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JA zur Mindeststeuer für Grossunternehmen

OECD-MINDESTSTEUER

Die OECD und die G20 möchten die Regeln  zur Besteuerung von grossen Konzernen  anpassen. Gemeinsam haben  sie im Herbst 2021 ein entsprechendes  Projekt verabschiedet, dem sich die  Schweiz zusammen mit rund 140 Staaten  angeschlossen hat. Internationale  Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz  ab 750 Millionen Euro müssen  deshalb in Zukunft in jedem Land  eine Gewinnsteuer von mindestens 15  Prozent bezahlen. Die Mindestbesteuerung  ist für die jeweiligen Länder  keine Pflicht. Setzt die Schweiz die  OECD-Mindeststeuer allerdings nicht  um, dürfen andere Staaten die betroffenen  Grossunternehmen in ihren Ländern  nachbesteuern, bis die 15 Prozent  erreicht sind.  Gemäss einer Schätzung des Bundes  sind rund 200 Schweizer Grossunternehmen  sowie ungefähr 2000 ausländische  Unternehmen mit Aktivitäten  in der Schweiz von der Mindeststeuer  betroffen. Für KMU und Unternehmen,  welche nur national tätig sind, ändert  sich nichts. Die Mehreinnahmen durch  die höhere Besteuerung von Grossunternehmen  werden vom Bund auf rund  1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt.  25 Prozent dieser Einnahmen stehen  dem Bund zu und 75 Prozent gehen an  die Kantone, welche ihre Gemeinden  angemessen beteiligen müssen. Bund,  Kantone und Gemeinden haben die  Aufgabe, ihren erhaltenen Anteil sinnvoll  für die Bevölkerung und zur Förderung  der Standortattraktivität einzusetzen.  Die Gegner sind der Meinung, dass  die Vorlage den Steuerwettbewerb der  Kantone verstärken würde. Sie gehen  davon aus, dass das Parlament bei einer  Ablehnung zeitnah eine neue Vorlage  mit einer anderen Verteilung der Einnahmen  ausarbeiten wird, welche den  Steuerwettbewerb unter den Kantonen  dämpfen würde. Allerdings wird es gemäss  Bundesrat zeitlich praktisch nicht  möglich sein, die geplante Ergänzungssteuer  bei einer Ablehnung der Vorlage  im Juni auf Anfang 2024 einzuführen.  Ohne rechtzeitige Umsetzung der  Mindestbesteuerung würde die Schweiz  jedoch einen erheblichen Teil an Steuereinnahmen  ans Ausland verlieren.  Von den zusätzlichen Steuereinnahmen  und vom Erhalt der Standortattraktivität  profitiert die ganze Schweiz. Zudem  ist über den nationalen Finanzausgleich  sichergestellt, dass alle Kantone von  den Mehreinnahmen profitieren. Mit  einem JA zur Vorlage ist die Schweiz  im Einklang mit den internationalen  Standards und die betroffenen Grossunternehmen  erhalten Rechtssicherheit.

über den Autor
Tiziana Meier
SVP (ZH)
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