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JA zur direkten Demokratie, JA zur Schweiz am 25. November!

Die Schweiz ist ein wunderbares, erfolgreiches Land. Doch warum geht es uns so gut? Woher kommen der Wohlstand, die Zufriedenheit der Menschen, ihr Vertrauen in unseren Staat? Die Antwort ist: Bei uns bestimmen die Bürger, was gilt. Der Staat bestimmt nicht über uns. Der Staat, das sind wir, die Bürger.
von Hans-Ueli Vogt
Nationalrat SVP
Zürich

Mit der Selbstbestimmungsinitiative kommt die wichtigste politische Frage überhaupt aufs Tapet: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Und damit: Wer regiert in der Schweiz? Die Initiative gibt darauf eine klare Antwort: das Schweizervolk und die Kantone. Sie sind der oberste Souverän.
Weil die Bürger aber nicht immer so abgestimmt haben, wie der Bundesrat und das Parlament es wollten, haben das Bundesgericht, das Parlament, der Bundesrat und die Verwaltung den Vorrang des internationalen Rechts gegenüber unserer Verfassung eingeführt. Der Vorrang des internationalen Rechts hat sich als die wirksamste Rechtfertigung erwiesen, um missliebige Volksentscheide nicht umsetzen zu müssen. Die Mitsprache des Volkes passt den Politikern nicht, sie passt der Verwaltung nicht, und sie passt den Richtern nicht. Mit dem internationalen Recht kann das Volk in die Schranken gewiesen werden.
Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt
Mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts haben Bundesrat und Parlament die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt und aus der Begrenzung der Zuwanderung eine Einladung zur Einwanderung auch für ausländische Arbeitslose gemacht. Das Bundesgericht hat zudem im Fall eines Ausländers, der nach schweizerischem Gesetz kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz mehr hatte, entschieden, er könne gestützt auf das “vorherrschende europäische Rechtsverständnis” in der Schweiz bleiben, weil er bereits seit zehn Jahren hier ist. “Vorherrschendes europäisches Rechtsverständnis” statt die vom Volk beschlossene eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, das ist der Zustand der Demokratie in der Schweiz im Herbst 2018.
Ausschaffungsinitiative nicht richtig umgesetzt
Auch die Ausschaffungsinitiative wurde mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts nicht richtig umgesetzt. Ein deutscher rückfallgefährdeter Schläger kann nicht nach Deutschland ausgeschafft werden, weil er sich auf die Personenfreizügigkeit beruft und das mehrmalige Verprügeln von Menschen auf der Strasse gemäss den Richtern der EU keine derart grosse Gefahr für die öffentliche Ordnung ist, dass jemand in einen anderen EU-Staat ausgewiesen werden darf.
Und die Verwahrungsinitiative hat das Parlament nur in verwässerter Form umgesetzt, weil die Drohung im Raum stand, die Richter in Strassburg könnten die Schweiz wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilen. Die vom Volk beschlossene lebenslange Verwahrung gefährlicher Straftäter wird damit kaum jemals ausgesprochen.
Verfassungswidriger UNO-Migrationspakt
Unsere Verfassung wird nicht mehr als oberstes Gesetz angesehen, sondern nur noch als unverbindliche Empfehlung. Das ist eine Verluderung des Rechtsstaates – auf den sich die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative so gern berufen. Mit dieser Haltung zur Verfassung unterschreibt der Bundesrat den UNO-Migrationspakt. Dieser Pakt will die Migration nicht einfach regeln, er will sie erklärtermassen erleichtern. In den Medien, in den Schulen und durch kulturelle Anlässe soll eine positive Sichtweise zur Migration gefördert werden. Die UNO will unser Denken steuern. Der Pakt bereitet eine weltweite totale Personenfreizügigkeit vor. Seine ideologische Grundlage ist ein universelles Menschenrecht auf Niederlassungsfreiheit.
In unserer Verfassung steht jedoch das Gegenteil: eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Doch das kümmert den Bundesrat und die Verwaltung nicht. Der Bundesrat will mit der Unterzeichnung den Standort Genf als “Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz” stärken. Cui bono, wem nützt es? Das “Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz” nützt den Schweizer Beamten und Aussenpolitikern, die dort ihre ausländischen Amtskollegen treffen und sich auf dem internationalen Parkett produzieren können. Die Menschen, die im Alltag mit den Folgen einer unkontrollierten Zuwanderung leben müssen, haben nichts davon – ausser, dass sie die “globale Migrationsgouvernanz” berappen müssen.
