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Keine vorbehaltlose Zustimmung zum PJZ
Die SVP anerkennt den Volksentscheid vom vergangenen Wochenende. Es ist folgendes festzuhalten:
- Die gesetzliche Grundlage zum PJZ aus dem Jahr 2003 wurde vom Souverän bestätigt.
- Richtig ist, dass die Standortfrage nun nicht mehr zur Diskussion steht.
- Falsch ist die Annahme der Befürworter der Vorlage, dass mit diesem Entscheid vorbehaltlos dem Objektkredit zugestimmt werden soll. Mit der gesetzlichen Grundlage zum PJZ ist auch die Kreditkompetenz vom Volk an den Kantonsrat bestätigt worden. Es ist zu betonen, dass diese Kompetenz nach wie vor beim Kantonsrat liegt.
Die erneute Kreditvorlage wird die SVP kritisch prüfen. Eine Vorlage, die den Rahmenkredit und die Teuerung übersteigt, werden wir mit Sicherheit nicht einfach durchwinken.
Da die SVP-Fraktion die Projektkosten von Anfang an als übersetzt beurteilt hat und unterdessen vom bescheidenen Kosten-Nutzen-Verhältnis Kenntnis nehmen musste, behält sie sich vor, den Objektkredit nicht mitzutragen.
Erklärung der SVP-Kantonsratsfraktion vom 5. September 2011