Souverän die Aufhebung des PJZ-Gesetzes und damit die Bestätigung des Baukredit-Ablehnungsentscheids des Zürcher Parlaments vom 20. September 2010.

Die SVP befürwortet auch die Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung, welche die eigenverantwortliche Kostenübernahme für die Weiterbildung im Hauswirtschaftsbereich durch interessierte Kreise vorsieht und zu einer Entlastung des Staatshaushalts führt. Die Erwachsenenfortbildung in der Hauswirtschaft an sich ist durch die Gesetzesaufhebung nicht gefährdet, sondern unterstützt die Privatautonomie in diesem Fortbildungsbereich.

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