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Kein Grund für Freudentänze

Für Jubel besteht jedoch keinerlei Veranlassung: Für das laufende Jahr zeichnen sich stark rückläufige Steuereinnahmen ab. Die vom Kantonsrat für das Jahr 2002 – gegen den Willen der SVP-Fraktion – beschlossene Aufwandsteigerung von 800 Millionen Franken (dies entspricht 26 Steuerprozenten) gegenüber dem Vorjahr, sind so nicht finanzierbar. Es ist deshalb dringend notwendig, die Staatsauf- gaben endlich massiv und dauerhaft zu reduzieren.
Die SVP sieht keinen Anlass, von ihren konkreten Forderungen zu den Voranschlägen 2003/04 abzu- weichen:
– Die SVP verlangt die Reduktion der Staatsausgaben um 1.2 Mia. Franken in zwei Schritten: Ab 2004 darf der budgetierte Aufwand den Betrag von 10 Mia. Franken (inkl. interne Verrechnungen) nicht über- schreiten.
– Der Regierungsrat hat unverzüglich einen Massnahmenplan mit mehreren Varianten zur Kostensen- kung auf das genannte Niveau vorzulegen. Dabei hat er die von ihm favorisierte Variante zu bezeichnen.
– Die Gesamtlohnsumme ist auf dem Stand des Jahres 1999 zu plafonieren.
– Die Gewinne aus der Veräusserung von Staatsvermögen (Privatisierungsgewinne, Verkäufe, etc.) sind ausschliesslich für die Schuldentilgung zu verwenden.
– Im Hinblick auf die angestrebte Steuerreduktion von 20 Prozent ist nach der bereits erfolgten Reduktion von 3 Prozent des kantonalen Steuerfusses und der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen der Steuerfuss bei der Neufestsetzung im Herbst 2002 entsprechend weiter zu reduzieren. Der genaue Betrag ist noch abhängig vom Ausmass der im Rahmen der anstehenden Steuergesetzrevisionen erreichten Steuererleichterungen.Staatsrechnung 2001 des Kantons Zürich
Die SVP des Kantons Zürich hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Staats- rechnung des Kantons Zürich nicht negativ ausgefallen ist. Der Mehraufwand wurde allerdings kompensiert von ausserordentlichen Faktoren: Mehrerträge aus Nachträgen an direkten Steuern für frühere Jahre von 440 Millionen Franken sowie aus Anteilen der direkten Bundes- steuer und der Verrechnungssteuer von rund 100 Millionen Franken.

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