Das Stimmrecht zurückholen
Es ist jetzt an der Zeit, wieder Ordnung herzustellen. Wir müssen mit der Selbstbestimmungsinitiative die direkte Demokratie verteidigen. Wir müssen unser Stimmrecht zurückholen, die Entmachtung der Stimmbürger rückgängig machen. Es ist nicht die SVP, die mit der Selbstbestimmungsinitiative die Ordnung auf den Kopf stellt. Noch 2010 hat der Bundesrat bestätigt, “dass völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen umzusetzen sind”. 2012 hat er in der Botschaft zur Massen¬einwanderungs¬initiative geschrieben, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen im Fall der Annahme der Initiative nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr angewendet werde; er hat also gesagt, dass die Verfassung dem internationalen Recht vorgeht. Und im Staatsrechtslehrbuch von Häfelin/Haller, während Jahrzehnten die “Bibel” des Staatsrechts, hiess es früher: “Ihr [der Bundesverfassung] gebührt der Vorrang gegenüber den Staatsverträgen.” Die Selbstbestimmungsinitiative lehnt sich fast wörtlich an diese Grundsätze an: “Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.”
Schutz der Menschenrechte durch unsere Bundesverfassung
Die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative sehen die Menschenrechte gefährdet. Zu Unrecht. Der Schutz der Menschenrechte ist in der Schweiz zum einen durch die Grundrechte in unserer Verfassung garantiert. Sie sind in Artikel 7-36 festgeschrieben, entsprechend dem Willen von Volk und Ständen. Wenn die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative einen Angriff auf die Menschenrechte befürchten, sollten sie bedenken, dass es die Bürgerinnen und Bürger selber waren, die die Menschenrechte in unsere Verfassung aufgenommen haben. Die humanitäre Tradition der Schweiz, den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz gab es schon lange, bevor es den internationalen Menschenrechtsschutz gab.
Dynamische Rechtsauslegung durch “Strassburg”
Zum andern gilt in der Schweiz die EMRK, und daran ändert die Selbstbestimmungsinitiative nichts. Die Richter in Strassburg legen die EMRK jedoch extensiv und dynamisch aus. Alles kann zu einer Frage der Menschenrechte werden. Unter dem Titel der Menschenrechte schützt “Strassburg” Versicherungsbetrüger, Hausbesetzer und kriminelle ausländische Sozialhilfebezüger. (Man fragt sich: Welches Menschenrecht schützt eigentlich den rechtschaffenen Schweizer Bürger, der arbeiten geht, seine Familie über die Runden bringt und Steuern zahlt?) Unter dem Titel der Menschenrechte mischen sich die Richter in Strassburg in die Höhe der IV-Renten, die Kostentragung bei einer Geschlechtsumwandlung und in Fragen des Fluglärms, der Abfallentsorgung, des Sexualkundeunterrichts und des Umgangs mit streunenden Hunden ein.
Vorrang der Schweizer Verfassung
Solche Übergriffe aus Strassburg in nationale Angelegenheiten müssen wir wohl hinnehmen, weil damit für den Menschenrechtsschutz in Staaten gesorgt wird, die es mit den Menschenrechten nicht so genau nehmen wie die Schweiz; das kommt auch uns zugute. Doch muss gegenüber Übergriffen der Strassburger Richter in die schweizerische Souveränität eine rote Linie gezogen werden: Wo Gerichtsurteile Entscheiden von Volk und Ständen, also unserer Verfassung, widersprechen, müssen unsere Volksentscheide Vorrang haben. Das gilt in Deutschland genau gleich: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es Urteile aus Strassburg nicht umsetzen wird, wenn sie dem deutschen Grundgesetz widersprechen.
Minarettverbot in der Schweiz
Das Schweizer Stimmvolk hat entschieden, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen. Das muss auch gelten, wenn “Strassburg” das Minarettverbot für EMRK-widrig erklären sollte. Der Entscheid von fünf Millionen Stimmbürgern, getroffen im Anschluss an eine breite, gründliche öffentliche Diskussion, muss ein höheres Gewicht haben als der einsame Entscheid von sieben Richtern, die aus vagen Rechtsvorschriften politische Schlüsse für ein Land ziehen, von dessen politischem System sechs von ihnen kaum etwas verstehen. Denn sonst hätten wir – weltweit einzigartig – ein Verfassungsgericht, das über unserer eigenen Verfassung steht! Darum tritt übrigens die EU der EMRK nicht bei: Sie akzeptiert nicht, dass fremde Richter ihr Recht abschliessend auslegen, geschweige denn aufheben.
Keine politisierenden Richter
Die Menschenrechte gelten ohnehin nicht schrankenlos. Auch die Rechte gemäss der EMRK können eingeschränkt werden, das sagt die EMRK ausdrücklich so. Das muss auch so sein. Die Ausübung jeden Rechts hat seine Grenzen, nämlich die Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft. Zu jedem Recht gehören auch Pflichten, niemand hat nur Rechte. Die Religionsfreiheit gilt nicht grenzenlos, sondern es muss auf die anderen Religionen und den Religionsfrieden Rücksicht genommen werden. Der Familiennachzug gilt nicht grenzenlos, es ist Rücksicht zu nehmen auf die Steuerzahler im Gastland, die unter Umständen für die Sozialhilfe der Zugewanderten aufkommen müssen.
