Keine Experimente mit dem Zürcher Staatshaushalt
Nach vier Jahren der Stabilität mit hohen Ertragsüberschüssen sind die Aussichten des Zürcher Staatshaushaltes nicht mehr rosig. Die beiden finanzpolitischen Hochrisiko-Experimente des Kantonsrates verdienen deshalb an der Urne ein klares Nein.
Ein Erfolgsrezept unseres Landes ist die Zusammenarbeit über alle drei Staatsebenen hinweg: Bund, Kantone und Gemeinden. Alle haben ihre Aufgaben und Kompetenzen, sorgsam auf einander abgestimmt. Wo das Geld nicht reicht und die Aufgaben besonders herausfordernd sind, kommt der Finanzausgleich zum Zuge. Man hilft sich aus wie in einer Familie, in der es jemandem weniger gut geht. So ist es auf Bundesebene und auch im Kanton Zürich: 2011 hat das Stimmvolk ein fein austariertes Regelwerk gutgeheissen, das besonders belastete Gemeinden und Städte stützt und die Gemeindeautonomie stärkt.
Defizitärer Staatshaushalt schadet allen
Keine zehn Jahre später will der Kantonsrat dieses bewährte Regelwerk bereits übersteuern. Mit zwei Vorlagen, die etwas gemeinsam haben: Die neue Mehrheit des Kantonsrates greift damit in den Staatshaushalt, ohne dass sie die finanzpolitischen Folgen dargelegt hätte. Bei den Zusatzleistungen hat
das Preisetikett in der Vorlage sogar ganz gefehlt. Mehr noch: Der Kantonsrat löst damit kein einziges Problem, sondern verschiebt nur Geld von einer Kasse in die andere. Das heisst: Man schwächt ein Mitglied der Zürcher Familie und begünstigt andere unabhängig davon, ob sie das nötig haben oder nicht.
Das erfüllt mich als Finanzdirektor mit Blick auf die ohnehin eingetrübten Perspektiven des Staatshaushaltes mit grosser Besorgnis. Denn solide, gesunde Finanzen des Kantons sind eine wichtige Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort das hat sich in der Corona-Krise eindrücklich gezeigt. An einem starken Staatshaushalt müssen oder müssten deshalb alle ein Interesse haben die Gemeinden und Städte genauso wie die Wirtschaft und die gesamte Bevölkerung.
Nur so können wir uns unsere hochstehende Infrastruktur und eine hohe Sicherheit, diese dichte Verkehrserschliessung sowie die vielen Kultur- und Bildungsangebote leisten.
Giesskanne – das falsche Instrument
Bei der einen Vorlage geht es um den Strassenfonds, aus dem der Kantonsrat jährlich 70 Millionen Franken mehr an den Unterhalt des Gemeindestrassennetzes abzweigen will. Das tönt zunächst zwar sympathisch. Aber: Mit dem Finanzausgleich unterstützt der Kanton den Unterhalt von kommunalen Strassen in geografisch und topografisch besonders belasteten Gemeinden bereits heute.
Also in jenen Gemeinden, die es wirklich nötig haben. Der Kantonsrat will das zusätzliche Geld hingegen mit der Giesskanne auf sämtliche Gemeinden regnen lassen – egal ob sie es nötig haben oder nicht. Das ist fahrlässig, denn der Strassenfonds ist schon heute verschuldet. Das bedeutet: Die Vorlage belastet den Staatshaushalt unnötig und könnte zu einer Erhöhung der Motorfahrzeug-Abgaben führen.
Ähnlich ist es bei der zweiten Vorlage. Der Kantonsrat will den Gemeinden jährlich 160 bis 210 Millionen Franken pro Jahr mehr aus der Kantonskasse an die Zusatzleistungen zu AHV und IV abzweigen, das heisst, der Kantonsanteil soll von 50 auf 70 Prozent steigen. Die Begründung: Die Gemeinden hätten dabei keinen Ermessensspielraum und der Aufwand für die Zusatzleistungen steige.
Abgesehen davon, dass der Kanton den Anteil ab 2021 schon von 44 auf faire 50 Prozent erhöht und rund 60 Millionen Franken mehr bezahlt, kommt auch hier die Giesskanne zum Zuge: Finanziell gut situierte Gemeinden kämen ebenfalls in den Genuss des kantonalen Geldregens, auch wenn sie das gar nicht nötig haben. Und auf Grund ihrer Grösse gingen fast 40 Prozent der zusätzlichen Mittel an die Städte Zürich und Winterthur.
Geld verschieben ist keine Lösung
Nun ist es allerdings so, dass der Kanton das Volumen der gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzleistungen genauso wenig beeinflussen kann wie die Gemeinden.
Und auch sein Aufwand dafür steigt wie für vieles andere auch. Dafür einfach Geld von einem Haushalt in den anderen zu verschieben, ist keine Lösung. Der Eingriff führt nur dazu, dass der Kanton mittelfristig mehr ausgeben würde als er einnimmt für beide Vorlagen zusammen reden wir von einer Milliarde Franken über vier Jahre. Das bringt den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich der Staatsrechnung über je vier Jahre in der Vergangenheit und der Zukunft aus dem Lot. Für diesen Fall sagt das Gesetz, was der Kan- ton tun muss: Er muss Leistungen kürzen oder aufgeben bei diesem Ausmass würden das alle schmerzhaft spüren.
Fazit also: Eine solche Politik nach dem Giesskannenprinzip widerspricht einem sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern und löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Daher verdienen beide Vorlagen ein klares Nein. Im Interesse eines starken, gesunden Kantons.