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Kein Monopol für Juristen – NEIN zur Abschaffung des Laienrichtertums

Ein breit abgestütztes Komitee bekämpft das neue Gerichts- und Behördenorganisationsgesetz, gegen das das Referendum ergriffen wurde. Bei der Abstimmung vom 5. Juni 2016 geht es um die Abschaffung des bewährten Laienrichtertums auf Bezirksebene. Laienrichterinnen und Laienrichter leisten eine gute Arbeit. Der Bevölkerung darf die Wahlfreiheit nicht genommen werden.

Ein breit abgestütztes Komitee bekämpft das neue Gerichts- und Behördenorganisationsgesetz, gegen das das Referendum ergriffen wurde. Bei der Abstimmung vom 5. Juni 2016 geht es um die Abschaffung des bewährten Laienrichtertums auf Bezirksebene. Laienrichterinnen und Laienrichter leisten eine gute Arbeit. Der Bevölkerung darf die Wahlfreiheit nicht genommen werden.
Katharina Schafroth, Präsidentin der Konferenz der nicht vollamtlichen Bezirksrichter (KNVB), betont an einer Medienkonferenz, dass mit einem klaren Nein die Auswahl zwischen Juristen und Nichtjuristen gewährt bleibe. Laienrichterinnen und Laienrichter würden seit 1996 faktisch als Einzelrichter vorwiegend in Familiensachen (Eheschutz, Scheidungen, Abänderungen von Eheschutz und Scheidungen, Vaterschaftsprozesse) eingesetzt. Bei solchen Verhandlungen mit Menschen in schwierigen Situationen sei es das wichtigste Ziel, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. „Dabei steht das juristische Wissen häufig im Hintergrund, es sind vor allem menschliche Qualitäten gefragt“, so die KNVB-Präsidentin.
Jürg Trachsel, Fraktionspräsident der SVP, bekämpft diese unverhältnismässige Vorlage, da sie zur Schwächung der Freiheit führt. Die Wahlfreiheit des Stimmbürgers sei kein alter Zopf, sondern habe mit Sachlichkeit zu tun. Das vorliegende Gesetz offenbare ein bedenkliches Demokratie- und Gewaltentrennungsverständnis. Mit einem klaren Nein zu dieser Gesetzesvorlage sei eine weitere Auswahl zwischen Juristen und Nichtjuristen gesichert, so Trachsel. „Sagen Sie Nein zu dieser Einschränkungsvorlage, die nur in eine Richtung führt, nämlich die Entfernung der Staatsgewalt Judikative von der Bevölkerung“, so Trachsel.
Kantonsrat Hans Egli, Parteipräsident der EDU, wendet sich gegen bürgerfremde Richterinnen und Richter und gegen den Professionalisierungszwang. „Ein Laienrichter ist in der Lage, den Fall in seinen Einzelheiten zu erfassen, sich darüber eine Meinung zu bilden und das Recht darauf anzuwenden“, so Egli. Laienrichter fällten nicht schlechtere Urteile als Profirichter. Egli kritisiert, dass bei Urteilen von so genannten Profis manchmal der gesunde Menschenverstand fehle. So hat zum Beispiel das Verwaltungsgericht einem 26jährigen Nigerianer eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, damit dieser zu seiner 18 Jahre älteren und taubstummen Schweizer Ehefrau ziehen kann. Es gebe zwar Hinweise für eine Scheinehe, insgesamt spreche aber einiges für eine Liebesheirat, meinte das Gericht.
„Was hat denn bis jetzt am Laienrichterum nicht geklappt?“, fragt Kantonsrat Peter Reinhard, Fraktionspräsident EVP. Die Laienrichter hätten die Herausforderungen immer offensiv angenommen und nach einer persönlichen Einführung die Gesetzesänderungen in Weiterbildungen übernommen. Das Gesetz baue die Demokratie ab und nehme der Bevölkerung eine Auswahlmöglichkeit. Es verhindere eine Durchmischung von verschiedenen Gedanken bei der Beurteilung von Rechtsfällen und sei deshalb „einfach überflüssig“, so Reinhard.
Fabian Molina, Präsident der JUSO Schweiz, wendet sich ebenfalls gegen das Gesetz. Die hohe Identifikation der Bürgerinnen und Bürgern mit dem Schweizer Staat sei wichtig und nicht zuletzt auf die direkte Nähe von Entscheidenden und von Entscheiden Betroffenen zurückzuführen. „Im Zweifel sollte das Milizsystem nicht geschwächt werden“, sagte Fabian Molina anlässlich der Medienkonferenz des Komitees gegen die Abschaffung des Bezirksrichtertums. „Schaffen wir das Laienrichtertum nicht leichtfertig ab, sondern erlauben wir auch weiterhin die gesellschaftliche Durchmischung auf der untersten Ebene unserer Justiz“, so Molina in seinem Votum.

Referate

Referat Katharina Schafroth (PDF)
Referat Jürg Trachsel (PDF)
Referat Hans Egli (PDF)
Referat Peter Reinhard (PDF)
Referat Fabian Molina (PDF)

Ein Kommentar zu “Kein Monopol für Juristen – NEIN zur Abschaffung des Laienrichtertums”
  1. Nikolaus Berzen Ratzel sagt:

    Ich möchte das Ganze mal so zusammenfassen, es gibt weltweit in allen Bereichen schon viel zu viele gut ausgebildeten Theoretiker. Die Welt wurde durch Praktiker und Visionäre sowie Freidenker aufgebaut und gut geführt, nicht durch Leute die mit Theorie vollgestopft waren und sind. Daran krankt das System. Dies ist auch der Grund warum alles Berg ab geht. Den genau diese Leute sind überwiegend Egoisten und interessieren sich nicht wirklich für Andere. Es müssten wieder viel mehr Praktiker an wichtige Stellen eingesetzt werden. Dies sind Leute mit Rückgrad.

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