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Kein Rahmenabkommen, keine fremden Richter, keine Unterwerfung

Die Klimaseniorinnen haben dank grosser Unterstützung von Greenpeace einen Sieg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte errungen. Dieser hat entschieden, dass die Schweiz die Pflicht hat, die Seniorinnen vor dem Klima zu schützen.

Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto 1943. Die aktivistische Rechtsprechung des EGMR verhöhnt die Opfer des Holocausts und anderer schwerer Menschenrechtsverbrechen. Bild: Wikipedia

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen, um Gräueltaten auf europäischem Boden zu verhindern. Winston Churchill war eine der treibenden Kräfte hinter diesem Projekt. Sechs Millionen Juden wurden auf europäischem Boden hingerichtet, weitere Millionen von Menschen wurden inhaftiert, gefoltert und getötet. Damit sich solches auf europäischem Boden nicht wiederholt, wurde die EMRK ins Leben gerufen, welche Bürger vor den Übergriffen des Staates schützen soll. Die Klimaseniorinnen, aber auch die politisierenden Aktivistenrichter haben offensichtlich nicht begriffen, was der geschichtliche Hintergrund der EMRK ist. Man will Klimaseniorinnen in einem Land schützen, in welchem der CO2- Ausstoss pro Kopf fast am tiefsten aller 46 Mitgliedstaaten ist. Wenn sich die Seniorinnen vor dem offensichtlich schädlichen CO2 schützen wollen, dann dürfen sie nie einen Fuss ins Ausland setzen und sollten immer schön in der Schweiz bleiben. Nur schon die Reise ans Gericht nach Strassburg müsste nach ihren Vorstellungen lebensgefährlich für ihre Gesundheit sein.

Perverse Auslegung der EMRK durch das Gericht

Das Urteil des Gerichtes pervertiert den Sinn der EMRK und den Schutz der Menschenrechte. Statt den Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, sind wir jetzt der Willkür des Gerichtes und der Klimaseniorinnen ausgesetzt. Die Seniorinnen leben in einem Land, welches dank direkter Demokratie weltweit über eine einmalige Lebensqualität bezüglich Umwelt, Gesundheit und Wohlfahrt verfügt. Die SVP hatte mit der Selbstbestimmungsinitiative im Jahre 2018 «Schweizer Recht statt fremde Richter» genau vor solchen Gerichtsurteilen gewarnt. Die SVP wurde lächerlich gemacht – auch von bürgerlichen Parteien. Es werde aufgrund der EMRK nie politische Urteile geben. Es ginge nur um den Schutz des Einzelnen vor der Willkür des Staates. Nun haben doch auch FDPund Mitte-Exponenten gemerkt, welche Uhrzeit es tatsächlich geschlagen hat und wer die Menschenrechte untergräbt. Es sind politisierende Richter in Strassburg, welche Parlaments- und Volksentscheide und damit die demokratische Ordnung hintertreiben und den Bürger der Willkür von Richtern aussetzen.

Kein Rahmenabkommen mit der EU

Auch wenn das Gericht in Strassburg und der Europarat mit der EU nichts zu tun haben, so zeigt es auf, was passieren wird, wenn sich die Schweiz fremden Richtern unterstellt. Das Rahmenabkommen mit der EU wird dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ermöglichen, einzelne Schweizer Gesetze für ungültig zu erklären oder an EU-Bestimmungen anzupassen. Die Macht der EU-Richter in Luxemburg wird um ein Vielfaches weiter gehen als diejenige von Strassburg. Hat der Richterspruch aus Strassburg eher deklamatorischen Charakter und weniger konkrete Auswirkung auf die Gesetze in der Schweiz, werden Richtersprüche vom EU-Gerichtshof verbindlich in der ganzen Tiefe der Schweizer Gesetzgebung. Wir werden nicht mehr über die Zuwanderung bestimmen können, wir werden Sozialhilfe auch an EU-Bürger auszahlen müssen, wir werden zu Milliardenzahlungen an die EU als sogenannte Kohäsionsgelder verpflichtet werden. Wir werden unser ganzes Steuerrecht aufgeben müssen. Auch können wir nicht mehr darüber bestimmen, was wir subventionieren. Unsere Landwirtschaft und unsere Bauernbetriebe werden von der EU an die Wand gefahren. Die EU meint, dass wenn die Schweiz am EU-Markt teilnehmen will, sie sich auch der EU-Gesetzgebung und den Richtern unterwerfen müsse. Sie vergisst dabei, dass die EU auch am Schweizer Markt teilnimmt und die EU einen grossen Handelsbilanzüberschuss mit der Schweiz aufweist. Der grosse Profiteur des EU-CH-Markts ist nicht die Schweiz, sondern die EU. Es braucht dazu keinen Rahmenvertrag. Diesen will die EU nur, damit sie uns mit dem Gerichtshof erpressen und in die Schweizer Kassen greifen kann.

Keine Experimente

Leider ist es immer so, dass die SVP voraussieht, was für Gefahren auf die Schweiz zukommen. Bereits mit unserer Initiative im Jahre 2018 «Keine fremden Richter» haben wir haargenau vorausgesehen, wie sich der Gerichtshof in Strassburg weiterentwickeln wird. Eine Phalanx aus Links-Mitte-FDP hat uns damals bekämpft. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt wenigstens die FDP und die Mitte-Partei erwacht sind und tatsächlich sehen, was es bedeutet, sich fremden Richtern zu unterstellen. Der EU-Gerichtshof wird keine deklamatorischen Urteile erlassen, welche ohne grosse Auswirkungen für die Schweiz bleiben. Der EU-Gerichtshof wird uns EU-Recht in allen Lebensbereichen aufzwingen, ohne dass wir dazu etwas zu sagen haben. Und wenn jetzt Befürworter des Rahmenvertrages sagen, dass dies nicht stimme, dann müssen wir sie einfach daran erinnern, dass sie bereits im Jahre 2018 die Situation falsch eingeschätzt haben. Man kann sich immer irren. Aber man sollte sich nicht zweimal irren. Es wäre ein Irrtum zu viel, welcher die Schweiz die Freiheit, Unabhängigkeit und die direkte Demokratie kosten würde.

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