Wo die Grenzen dieser Grundrechte verlaufen, das sind politische Entscheide, und politische Entscheide sollen auf politischem Weg getroffen werden: durch das Parlament oder in einer Volksabstimmung. Wir wollen keine politisierenden Richter, weder eigene noch fremde. In politischen Fragen haben die Bürger das letzte Wort.
Mitsprache der Bürger als Menschenrecht
Die Mitsprache der Bürger im Staat ist übrigens ebenfalls ein Menschenrecht. Im Verlauf der Geschichte haben im Kampf für dieses Recht Unzählige ihr Leben gelassen. Volksentscheide zu missachten, den betroffenen Menschen das Stimmrecht wegzunehmen, sie mundtot zu machen, ist einer der grössten Angriffe auf die Menschenrechte überhaupt.
economiesuisse und die direkte Demokratie
Die anderen Parteien und die Wirtschaftsverbände sehen in der Selbstbestimmungsinitiative eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort. Die hinter economiesuisse stehenden Unternehmen – zu einem grossen Teil von ausländischen Investoren, CEO’s und Verwaltungsräten beherrschte Weltkonzerne – haben an der direkten Demokratie selbstverständlich keine Freude. Die direkte Demokratie ist für sie anstrengend. Denn die Unternehmen können ihre Anliegen bei den Politikern und Beamten in Bern, Brüssel und Paris einfacher platzieren und durchsetzen als in einer Volksabstimmung. Abstimmungskämpfe sind teuer, und kaufen lassen sich die Stimmbürger nachgewiesenermassen trotz allem nicht. Die Selbstbestimmungsinitiative will nun genau diesen Bürgern die Mitsprache weiterhin garantieren. Da muss man für die Übertreibungen und Märchen der Wirtschaftsverbände etwas Verständnis haben …
Die Mär von den 600 Verträgen
Ja, es ist eine Mär, wenn die Wirtschaftsverbände behaupten, 600 Verträge oder gar Tausende – die Initiativgegner scheinen sich nicht festlegen zu wollen – müssten neu ausgehandelt werden oder seien in Frage gestellt, wenn die Selbstbestimmungsinitiative angenommen wird. Denn all diese Verträge hätten gar nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn sie der Verfassung widersprechen würden. Gäbe es einen Widerspruch und die Verträge wären trotzdem abgeschlossen worden, dann wäre das ein Skandal! Aber gerade Wirtschaftsverträge, wie Freihandels- oder Investitionsschutzabkommen, sind im Einklang mit unserer Verfassung, denn wir haben eine liberale, marktwirtschaftliche Verfassung.
Volkswille ist verbindlich
Wenn aber Volk und Stände beschliessen, dass sie einen bestimmten internationalen Vertrag nicht mehr wollen oder nur noch mit Vorbehalten – wie dies mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative geschehen ist und mit der Annahme der Fair-Food-Initiative hätte passieren können –, dann ist dieser Volkswille verbindlich. Dann müssen Bundesrat und Parlament “für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung sorgen, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge”, wie es in der Selbstbestimmungsinitiative heisst.
Auch dies vollständig in Übereinstimmung mit dem vom Bundesrat noch 2012 vertretenen Standpunkt: “Kann die Schweiz ein Abkommen nicht mehr einhalten, so muss sie es kündigen, es sei denn, es könne neu verhandelt und an die neuen Bestimmungen des nationalen Rechts angepasst werden.” Das hat übrigens nichts mit Vertragsbruch zu tun, wie die Initiativgegner behaupten. Wer seinen Miet- oder Arbeitsvertrag kündigt, bricht den Vertrag nicht, sondern löst ihn auf. Das sollte auch ohne Rechtsstudium einleuchten.
Demokratie ist Herrschaft auf Zeit
Doch entstehe dadurch Rechtsunsicherheit, heisst es von Seiten der Initiativgegner. Wir würden damit unzuverlässig, niemand schliesse mehr mit uns einen Vertrag ab. Damit entlarven sich die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative einmal mehr als Gegner der direkten Demokratie. Selbstverständlich müssen die Stimmbürger auf frühere Volksentscheide zurückkommen können. Keine Generation von Stimmbürgern darf den nachkommenden Generationen auf alle Ewigkeit eine rechtliche Zwangsjacke anziehen. “Demokratie ist Herrschaft auf Zeit”, hat das deutsche Bundesverfassungsgericht festgehalten. Das Recht muss an veränderte Umstände und Ansichten angepasst werden können.
