JA zur Mindeststeuer für Grossunternehmen
OECD-MINDESTSTEUER
Die OECD und die G20 möchten die Regeln zur Besteuerung von grossen Konzernen anpassen. Gemeinsam haben sie im Herbst 2021 ein entsprechendes Projekt verabschiedet, dem sich die Schweiz zusammen mit rund 140 Staaten angeschlossen hat. Internationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro müssen deshalb in Zukunft in jedem Land eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent bezahlen. Die Mindestbesteuerung ist für die jeweiligen Länder keine Pflicht. Setzt die Schweiz die OECD-Mindeststeuer allerdings nicht um, dürfen andere Staaten die betroffenen Grossunternehmen in ihren Ländern nachbesteuern, bis die 15 Prozent erreicht sind. Gemäss einer Schätzung des Bundes sind rund 200 Schweizer Grossunternehmen sowie ungefähr 2000 ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in der Schweiz von der Mindeststeuer betroffen. Für KMU und Unternehmen, welche nur national tätig sind, ändert sich nichts. Die Mehreinnahmen durch die höhere Besteuerung von Grossunternehmen werden vom Bund auf rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 25 Prozent dieser Einnahmen stehen dem Bund zu und 75 Prozent gehen an die Kantone, welche ihre Gemeinden angemessen beteiligen müssen. Bund, Kantone und Gemeinden haben die Aufgabe, ihren erhaltenen Anteil sinnvoll für die Bevölkerung und zur Förderung der Standortattraktivität einzusetzen. Die Gegner sind der Meinung, dass die Vorlage den Steuerwettbewerb der Kantone verstärken würde. Sie gehen davon aus, dass das Parlament bei einer Ablehnung zeitnah eine neue Vorlage mit einer anderen Verteilung der Einnahmen ausarbeiten wird, welche den Steuerwettbewerb unter den Kantonen dämpfen würde. Allerdings wird es gemäss Bundesrat zeitlich praktisch nicht möglich sein, die geplante Ergänzungssteuer bei einer Ablehnung der Vorlage im Juni auf Anfang 2024 einzuführen. Ohne rechtzeitige Umsetzung der Mindestbesteuerung würde die Schweiz jedoch einen erheblichen Teil an Steuereinnahmen ans Ausland verlieren. Von den zusätzlichen Steuereinnahmen und vom Erhalt der Standortattraktivität profitiert die ganze Schweiz. Zudem ist über den nationalen Finanzausgleich sichergestellt, dass alle Kantone von den Mehreinnahmen profitieren. Mit einem JA zur Vorlage ist die Schweiz im Einklang mit den internationalen Standards und die betroffenen Grossunternehmen erhalten Rechtssicherheit.