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SVP-Delegiertenversammlung: Kampf für eine ausgeglichene Standesstimme

An der kantonalen Delegiertenversammlung im Riverside in Glattfelden haben 240 Delegierte mit Applaus Hans-Ueli Vogt zum Ständeratskandidaten für den Zweiten Wahlgang gewählt.

An der kantonalen Delegiertenversammlung im Riverside in Glattfelden haben 240 Delegierte mit Applaus Hans-Ueli Vogt zum Ständeratskandidaten für den Zweiten Wahlgang gewählt. Der Kanton Zürich muss nach der Wahl des SP-Ständerates mit Hans-Ueli Vogt eine ausgeglichene Standesstimme erhalten, sagte der Kandidat unter grossem Applaus der Delegierten.
Der örtliche SVP-Gemeinderat Stefan Betschart konnte in einer SVP-Hochburg 240 Delegierte und zahlreiche Gäste begrüssen. In einer fulminanten Rede steckte Hans-Ueli Vogt das Ziel für den Zweiten Wahlgang für den Ständerat ab: “Ich kandidiere nicht für die Partei und nicht für mich, sondern weil wir es den Menschen im Kanton Zürich, die sich am vorletzten Wochenende für unsere Politik entschieden haben, schulden“, sagte er.
Nein zur Lohndumping-Initiative
Mit 193 gegen 1 Stimme beschlossen die Delegierten zudem die Nein Parole zur Kantonalen Lohndumping- Initiative der Gewerkschaft Unia. Für die Initianten stellte SP-Kantonsrat Thomas Marthaler aus Zürich die Initiative vor. SVP-Kantonsrat Martin Arnold stellte klar, dass dieses Volksbegehen gefährlich sei. Allein auf der Basis von Unterstellungen und Vermutungen soll es nach der Initiative möglich sein, Baustellen zu schliessen. Es stelle damit alle Unternehmen unter Generalverdacht. Die heute bundesrechtlichen Bestimmungen bieten bereits sehr wirksame und bewährte Massnahmen zur Verhinderung von Lohndumping. Inder Diskussion erinnerte alt Nationalrat Ueli Schlüer daran, dass die Lohndumping-Frage erst durch die Personenfreizügigkeit entstanden sei. Die Gewerkschaften hätten damals die Personenfreizügigkeit unterstützt statt bekämpft.
Das Recht durchsetzen
Ende Februar 2016 wird auch über die Durchsetzungsinitiative der SVP abgestimmt. Nationalrat Gregor Rutz machte klar, dass diese Initiative notwendig sein, um Verfassungsrecht durchzusetzen. Das Parlament habe sich über das Ja des Schweizer Volkes zur Ausschaffungsinitiative foutiert. Mit der jetzigen Initiative würde eine Ausschaffung der Täter bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) vollzogen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Entführung, Brandstiftung usw.).
Rede Hans-Ueli Vogt (PDF)

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