Wer darin Rechtsunsicherheit sieht, stempelt die Bürger als launisch und dümmlich ab, als würden sie ohne Grund heute so und morgen anders entscheiden. Wer Demokratie mit Rechtsunsicherheit gleichsetzt, qualifiziert seine Mitbürger als Risikofaktor für unser Land ab. Ein erbärmliches Menschenbild, das die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative in sich tragen.
Demokratie als Garantin für liberale Wirtschaft
Dabei sind es die Bürger, die sich immer wieder für eine freiheitliche Wirtschaft ausgesprochen haben. Sie wollen keine staatlich verordneten fünf Wochen Ferien, kein staatliches Lohndiktat im Sinne von 1:12, kein Grundeinkommen, keine staatlichen Regeln zur Ernährung, keinen durchregulierten Arbeitsmarkt. Die Gegner der Selbstbestimmung drohen, wir würden mit der Annahme der Initiative in die Isolation geraten. Dabei sind es die Bürger, die immer wieder für eine offene Schweiz gestimmt haben, namentlich für die bilateralen Verträge. Aber sie sind eben auch gegen Masslosigkeit und haben darum entschieden, dass wir die Kontrolle über die Zuwanderung nicht aus der Hand geben wollen.
Die demokratische Ordnung sorgt zudem auch dafür, dass die Wirtschaft ihre Verankerung in der Gesellschaft nicht verliert und der soziale Friede erhalten bleibt. Es ist kein Fehler, wenn dank der direkten Demokratie gewisse Exzesse des Kapitalismus korrigiert werden.
Internationale Regulierung als Risikofaktor
In Wirklichkeit ist nicht der schweizerische Souverän der Risikofaktor, der unserem Wirtschaftsstandort Rechtsunsicherheit bringt. Sondern es ist das internationale Recht, das Beamte der UNO, der OECD, der EU und zahlloser anderer internationaler Organisationen am Laufband produzieren: immer neue Vorschriften für die Banken, immer neue Regeln über die Besteuerung der Unternehmen, die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Produktesicherheit von Alltagsgegenständen wie Spielsachen und Grillhandschuhen usw. Kein Wunder, hat Avenir Suisse festgestellt, dass die immer stärkere Regulierung der Unternehmen in der Schweiz zu mehr als der Hälfte von internationalen Organisationen kommt, einschliesslich der EU.
All diese Vorschriften werden von Beamten geschaffen, die sich keiner Wahl oder Wiederwahl stellen und niemals für ihr Tun geradestehen müssen. Demgegenüber heisst Demokratie, dass die, die die Gesetze machen, die Folgen ihres Tuns selber mittragen müssen und dass Parlamentarier bei den nächsten Wahlen zur Rechenschaft gezogen werden können. Demokratisch geschaffenes Recht ist darum wirtschaftsfreundliches Recht. Die direkte Demokratie ist ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz. Wir sind gerade daran, ihn zu verspielen.
Selbstbestimmung ist kein SVP-Anliegen, sondern ein Anliegen der Schweiz
Wenn die SVP für die direkte Demokratie kämpft, kämpft sie nicht nur für ihre Anliegen, sondern sie kämpft für die Schweiz. Es ist richtig, dass in der Vergangenheit vor allem mit der Masseneinwanderungsinitiative und der Ausschaffungsinitiative zwei Anliegen der SVP mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts nicht oder nicht richtig umgesetzt wurden. Und auch den schädlichen, verfassungswidrigen UNO-Migrationspakt wird die SVP allein bekämpfen müssen.
Die Beschneidung der direkten Demokratie, der Entzug des Stimmrechts kann aber jedes politische Lager, jede gesellschaftliche Gruppe treffen. Die Linken, wenn sie sich für den Schutz der Löhne der Arbeitnehmer einsetzen, dies aber in Zukunft nicht mehr tun können, weil ihre Forderungen dem EU-Recht widersprechen. Die Grünen, wenn sie sich für strengere Regeln für den Tierschutz einsetzen als im internationalen Recht, für strengere Regeln zur Ernährung als im internationalen Recht. Das Gewerbe, wenn bei öffentlichen Beschaffungen wieder vermehrt heimische Unternehmen statt Anbieter aus Billiglohnländern zum Zug kommen sollen. Die Landwirtschaft, wenn sie im Fall einer weiteren Öffnung der Grenzen für Lebensmittel auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen ist.
Sie alle mögen heute damit einverstanden sein, dass bestimmte Volksentscheide nicht umgesetzt werden, weil ihnen diese nicht gepasst haben. Aber sie werden morgen selber zu spüren bekommen, was es heisst, nicht mehr mitbestimmen zu können, und sie werden bereuen, dass sie sich bei der Entmachtung der Stimmbürger und der kalten Abschaffung der direkten Demokratie beteiligt haben.
Erschienen im „Der Zürcher Bote“, Ausgaben 41/42/43_2018

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