Kanton Zürich will Biken im Wald besser regeln
Mit einem Mountainbike-Konzept will der Kanton Zürich ein attraktives und bedarfsgerechtes Angebot schaffen. Dieses basiert auf einem umfangreichen Rechtsgutachten, das klare Regeln festlegt.

Im Wald gilt grundsätzlich ein Verbot für alle angetriebenen Fahrzeuge. Trotzdem dürfen bei solchen Vorschriftsschildern Biker mit konventionellem sowie E-Antrieb fahren. Bild: zVg
Rund 100 000 Zürcher sind regelmässig mit einem Mountainbike unterwegs. Viele davon auch im Wald, wo sich immer mehr Konflikte anbahnen. In den Wäldern angrenzend an die urbanen Gebiete gibt es immer wieder Konflikte, weil wild angelegte Bikertrails die Waldbesitzer und Bewirtschafter immer wieder verärgern. Es kommt aber auch immer mehr zu Konflikten zwischen Wanderern und Bikern. Der Regierungsrat spricht dabei gar von einem steigenden Nutzungsdruck, welcher vermehrt zu sozialen und ökologischen Konflikten zwischen den Interessengruppen und der Natur führt. So kam es auf dem Kohlfrist im nördlichen Weinland schon mehrmals auf einem Wanderweg zu Aktionen, wo Unbekannte als Fallen Nägel in den Boden einlegten, um den Bikern ihren Spass zu nehmen. Gemäss geltendem Recht macht sich die Urheberschaft bei einem dadurch verursachten Unfall straf- und zivilrechtlich haftbar.
Entsprechend ist das Biken zu einem eigentlichen Politikum geworden. Mit dieser durchaus umfangreichen Problematik rund um das Biken im Wald beschäftigte sich im Kanton Zürich unter der Leitung der Fachstelle Veloverkehr eine 35-köpfige Kommission sowie der Regierungsrat. In dieser Fachkommission waren einerseits Personen aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, andererseits auch Waldeigentümer und Velofahrer vertreten. Konkret waren die Ämter für Mobilität, für Landschaft und Natur, für Raumentwicklung, für Sport und für Tiefbau vertreten. Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Kantone basierend auf dem Bundesgesetz über Velowege (VWG) verpflichtet sind, behördenverbindlich ein Netz für Mountainbiker zu planen, festzulegen und umzusetzen.
Basierend auf einem Rechtsgutachten, ebenfalls mit Bezug auf die nationale Gesetzgebung, hat der Regierungsrat geklärt, was mit einem Bike im Wald alles erlaubt ist. Dieses kommt zum Schluss, dass es auf allen auf der Swisstopo- Karte verzeichneten Wegen zulässig ist, diese mit einem Bike zu befahren. Mögliche signalisierte Fahrverbote können diese Freiheit aber einschränken. Auf allen anderen Pfaden oder abseits von Wegen ist das Mountainbiken nicht gestattet. «Wilde Trails verletzen das Eigentum der Waldeigentümerschaft und verstossen gegen die Wald- und Baugesetzgebung», so das Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Der Regierungsrat legt auch Wert darauf, dass Wanderer und Fussgänger immer Vortritt haben. Konkret: Trampelpfade oder Rückegassen dürfen nicht befahren werden. Ist eine Waldstrasse oder ein Waldweg mit einem allgemeinen Fahrverbot ausgeschildert, so dürfen sie auch nicht mit einem Mountainbike befahren werden; dieses muss gestossen werden.
Haftungsfragen auf Bundesebene geregelt
Grundsätzlich stellt sich immer die Frage der rechtlichen Aspekte betreffend Sicherheit und Unfälle. Hier stützt sich der Kanton auf eine Fachschrift aus dem ASTRA ab, welche sich mit der Haftung bei Unfällen auf Mountainbike- Weginfrastruktur beschäftigt. Grundsätzlich gilt eine hohe Eigenverantwortung und Bikende haben Unfälle grundsätzlich selber zu verantworten. Doch es gibt auch für signalisierte Mountainbike- Wege für die zuständigen Behörden eine Pflicht, die Wege zu sichern. Dies heisst, dass Bikende vor atypischen und fallenartigen Gefahren geschützt werden müssen. Konkret werden in dieser Schrift morsche Geländer, schadhafte Brücken oder instabile Wegtrassees erwähnt. Hingegen besteht für Waldeigentümer kein Haftungsrisiko, wenn sich beim Befahren von wilden Trails Unfälle ereignen. Zudem wird auch im Umgang mit Bewirtschaftenden im Wald darauf hingewiesen, dass diese darauf vertrauen können, dass sich die Bikenden an die Verkehrsregeln halten und mit der gebotenen Vorsicht unterwegs sind.
Neue Bikertrails sind anspruchsvoll
Das Mountainbike-Angebot muss aber immer räumlich abgestimmt und eingebettet sein. Neue Strecken und Singletrails sind ausserhalb von Biotopen von nationaler Bedeutung und grundsätzlich auch ausserhalb von Schutzgebieten zu erstellen. Zudem ist auch ein sehr sensibler Umgang mit der Natur und Landschaft gefordert. Denn der Kanton plant Grosses. So sollen für rund 400 bis 600 km Routen projektiert und realisiert werden, wobei der Kanton die Kosten inklusive Unterhalt übernimmt. Für das Anlegen und den Unterhalt von rund 150 bis 250 km Singletrails innerhalb der Fokusräume teilen sich Kanton und Gemeinden die Kosten. Für eigentliche Mountainbike-Strecken inklusive Trailcenter im Umfang von 50 bis 80 km trägt der Kanton die Hälfte aller Kosten. Die andere Hälfte haben die Gemeinden und allenfalls Dritte aufzubringen. Für eigentliche Mountainbike-Anlagen, wo von 25 in allen Fokusräumen die Rede ist, haben die Gemeinden aufzukommen. Da es sich aber um Sportanlagen im Wald handelt, können Gelder aus dem Sportfonds angefordert werden.
Zugleich sind alle Bedürfnisse bei der Planung von neuen Mountainbike-Infrastrukturen zwingend zu beachten. Die Partizipation aller relevanten Beteiligten sowie das Einverständnis der Grundund Waldeigentümer sind sicherzustellen. Hier fordert der Regierungsrat einen respektvollen Umgang aller Wegund Waldnutzenden untereinander, welcher auch das gegenseitige Verständnis fördern muss. Zudem ist eine Verträglichkeit und Schonung von Natur, Landschaft und Kulturdenkmälern anzustreben. Ebenfalls ist die Sicherheit für Weg- und Waldnutzende unerlässlich. Denn hier ist grosser Handlungsbedarf vorhanden. Der Regierungsrat spricht gar von der grössten Herausforderung bezüglich des Wissensstands: «Die Nutzenden wissen heute teilweise nicht, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.»