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Kontroverses und Unkontroverses

Die Sitzung im Kantonsrat am Montag wurde von der Datenaffäre in der Justizdirektion überschattet. Die Bürgerlichen setzten sich schliesslich durch und die PUK fand eine Mehrheit.

Romaine Rogenmoser erklärt im Kantonsrat, warum die PUK notwendig ist. (Quelle: Kantonsrat Zürich)

Zu Beginn der Morgensitzung stand die Änderung der Gemeindeordnung auf der Traktandenliste. Eine von den Gemeinden häufig gewählte Rechtsform zum Erledigen von gemeinsamen Aufgaben ist bekanntlich der Zweckverband. Im Zusammenhang mit der Rechtsformumwandlung eines Zweckverbands setzte sich das Verwaltungsgericht mit Urteil VB.2021.00507 vom 11. November 2021 mit der Frage auseinander, welches Organ bei Urnenabstimmungen über die Auflösung und Rechtsformumwandlung des Zweckverbands Antrag an die Stimmberechtigten stellt. Dieses Urteil hatte bekanntlich in der Praxis zu einem Bedürfnis nach Klarstellung geführt. Aus diesem Grund wurde die Gemeindeverordnung mit einer neuen Bestimmung (§ 4a VGG) ergänzt, die eine Regelung zum Antragsrecht in Zweckverbänden enthält. Der GPV und weitere äusserten sich dahingehend, dass nicht nur die Gemeindevorstände oder die Gemeindeparlamente ihre Abstimmungsempfehlung abgeben, sondern dass die Gemeinden in jedem Fall und nicht nur bei «grundlegenden Änderungen der Rechtsgrundlage » das Recht haben sollten, ihre Abstimmungsempfehlung an die Stimmberechtigten zu richten. Die genannten Anregungen seitens der SVP wurden schliesslich in die geänderte Gemeindeordnung aufgenommen, womit auch der GPV die Anpassung unterstützte. Das Geschäft ging deshalb geräuschlos über die Bühne.

PUK zum Datenskandal sorgt für Unruhe

Nach dem ersten Geschäft war es dann aber fertig mit dem Burgfrieden. Das anstehende Geschäft – bezüglich Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Datensicherheitsvorfall in der Justizdirektion – bürgte bereits ab dem Eintretensvotum des GPK-Präsidenten für reichlich Sprengstoff. Sehr rasch zeichnete sich ab, dass die linksgrüne Ratsseite alles daransetzen wollte, diese PUK zu verhindern. In einem engagierten Votum erläuterte die Referentin der SVP, Romaine Rogenmoser, glasklar, weshalb gerade hier eine PUK vonnöten sei. Da persönliche Daten von Mitarbeitern betroffen gewesen seien, gehe es hier auch um Persönlichkeitsschutz. Auch sei es bis heute noch nicht klar, welche Direktionen betroffen und welche Art von Daten in Umlauf gekommen bzw. immer noch im Umlauf seien. Weiter sei es immer noch unklar, weshalb 2019 weitere Daten vernichtet worden sein, die bei der Aufarbeitung hätten hilfreich sein können. Auch die politische Führung müsse nun zwingend Rechenschaft ablegen, weshalb sie zu keinem Zeitpunkt informiert und nie einen Handlungsbedarf gesehen habe. Auch eine fundierte, politische Aufarbeitung sei nun absolut notwendig. Nach heftigen Gefechten zwischen den Befürwortern und Gegnern einer PUK wurde schliesslich der Antrag auf eine PUK klar angenommen.

Weniger kontroverse Geschäfte

Beim Geschäftsbericht und der Jahresrechnung der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich für das Jahr 2022 hatten sich dann die Wogen wieder geglättet und es konnte eine normale Diskussion geführt werden. André Bender, Präsident der AWU, erläuterte sachlich, dass das Jahresergebnis (oder Unternehmensergebnis) sich auf einen Verlust von 51,1 Mio. Franken belaufe. Es setze sich aus der Betriebsrechnung und dem Verlust der Kapitalanlagen von 64,4 Mio. Franken (Vorjahr: Gewinn von 163,5 Mio) zusammen. Thomas Lamprecht (EDU) meinte dazu, dass das negative Ergebnis auf den Verwerfungen auf den Finanzmärkten basiere und dem damit einhergehenden schwachen Anlageergebnis. Ausgleichend habe sich im 2022 der moderate Schadenaufwand ausgewirkt, um den Verlust der Finanzanlagen zu reduzieren. Im Vorjahr 2021 sei es genau umgekehrt gewesen Ein hoher Schadenaufwand habe dank guter Finanzanlagen ausgeglichen werden können. Abschliessend stand das nicht sehr strittige Verwaltungsrechtspflege-Gesetz – Änderung Elektronische Verfahrenshandlungen – auf der Traktandenliste. Stefan Schmid meinte dazu, dass ein medienbruchfreier Ablauf und dessen Handling sowohl den Institutionen wie auch dem Bürger einen Mehrwert bringen werde. Ein Mehrwert sei es aber vor allem, dass Menschen mit Beeinträchtigungen bei elektronischen Verfahrenshandlungen gleichberechtigten Zugang zu sämtlichen Dokumenten und Informationen haben werden. Die SVP-Fraktion unterstützte schliesslich die Gesamtvorlage und lehnte sämtliche Minderheitsanträge der SP und der Grünen ab.

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