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Letzte Sessionswoche in Bern mit dem Hauptthema Eigenmietwert

Die Wintersession neigt sich dem Ende zu. Sie war geprägt von Budgetdiskussionen, der Armeebotschaft und dem Eigenmietwert.

Für viele Hausbesitzer könnte es ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk geben – die Abschaffung des Eigenmietwerts steht vor dem Durchbruch. Bild: Pixabay

Erfreulicherweise sagte am Mittwochmorgen der Ständerat Ja bei der Einigungskonferenz zum Kompromiss zur Abschaffung des Eigenmietwertes, dass dieser nun endlich für Erstwohnungen aufgehoben wird. Diese fiktive Besteuerung von Einkommen sollte längst abgeschafft werden. Nach vielen Jahren scheint dieser Versuch nun endlich gelungen zu sein, da sich der Nationalrat und Ständerat einigen konnten. Die Abstimmung zum Systemwechsel ging mit 114 zu 57 Stimmen bei 19 Enthaltungen aus.

Einige erfreuliche Erfolge
Ausserdem gab es auch weitere erfreuliche Erfolge. Mit 126 zu 20 Stimmen bei 41 Enthaltungen hat der Nationalrat eine Motion angenommen, welche die Hisbollah in der Schweiz verbieten will. Dies folgt dem Verbot der Terrororganisation Hamas.
Spannend war auch das Traktandum zur vorgeschlagenen Nothilfe für vier angeschlagene Stahl- und Aluminiumwerke. Diese Hilfe wurde auch durch Unterstützung von Nationalrat Christian Imark (SVP, Solothurn) nach hitzigen Diskussionen angenommen.

Strafrecht verschärfen
Auch viele Vorstösse wurden in dieser Session eingereicht. Ich reichte eine strafrechtliche Motion ein, welche zum Thema hat, bedingte Strafen von einem bis zwei Jahren abzuschaffen. Der Fall des Churer Ex-Richters hat in der Bevölkerung viel Unverständnis ausgelöst. Dieser hat trotz Vergewaltigung nur eine bedingte Strafe von 23 Monaten erhalten, muss also keinen Tag ins Gefängnis.
Vor einem Jahr gab es in Zürich eine Vergewaltigung eines Au-Pairs, wobei es hier für den Täter auch nur eine bedingte Strafe von 22 Monaten gab. Aber auch viele andere schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben wie schwere Körperverletzung oder sexuelle Handlungen mit Kindern ergeben regelmässig nur bedingte Strafen. Im Schnitt ist jede zweite Freiheitsstrafe nur bedingt. Dies, obwohl es sich um schwerwiegende Delikte handelt. Auch im Sinne der Opfer ist dies oft ein Hohn. Daher sollte es nur bedingte Freiheitsstrafen von einem Jahr und nicht bis zu zwei Jahren geben. Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor. Erfreulicherweise unterzeichneten diese Motion über 50 Parlamentarier aus fast allen Parteien. Der Vorstoss wird dann auch in der Rechtskommission diskutiert werden.
Nach der intensiven Wintersession wünsche ich allen erholsame Weihnachtstage und alles Gute im neuen Jahr.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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