JA zur Mietrechtsrevision betreffend Eigenbedarf
Vor neun Jahren hatte die «Stiftung für Altersgerechtes Wohnen» in einer Zürcher Agglomerationsgemeinde einem jungen Ehepaar eine Einliegerwohnung vermietet, die eigentlich für Mitarbeiter des Wohnheims errichtet worden war. Mittlerweile sind die drei Kinder in der Gemeinde eingeschult, aber die Eigentümerin benötigt diese Wohnung für ein neues Mitarbeiterpaar, das ihrem Zweck, «alten Leuten als Wohn- und Verpflegungsstätte zur Verfügung zu stehen», dienen soll. Die gemeinnützige Organisation macht also «Eigengebrauch» geltend.
Die meisten Schweizer sind Mieter, von einem Eigenbedarf bedroht dürften aber nur jene sein, die ein Einfamilienhaus oder eine spezielle Wohnung bewohnen oder gewerblich zur Miete sind. Bild: Barbara Steinemann
Dieser Sachverhalt spielt sich momentan im Zürcher Unterland ab. Vermieter haben das Recht, Mietverhältnisse von Häusern, Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten mit einer Eigenbedarfskündigung aufzulösen, wenn sie das Mietobjekt selbst oder für nahe Verwandte nutzen wollen.
Klare Regelungen bei Eigenbedarf
Der Begriff «Eigenbedarf» wird heute von den Gerichten sehr restriktiv ausgelegt. Das ist die Kritik, die eine breite Parlamentsmehrheit zu dieser ganz kleinen Änderung des Obligationenrechts bewogen hat. Neu sollen die Voraussetzungen dafür leicht gelockert werden: Ersetzt wird die Formulierung «dringender Eigenbedarf» durch «bei objektiver Beurteilung bedeutender und aktueller Eigenbedarf» in einer einzigen Norm des Obligationenrechts, den die Gerichte anders als bisher auslegen sollen. Diese juristische Nuance wäre eigentlich nicht der Rede wert, wenn nicht der Mieterverband, flankiert von den linken Parteien und den Gewerkschaften, mit dem schwersten Geschütz, den unsere direkte Demokratie zu bieten hat, aufgefahren wäre: dem Referendum. Es ist eines von zwei Referenden gegen Kleinstrevisionen im Mietrecht, über die wir am 24. November an der Urne befinden. Die andere Revision betrifft die genauere Regelung der Untermiete. Beide Kampagnen laufen unter dem Titel «Einfacher rauswerfen, um Mieten zu erhöhen?». Weil diese Revision nur das Verfahren vor Gericht betrifft, kann auch kein Eigentümer unter falschem Vorwand eine Kündigung aussprechen, um eine Miete zu erzielen, die man auch nicht erhöhen kann, wie der Mieterverband reisserisch anprangert; denn dort stellt ein Richter fest, ob die Begründung des Eigenbedarfs wahr und plausibel ist. Stellt sich bei der Schlichtungsverhandlung heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, ist sie missbräuchlich und die Kündigung nichtig.
Recht auf Nutzung des Eigentums bewahren
Wer ein vermietetes Einfamilienhaus in der Absicht erwirbt, dieses selbst zu bewohnen, wer seiner betagten Mutter eine Parterre-Wohnung verschaffen oder wer als Gewerbler in der neu gekauften Liegenschaft seine Geschäftstätigkeit ausüben will, soll nicht jahrelang warten müssen. Schliesslich schützt unsere Bundesverfassung das Eigentum der Bürger. Das Recht zur Erstreckung des Mietverhältnisses wird nicht angetastet, Härtefälle bleiben auch mit dieser Revision möglich. Der Schutz der Interessen der Mieterinnen und Mieter ist also weiterhin gewährleistet. In mehr als der Hälfte der Schlichtungsfälle können sich die Mietparteien einigen, sodass es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommt. Und wie viele Fälle und Gerichtsfälle diese Revision betrifft, steht in den Sternen, denn die Zahl der geltend gemachten Prozesse um den Eigenbedarf wird nicht statistisch erhoben. Auch dies deutet darauf hin, dass es sich um eine Nichtigkeit handelt.
Deutliche Verhältnisse im Parlament
Mit diesem Referendum sollten Mieter gegen Hauseigentümer ausgespielt werden. Die Revision fiel ins Wahljahr, und mit dem Feindbild Vermieter und linken Schlagworten haben SP, Grüne, Gewerkschaften und der Mieterverband neue Themen gefunden. Ihr Kampf gilt dem Fernziel der Verstaatlichung des Immobilienmarktes, und diese zwei Kleinstrevisionen sollen schon einmal die Stimmung ausloten. Hinter dieser Vorlage steht der Bundesrat und eine klare Mehrheit aus SVP, FDP, Mitte und Grünliberalen, entsprechend fiel im Nationalrat das Ergebnis mit 123 Ja zu 72 Nein, im Ständerat mit 33 zu 11, aus.