Kriminelle einbürgern? – Bürgerrechtsgesetz NEIN / Gegenvorschlag JA
Heute eröffnete die SVP des Kantons Zürich den Abstimmungskampf zum neuen Bürgerrechtsgesetz mit der Medienkonferenz "Kriminelle einbürgern? – Bürgerrechtsgesetz NEIN / Gegenvorschlag JA" und informierte über die Kampagne zur Abstimmung vom 11. März 2012.
Kantonsrat Hans Frei (Watt) ging zunächst auf die Ausgangslage des neuen Bürgerrechtsgesetzes ein und stellte klar, dass dieses nicht genüge und verschärft werden müsse. Frei sprach sich dagegen aus, dass Einbürgerungen neu vor Gerichten erstritten werden könnten und dem politischen Prozess auf Gemeindeebene entzogen werden sollen. Ebenso wichtig sei, bei Einbürgerungen auf das Strafregister und nicht nur auf den Strafregisterauszug als eine der Entscheidungsgrundlagen abzustellen. Die SVP fordere eine härtere Gangart bei der Einbürgerungspraxis und gebe dem Stimmvolk am 11. März die Gelegenheit, politische Entscheide wieder näher und konsequenter beim Bürger zu fällen.
Kantonsrat Hans Heinrich Raths (Pfäffikon) erläuterte den politischen Weg des neuen Bürgerrechtsgesetzes, welches die SVP bereits in Form des völlig ungenügenden Entwurfs des Regierungsrates entschieden ablehnte. Im Rahmen der Vernehmlassung hätte die SVP der Regierung bereits mitgeteilt, welche Punkte des Gesetzes verbessert werden müssten. Die parlamentarische Kommission hätte sodann das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz auch in verschiedenen Punkten verbessert. Trotzdem hätte das Parlament ein Gesetz verbschiedet, welches in zwei zentralen Punkten nicht genüge – Recht auf Einbürgerung sowie Einbürgerung von Kriminellen -, weshalb die SVP das konstruktive Referendum gegen das Gesetz ergriffen hätte.
Kantonsrätin Barbara Steinemann (Watt-Regensdorf) legte die strafrechtlichen Belange des Referendums dar, wonach die SVP bei Einbürgerungen auf das Strafregister und nicht nur auf den Strafregisterauszug – wie das neue Gesetz – abstellen wolle, so dass keine jügendlichen oder erwachsenen ausländischen Verbrecher eingebürgert werden könnten, welche gemäss neuer Strafgesetzbuch-Revision mit schneller Löschung aus dem Strafregister rechnen dürften. Entsprechend dem Volksentscheid zur SVP-Ausschaffungsinitiative seien kriminelle Ausländer auszuschaffen und nicht einzubürgern.
Kantonsrat Gregor A. Rutz (Küsnacht) führte schliesslich die staatsrechtlichen Belange des Referendums mit Bezug zum eidgenössischen Recht aus. Rutz betonte, dass der Kanton Zürich mit einem Recht auf Einbürgerung ein Novum schaffen würde, welches das schweizerische Rechtssystem bislang nicht gekannt hätte. Das neue Gesetz würde einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einbürgerung schaffen, so dass das Einbürgerungsverfahren kein politischer Prozess auf Gemeindeebene bleiben, sondern zum Verwaltungsakt verkommen würde. Weiter bestehe nach übereinstimmtender herrschender Lehre, wie auch nach Auffassung des Bundesgerichts, in der Schweiz kein grundsätzliches Recht auf Einbürgerung. Vielmehr komme dem Bürgerrecht die Qualifikation eines Status zu – und nicht eines verfassungsmässigen Rechts -, dessen Statuierung ein gemischtrechtlicher Prozess vorangehe.
Bürgerrechtsgesetz Nein – Gegenvorschlag JA: Kriminelle einbürgern? flyer_buergerrechtsgesetz.pdf
Argumentarium: BÜRGERRECHTSGESETZ NEIN GEGENVORSCHLAG JA 120106_argumentarium_kbug.pdf
Kantonsrat Hans Frei, Fraktionspräsident SVP des Kantons Zürich, Watt: Kein Freipass zum Bürgerrecht 120106_referat_hans_frei.pdf
Hans Heinrich Raths, Kantonsrat SVP, Pfäffikon ZH: Das neue Bürgerrechtsgesetz 120106_referat_hh_raths.pdf
Kantonsrat Gregor A. Rutz, Vizepräsident SVP Kanton Zürich, Küsnacht: Nein zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Bürgerrecht 120106_referat_gregor_rutz.pdf
Barbara Steinemann, Kantonsrätin SVP, Watt-Regensdorf: Kriminelle und ihr Anspruch auf Einbürgerung 120106_referat_b_steinemann.pdf