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Kassensturz im Elfenbeinturm

Steuergelder sind von der Bevölkerung hart erarbeitet worden. Der Staat muss damit sorgsam umgehen. Das Stadtzürcher Polit-Establishment verschleudert jedoch enthemmt Gelder. Das Credo ist: «Es ist ja nicht meines – sondern das Geld der anderen».

Hohe Abgangsentschädigungen für meist linke Politiker sorgen immer wieder für Skandale in der Stadt Zürich. (Bild: AdobeStock)

Wiederholt verrechnet Schwindelerregende Baukran-Horizontansicht, ratternde Betonmischer, hyperrege Bautätigkeit mit exzessiven Kostenüberschreitungen. Das Kongresshaus, die Wache Nord, brandaktuell das Sportzentrum Oerlikon: Einst für Fr. 190 Mio. budgetiert, soll’s nun plötzlich ein Luxus- Badetempel werden. Die neue (Ver-) Rechnung: Fr. 400 Mio. Wo bleiben Vernunft und Zweckmässigkeit?

Schulden auftürmen

Kürzlich wurde das Budget 2024 mit Fr. 10,96 Mia. verabschiedet. Vor zehn Jahren waren es noch smarte Fr. 8,4 Mia. Zudem wird 2024 neuerliches Fremdkapital von Fr. 2,1 Mia. benötigt, trotz sprudelnden Steuereinnahmen. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.

Ohne Skrupel

Ausserdem Stadtparlamentarier, welche sich selbst bevorzugen. Jeder Gemeinderat erhält für ein ca. 20-Prozent-Arbeitspensum eine jährliche Entschädigung von ca. Fr. 15 000. Eine Mehrheit (SP, Grüne, AL, GLP, Mitte, EVP) will sich nun selbst mehr Geld zuschanzen. Enthemmte Stimmen plädieren gar für eine Verdoppelung. Masslos. Die SVP hat dies dezidiert abgelehnt!

Freizügiges Entschädigungsregime

Wir möchten auch keine goldenen Fallschirme. Fürstliche Abgangsentschädigungen gehören abgeschafft. Stadträte und andere Behördenmitglieder erhalten beim Ausscheiden wegen Rücktritt, Nichtwiederwahl oder Ähnlichem eine Abgangsentschädigung. Das Entschädigungsregime der Stadt Zürich lässt aufhorchen. In den letzten 15 Jahren wurden Fr. 7,1 Mio. an 21 ehemalige Behördenmitglieder gezahlt. Ein bedeutendes Beispiel war SP-Stadträtin Claudia Nielsen. Sie war freiwillig nicht mehr zur Wiederwahl angetreten und erhielt dafür eine Abfindung von über Fr. 850 000.

Volkspartei handelt

Eine SVP-Volksinitiative will die Abgangsentschädigungen eliminieren. Erstens, weil die Löhne der Amtsträger bereits sehr hoch sind. Zweitens, freiwilliges Ausscheiden darf keine Abgangsentschädigung nach sich ziehen. Drittens, die Behördentätigkeit setzt eine fachliche Qualifikation voraus, aufgrund derer die Personen in die Ämter gewählt wurden. Diesen Personen ist es zuzumuten, ihre berufliche Neuorientierung zu organisieren. Die Ausnahme soll sein, dass eine Entschädigung einzig Stadträten vorbehalten bleibt. Dies jedoch nur bei unfreiwilligem Ausscheiden mit maximal einem Jahreslohn als Abgangsentschädigung.

Vorsicht, eine Attrappe

Mit der Abstimmung vom 3. März. 2024 wird entschieden, ob die Reduktion von Abgangsentschädigungen mit der Volksinitiative oder einem Gegenvorschlag umgesetzt wird. Der Gegenvorschlag suggeriert, dass die Abgangsentschädigungen auf die Mitglieder des Stadtrats begrenzt werden. Das ist eine Halbwahrheit. Denn die anderen Behördenmitglieder wie Datenschutzbeauftragte, Ombudsmann, Stadtammann, Friedensrichter und die Schulpräsidien werden zwar mit dem Gegenvorschlag aus der Verordnung für Abgangsentschädigungen entfernt, um diese dann anschliessend in die Verordnung vom Personalrecht zu überführen. Doch damit noch nicht genug. Skandalös ist, dass zum heutigen Zeitpunkt noch unklar ist, wie grosse Abfindungen diesen anderen Behördenmitgliedern dann bezahlt werden müssen. Fazit: Man gibt vor, die Abgangsentschädigungen auf die Stadträte zu begrenzen. Durch den Hinterausgang schleust man die anderen Behördenmitglieder ins Personalrecht. Für den Souverän herrscht Verschleierung, statt Transparenz und Klarheit. Wir alle können dem frivolen Establishment am 3. März 2024 eine gelbe Karte zeigen. Das Verdikt: Verschleuderung von Steuergeld.

Quellen austrocknen

Seit Jahren fordern wir eine Steuerfuss- Senkung. Der freizügigen Wohlstandsregierung muss das Geld entzogen werden. Ansonsten wird es verscherbelt. Denn der Staat kann kein Geld verteilen, wenn er keines hat. Er kann nur umverteilen: Was er den einen gibt, muss er anderen wegnehmen.

über den Autor
Martin Götzl
SVP (ZH)
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