Krankenkassenprämien in der Inflationsberechnung
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist das gängige Mass für die Inflation in der Schweiz. Er berücksichtigt die Steigerung der Krankenkassienprämien nicht. Warum eigentlich, und wie verhält sich die SVP diesbezüglich?

Der Bundesrat will am bisherigen System der Inflationsberechnung festhalten. Bild: Adobe Stock
Klar ist: Zur Inflationsberechnung kann man entweder die Steigerungen der Krankenkassenprämien oder der Preise für die einzelnen ärztlichen Behandlungen verwenden, also die für eine Untersuchung, für eine Operation usw. Beide Methoden kann man nicht verwenden, weil die Gesundheitskosten sonst doppelt erfasst würden. Das Bundesamt für Statistik stellt sich auf den Standpunkt, es sei besser, die Kosten der ärztlichen Behandlung zu verwenden. Denn die Krankenkassenprämien steigen vor allem deshalb, weil wir älter werden und mehr Behandlungen benötigen; und weniger deshalb, weil die einzelne Behandlung teurer wird. Das klingt auf den ersten Blick plausibel. Wenn die Schweizer beispielsweise mehr für Urlaub ausgeben, weil sie mehr reisen, während die einzelne Reise nicht teurer wird, dann liegt kein inflationärer Effekt vor. Denn den zusätzlichen Ausgaben steht offensichtlich ein Gewinn an Wohlstand und Lebensqualität in Form von mehr Urlaub gegenüber. Bei den Krankenkassenprämien ist die Situation jedoch grundlegend anders. Man kann sich aussuchen, wieviel Urlaub man möchte und wie luxuriös dieser sein soll. Steigende Ausgaben können dabei nicht zur Verarmung führen, weil man sie vorher beliebig reduzieren kann. Die Krankenkassenprämien sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben und grundsätzlich nicht reduzierbar. Sie können ganz klar zu einem Wohlstandsverlust oder sogar zu Armut führen, wie immer mehr Schweizer leider zu spüren bekommen. Übrigens gibt es diesbezüglich keinen einheitlichen internationalen Standard. Beispielsweise benutzen die USA einen gemischten Ansatz, der teilweise die Krankenkassenprämien und teilweise die Kosten medizinischer Behandlung berücksichtigt. Das erleichtert die Umstellung in der Schweiz.
Die Lage der SVP
Die SVP hat im Juni bei zwei Volksinitiativen, die niedrigere Krankenversicherungsprämien gefordert haben, zurecht die Nein-Parole gewählt. Sie hätten zu massiven Qualitätsverlusten im Gesundheitswesen und zu viel Umverteilung geführt. Dennoch ist wichtig, dass die SVP in diesem Bereich kein «Nein-Sager»-Image bekommt, sondern zeigt, dass sie die Probleme ernst nimmt. Denn das tut sie ja.
Parlamentarische Anfrage von Nina Fehr Düsel
Einen Beitrag dazu hat die Nationalrätin Nina Fehr Düsel kürzlich geleistet. Sie hat im Nationalrat eine offizielle Anfrage an den Bundesrat gerichtet und angeregt, die Methodik der Inflationsberechnung zu verbessern, so wie oben geschildert. Im Endeffekt würde das die Schweizerische Nationalbank unter Druck setzen, die Zinsen ein wenig höher zu setzen, um insgesamt die Preisstabilität zu gewährleisten. Denn das ist ja ihr gesetzlicher Auftrag. Geschenkt: Das hätte auch Nachteile, denn es würde die Konjunktur ein wenig dämpfen. Aber es gibt nun mal kein absolut schmerzfreies Mittel gegen die immer teureren Krankenkassenprämien. Die Antwort des Bundesrats an Nina Fehr Düsel war jedenfalls eindeutig. Er will am bisherigen System der Inflationsberechnung festhalten. Neue Gründe hat er nicht genannt. Zeit für mehr Druck?